Auf diesem Bild sieht man einen Arbeitnehmer in einer Bäckerei beim Zubereiten von Broten | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man zwei Beschäftigte in einer Großküche | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man die Arbeit in einem Büro. Die Teilnehmende einer Qualifizierungsmaßnahme sortiert Unterlagen in ein Regal, angeleitet durch einen weiblichen Jobcoach | zur StartseiteDieses Bild zeigt die Arbeit in einer Gärtnerei, zu sehen ist die Hand eine_r Arbeitnehmer_in in Großaufnahme, die eine Pflanze eintopft | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung – BAG UB e.V.

Unsere Ziele – Unsere Aktivitäten – Unsere Erfolge

 

Werden auch Sie Mitglied in der BAG UB! Ihre Mitgliedschaft sichert die Umsetzung der Ziele, Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten!

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung – BAG UB e.V. setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bundesweit für die Verbreitung des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung ein. Ziel ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts.

 

Die BAG UB vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen, ihren Unterstützern und Eltern, von (Integrations-)Fachdiensten, Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung, der Selbsthilfe und der Behindertenhilfe, die den Gedanken der Unterstützten Beschäftigung nahe stehen und zu ihrer Verbreitung beitragen.

 

Aktivitäten und Erfolge

Die BAG UB ist für die Verbreitung des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung auf vielen Ebenen aktiv. Unser Einsatz hat sich gelohnt: Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bzw. einzelne Elemente daraus werden zunehmend im System der beruflichen Rehabilitation verankert. Neue Netzwerke wurden geknüpft und tragfähige Partnerschaften gebildet, so dass die BAG UB auf eine Vielzahl von Erfolgen zurückblicken kann.

 

Interessenvertretung

Auf Bundes- und Länderebene erfasst und bündelt die BAG UB die Interessen von Menschen mit Behinderungen sowie von Diensten und Projekten aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation. Diese Interessen formulieren und artikulieren wir gegenüber Politik, Gesetzgebung und Verwaltung und tragen damit dazu bei, dass die Notwendigkeit von Unterstützter Beschäftigung und die Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen in das (fach-)öffentliche Bewusstsein rücken.
 

Die BAG UB ist regelmäßig in verschiedenen Gremien zur Umsetzung und Wei-terentwicklung des SGB IX vertreten (u.a. bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und Mitglied im Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinde-rungen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 86 SGB IX) und setzt sich durch ihre Angebote und Öffentlichkeitsarbeit gezielt für eine langfristige Qualitätssicherung bei der Begleitung behinderter Menschen ins Arbeitsleben ein.

 

Anwaltschaft für die einzelne Person – Schritt für Schritt

Die BAG UB engagiert sich für die berufliche Teilhabe des einzelnen Menschen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts unter Berücksichtigung seiner je individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Situation. Probleme aus der Praxis, die aus den Regionen an die BAG UB herangetragen werden, werden in einem ersten Schritt auf Landesebene und im nächsten Schritt auf Bundesebene an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet.

Wir arbeiten lösungsorientiert und versuchen, im Austausch mit den Entscheidungsträger_innen in Politik und Verwaltung zu pragmatischen, unbürokratischen und dem Einzelfall angemessenen Lösungen zu gelangen.

 

Information und Beratung

Im Rahmen der Informations- und Beratungsstelle der BAG UB werden speziell unsere Mitglieder sowie andere am Konzept der Unterstützten Beschäftigung Interessierte fachlich und kompetent beraten und unterstützt - auch über bundes-deutsche Grenzen hinaus. Mit dem Fachmagazin „impulse“ gibt die BAG UB einen regelmäßigen Überblick über das breite Spektrum Unterstützter Beschäfti-gung, über neue Projekte und Projektvorhaben, über die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen, Stellungnahmen zu zentralen Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie über die laufenden Aktivitäten der BAG UB. In unserem E-Mail-Verteiler geben wir Mitgliedern Informationen zu aktuellen Geschehnissen rund um das Thema Unterstützte Beschäftigung.

 

Weiterbildung und Qualitätssicherung

Mit ihren Fort- und Weiterbildungsangeboten leistet die BAG UB einen wesentlichen Beitrag zur Professionalisierung der Teilhabe am Arbeitsleben und damit zur Qualitätssicherung in diesem Bereich. Für Fachkräfte von Integrationsfachdiensten, von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Leistungsanbietern, von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken, Tages(förder)stätten sowie anderen Einrichtungen und Fachdiensten führt die BAG UB - beginnend 1998 - praxisnahe berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen durch, die regelmäßig fachlich weiterentwickelt werden. Darüber hinaus werden bedarfsorientiert Workshops und Seminare zu einzelnen Schwerpunkten der beruflichen Inklusion angeboten, z.B. zu den Themen Projektaufbau, Teamentwicklung, Qualitätssicherung, Arbeitsassistenz und Persönliches Budget.

 

Austausch und Vernetzung

Die BAG UB stellt mit ihrer jährlichen Fachtagung, ihren Seminaren, Vorträgen, Weiterbildungen und ihrer Informations- und Beratungsstelle eine Plattform zur Verfügung, die von Mitgliedern und Interessierten für fachlichen Erfahrungsaustausch sowie zur Verbreitung und Weiterentwicklung inklusiver Konzepte genutzt werden. Bedürfnisse und Fragestellungen Einzelner können hier formuliert, kontrovers diskutiert und zu gemeinsamen politischen Forderungen und Zielen verarbeitet werden. So entstehen vielfältige neue Partnerschaften und Netzwerke im System der beruflichen Rehabilitation, die allen Beteiligten bei ihrem Engagement um mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsle-ben zu Gute kommen. Dabei werden Unternehmen und ihre Verbände gezielt einbezogen.

 

Im Rahmen transnationaler Vernetzung ist die BAG UB Mitglied im europäischen Dachverband (European Union for Supported Employment - EUSE) und beteiligt sich an vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Gemeinschaftsprojekten.

 

Unterstützte Beschäftigung

Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ wird ein Unterstützungsbedarf jener Personen anerkannt, deren Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeiner Arbeitsmarkt liegt. Dies werten wir als großen Erfolg unserer Arbeit. Dennoch ist festzuhalten, dass das Konzept Unterstützte Beschäftigung von der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ zu unterscheiden ist. Basierend auf den Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes gilt das Konzept unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung. Unterstützte Beschäftigung zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann. Die Unterstützung ist so lange wie erforderlich zu gewährleisten. Zentrale methodische Bausteine sind eine individuelle Zukunftsplanung und das Job Coaching am Arbeitsplatz, d.h. die Unterstützung direkt im Betrieb bzw. am Arbeitsplatz. Der Mensch mit seinen Stärken, Interessen und Teilhabewünschen ist der Ausgangspunkt von Beratung und Unterstützung.

 

Integrationsfachdienste

Zu den besonderen Erfolgen unserer Arbeit zählt, dass nach langjährigen Modellprojekten im Jahr 2000 Integrationsfachdienste (IFD) gesetzlich verankert wurden. Auch positive Kosten-Nutzen-Bilanzen haben hierzu beigetragen. Anschließend erfolgte ihr flächendeckender Ausbau, so dass nun eine Unterstützungsform für die Bereiche Vermittlung und Begleitung vorliegt. Die (finanziellen) Rahmenbedingungen der IFD gilt es jedoch zu verbessern, damit behinderte Menschen und Betriebe die erforderliche Unterstützung auch tatsächlich bekommen. Die BAG UB ist bei den Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung als Interessenvertretung der IFD anerkannt und sorgt in diesem Zusammenhang für eine Bündelung der Aktivitäten, u.a. mittels regelmäßiger Stellungnahmen sowie bundesweiter Koordinationstreffen.

 

Persönliches Budget zur Teilhabe am Arbeitsleben

Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen ist seit 2005 ein Arbeitsschwerpunkt der BAG UB. Hier fassen wir aktuelle Informationen über das Persönliche Budget zusammen und wirken darauf hin, dass bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets die Bereiche Arbeit und Ausbildung stärker berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, die Nutzungsmöglichkeiten des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen zu festigen und auszubauen. Die BAG UB bietet Beratung und Unterstützung für alle Beteiligten an, indem wir Zuständigkeiten und Verfahrenswege klären, offene Fragen ansprechen und nach praktikablen Lösungen im Sinne der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen suchen.

 

Arbeitsassistenz

Die BAG UB hat durch die Interessenvertretung von Assistenznehmer_innen dazu beigetragen, dass der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz im Schwerbehindertenrecht verankert wurde. Erstmals wurde damit ein Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf persönliche Assistenz gesetzlich festgeschrieben. Durch Beratung, Vorträge, Weiterbildung und regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Leistungsträgern hat die BAG UB eine Verbreitung des Rechtsanspruchs sowie auch hier entscheidende Nachbesserungen bewirkt, die sich deutlich positiv auf die Bewilligungspraxis der Leistungsträger auswirken.

 

Übergang Schule - Beruf

Beim Übergang behinderter Menschen von der Schule in den Beruf fördert die BAG UB die Abstimmung aufeinander aufbauender Unterstützungsformen von Schulen, WfbM, Bildungsträgern und Integrationsfachdiensten in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Wir setzen uns dafür ein, dass die individuelle Unterstützung durch schnittstellen- und leistungsträgerübergreifende Angebote gesichert ist. Die Beratung von Jugendlichen und ihren Eltern hat hierbei einen besonderen Stellenwert. Durch das von der BAG UB initiierte „Forum Übergang Schule – Beruf“ erfolgt ein intensiver Austausch über Modelle „guter Praxis“ und deren Übertragbarkeit auf andere Regionen.

 

Übergang Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) - allgemeiner Arbeitsmarkt

Der Übergang behinderter Menschen von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bekommt einen immer höheren Stellenwert. Hierbei können verschiedene Möglichkeiten – je nach persönlichen Voraussetzungen und Bedarfen - genutzt werden: der Außenarbeitsplatz einer WfbM in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes als erster Schritt und ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in einer Integrationsfirma bzw. einem anderen Unternehmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die BAG UB hat für dieses Handlungsfeld zusammen mit erfahrenen Kooperationspartnern (Integrations[-fach]dienste und WfbM) Konzepte entwickelt, um Menschen mit Unterstützungsbedarf professionell zu begleiten und ihre betriebliche Teilhabe möglichst langfristig zu sichern. Mit dem Bundesteilhabegesetz und nachfolgend sind ab 2018 weitere Leistungen wie Budget für Arbeit bzw. Budget für Ausbildung hinzugekommen, die das Leistungsspektrum für Menschen mit Werkstattstatus erweitern.

 

Andere Leistungsanbieter
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind mit den „Anderen Leistungsanbietern“ zusätzliche Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen entstanden, die einen Anspruch auf Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben. Bisher waren im Wesentlichen nur die WfbM berechtigt, entsprechende Leistungen beruflicher Bildung und Beschäftigung anzubieten. Seit Januar 2018 können auch andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX sowohl Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich (§ 57 SGB IX) als auch Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM (§ 58 SGB IX) anbieten. Für die BAG UB stellt die Aufnahme anderer Leistungsanbieter in das BTHG einen großen Erfolg unserer langjährigen Interessenvertretung in Zusammenarbeit mit den Spitzenverbänden der Behindertenhilfe dar. Auch die Vorreiterrolle vieler Mitglieder der BAG UB in der Umsetzungspraxis hat einen wichtigen Teil zu dieser Entwicklung beigetragen.

Arbeitsweltbezogene Bildung und Teilhabe
Artikel 24 und 27 der UN-Behindertenrechtskonvention anerkennen das Recht auf Bildung und Arbeit für ALLE Menschen mit Behinderungen. Auch und gerade für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf in der Tagesförderung sind Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten sowie Erfahrungsräume außerhalb von Einrichtungen im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts sowie der Selbstbestimmung bedeutsam. Nach wie vor sieht der Gesetzgeber keine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für diesen Personenkreis vor. Umso erfreulicher sind die vielen regionalen Best-Practice-Beispiele, die konkret zeigen, was machbar ist. Immer mehr Leistungsanbieter der Tagesförderung gestalten diese Entwicklung aktiv im Sinne der Angebotserweiterung mit. Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung als personenzentrierter und ressourcenorientierter Ansatz eignet sich für die Entwicklung solcher Angebote besonders gut, da konsequent die Fähigkeiten des Menschen im Mittelpunkt stehen.
 
Sonstiges
Auch an der Ausgestaltung und fachlichen Begleitung der Umsetzung weiterer gesetzlicher Grundlagen wie das Persönliche Budget (§ 29 SGB IX), das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) bzw. Ausbildung (§ 61a SGB IX) war die BAG UB durch die Teilnahme an entsprechenden Gremien direkt beteiligt.

 

Die Erfahrungen zeigen, dass von der Praxis der Unterstützten Beschäftigung

  • sowohl die Beschäftigten und Arbeitsuchenden
  • als auch die Betriebe profitieren.

Die erfolgreichen Beispiele bewirken eine Verbreitung inklusiver und innovativer Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben.

 

Weitere Ziele der BAG UB

Die tatsächliche Umsetzung des Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft ist für Menschen mit Behinderungen ausschlaggebend. Die BAG UB setzt sich daher für die Sicherung der erreichten Ziele und für die weitere Stärkung inklusiver Formen der beruflichen Teilhabe ein. Es gilt zu gewährleisten, dass die Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Eckpfeiler des SGB IX „Selbstbestimmung“, „umfassende Teilhabe“ sowie „Wunsch- und Wahlrecht“ gesellschaftliche Wirklichkeit werden – auch und gerade für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

 

Mitgliedschaft und Spende

Die BAG UB erhält keine Zuwendungen von öffentlicher bzw. staatlicher Seite. Ihre Verbandsarbeit wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Zudem wird die Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit in erheblichem Umfang durch die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder geleistet. Der überwiegende Teil der fachlichen Arbeit, d.h. Vernetzung, Beratung und zielgerichtete Aktivitäten im Bereich von der Schule in den Beruf ist auf Projekt- bzw. Drittmittel angewiesen.

 

Um die erfolgreiche und anerkannte Arbeit der BAG UB auf breiter Basis weiterführen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung!

Fördern Sie die Arbeit der BAG UB durch Ihre Mitgliedschaft oder eine Spende.

 

Vielen Dank!

 

Kontakt

Telefon

 

Wir arbeiten derzeit überwiegend im Homeoffice.
Am besten erreichen Sie uns per Mail. Wir rufen Sie gerne zurück.

 

Schulterblatt 36

20357 Hamburg

Tel. (040) 43253123

E-Mail: