Auf diesem Bild sieht man die Arbeit in einem Büro. Die Teilnehmende einer Qualifizierungsmaßnahme sortiert Unterlagen in ein Regal, angeleitet durch einen weiblichen Jobcoach | zur StartseiteDieses Bild zeigt die Arbeit in einer Gärtnerei, zu sehen ist die Hand eine_r Arbeitnehmer_in in Großaufnahme, die eine Pflanze eintopft | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man zwei Beschäftigte in einer Großküche | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man einen Arbeitnehmer in einer Bäckerei beim Zubereiten von Broten | zur Startseite
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Rechtsgrundlagen und Empfehlungen der Leistungsträger zur Arbeitsassistenz

Die rechtlichen Grundlagen zum Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz sind vor allem im SBG IX (Sozialgesetzbuch 9) festgelegt. Wir haben sie HIER für Sie zusammengefasst.

 

Aber auch die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz können für Assistenznehmer_innen und ihre Arbeitgeber_innen von entscheidender Bedeutung sein. Denn die Empfehlungen werden häufig als Entscheidungsgrundlage bei der Bewilligung von Anträgen herangezogen.

 

Folgende Empfehlungen und ergänzende Informationen der BIH sind auf der Website www.integrationsaemter.de nachzulesen:

 

Alle Dateien können als PDF heruntergeladen werden:

 

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