Empfehlung und Leistungsbeschreibung zu Jobcoaching am Arbeitsplatz
Im Juni 2023 wurde das „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ erlassen. Hiermit wurden in die Liste der möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch „die Kosten eines Jobcoachings“ in § 49 SGB Abs. 8 Nr. 2a IX aufgenommen.
BIH-Empfehlungen JobcoachingAP
Die BIH hat Mitte September 2023 eine Empfehlung als Grundlage für die Ermessensausübung für alle Entscheidungen, die das Integrations- bzw. Inklusionsamt im Hinblick auf die Förderung eines Jobcoachings trifft, veröffentlicht. Darin wird klargestellt, dass die BIH Bezug auf Definition und Standards von JobcoachingAP nimmt: „JobcoachingAP ist die Kurzbezeichnung für das Instrument bzw. die Maßnahme Jobcoaching am Arbeitsplatz bei bestehendem Arbeitsverhältnis. Der Zusatz „AP“ dient der Abgrenzung zu anderen Jobcoaching-Angeboten. Die Definition des JobcoachingAP ist im Rahmen eines Modell- und Forschungsprojektes der HAWK Hildesheim unter dem Namen „JADE – Jobcoaching zur Arbeitsplatzsicherung Definieren und Evaluieren“ zusammen mit einem Qualitätsnetzwerk JobcoachingAP unter Moderation der BAG UB entwickelt worden.“ Weiterhin macht die BIH bezogen auf die Rechtsgrundlagen deutlich: „Jobcoaching allgemein kann von öffentlich-rechtlichen Leistungsträgern wie den Rehabilitationsträgern als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 49 Abs. 3 i.V.m. Abs. 8 S. 1 Nr. 2a SGB IX) oder den Integrations- bzw. Inklusionsämtern als Leistung der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 Abs. 3 SGB IX) finanziert werden. JobcoachingAP zur Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen ist als Instrument im Teil 3 des SGB IX nicht explizit aufgeführt.“
Download BIH-Empfehlungen JobcoachingAP
Leistungsbeschreibung zu Jobcoaching am Arbeits-/Ausbildungsplatz
der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen. Die Leistungsbeschreibung dient als Grundlage für die Ermessensausübung für alle Entscheidungen, die die Integrationsämter oder die Rehabilitationsträger im Kontext Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben im Hinblick auf die Förderung eines Jobcoachings treffen.
Download Leistungsbeschreibung zur Förderung eines Jobcoachings nach dem SGB IX
Bei Beauftragung durch die Bundesagentur für Arbeit:
Vertragsbedingungen der Bundesagentur für Arbeit für die Durchführung des Jobcoachings nach § 49 Absatz 8 SGB IX
Sie benötigen ein Trägerzertifikat nach § 176 ff SGB III
Ihr Angebot muss die seitens der Bundesagentur für Arbeit festgelegten Mindestvorgaben beinhalten