Auf diesem Bild sieht man zwei Beschäftigte in einer Großküche | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man die Arbeit in einem Büro. Die Teilnehmende einer Qualifizierungsmaßnahme sortiert Unterlagen in ein Regal, angeleitet durch einen weiblichen Jobcoach | zur StartseiteDieses Bild zeigt die Arbeit in einer Gärtnerei, zu sehen ist die Hand eine_r Arbeitnehmer_in in Großaufnahme, die eine Pflanze eintopft | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man einen Arbeitnehmer in einer Bäckerei beim Zubereiten von Broten | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Arbeitsassistenz - Abgeschlossene Projekte

Nachfolgend stellen wir Ihnen Projekte vor, die in der Bundesrepublik zum Thema "Arbeitsassistenz" gearbeitet haben.

 

Arbeitsassistenz: Qualifizierung und Netzwerkbildung
und Arbeit durch Arbeitsassistenz - Erschließung und Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Menschen durch Arbeitsassistenz
Träger: BAG UB Hamburg

 

Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz
Schwerpunkt Arbeitsassistenz (SGB IX)
Träger: MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. - Dortmund

 

Projekt „Netzwerk für Integrationsassistenz Brandenburg - (NIAB)“
Träger: ISB gGmbH

 

Forschungsprojekt „Arbeitsassistenz zur Teilhabe - ArzT“
Träger: LV Rheinland (Köln) in Zusammenarbeit mit der BIH


Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz
Schwerpunkt Arbeitsassistenz (SGB IX)
Träger: MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. - Dortmund

 

 
Arbeitsassistenz (SGB IX) - kurz erklärt

Einige schwerbehinderte Menschen sind im beruflichen Alltag aufgrund ihrer Beeinträchtigung darauf angewiesen, dass andere Personen ihnen assistieren, d.h. bestimmte „Handgriffe“ für sie ausführen. Das SGB IX sieht für diese schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten für die so genannte Arbeitsassistenz vor. Für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen, die zur Ausübung ihres Berufs fachlich qualifiziert sind, besteht somit die Möglichkeit des Einsatzes selbst ausgewählter ArbeitsassistentInnen. Diese unterstützen die Betroffenen nach deren Anleitung bei der Erbringung ihrer Arbeitsleistung durch Übernahme von Hilfstätigkeiten.
So begrüßenswert dieser Sachverhalt auch ist - in der Regel ist mit der konkreten Umsetzung von Arbeitsassistenz für alle beteiligten Personen eine Vielzahl von Fragestellungen verbunden. Diese beziehen sich z.B. auf die folgenden Aspekte:

  • Gesetzliche Anspruchsregelung
  • Möglichkeiten der Finanzierung / Ablauf des Antragsverfahrens
  • Rechte und Pflichten schwerbehinderter ArbeitnehmerInnen als ArbeitgeberInnen ihrer ArbeitsassistentInnen
  • Qualitätskriterien der Arbeitsassistenz
  • Klärung von Zuständigkeitsfragen, Aufgaben und Kompetenzen (ArbeitgeberIn - schwer Behinderte ArbeitnehmerIn - Arbeits­assistentIn)
  • Konfliktfelder / Konfliktlösungsstrategien

 

Das Projekt Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz - Schwerpunkt Arbeitsassistenz (SGB IX) stellt sich vor

Das Projekt basiert auf den Erfahrungen und den Evaluationsergebnissen des in den Jahren 2002 und 2003 erprobten Konzepts Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz - Schulungsreihen für AssistenznehmerInnen und Persönliche AssistentInnen. Das Folge­projekt hat zum Ziel, Besonderheiten und Fragestellungen der Arbeitsassistenz als einen speziellen Bereich des Gesamtkonzepts Persönlicher Assistenz aufzuzeigen und zu beantworten. Um Arbeitsplätze zu erhalten sowie Arbeitsbedingungen zu verbessern bietet das Projekt Einzelunterstützung und Gruppenschulungen an. Projektbeginn ist der 01.07.2004 mit einer Projektdauer von zwei Jahren. Gefördert wird das Projekt vom Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes NRW. Projektträger ist der Verein MOBILE - Selbst­bestimmtes Leben Behinderter e.V. Der Verein, dessen Ursprung in der Politischen Selbsthilfe behinderter Menschen liegt, gründete sich 1983 mit dem Ziel, Initiativen zur Emanzipation und Integration behinderter Menschen anzuregen und zu fördern. Der Verein führt seitdem u.a. in Zusammenarbeit mit Behindertenselbsthilfegruppen und Verbänden Projekte durch, die behinderten Menschen in allen Lebensbereichen ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben ermöglichen. Seit 1986 ist der Verein Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen.

 

Die Angebote des Projekts Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz - Schwerpunkt Arbeitsassistenz (SGB IX) umfassen

  • an die individuelle Situation angepasste Beratung und Unterstützung
  • themenzentrierte, modularisierte Gruppenschulungen
  • regionale und überregionale Öffentlichkeitsarbeit

 

Aufgrund der Landesförderung können die Angebote des Projekts weitestgehend kostenlos in Anspruch genommen werden.

 

Das Projekt richtet sich im Schwerpunkt an

Schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen / AssistenznehmerInnen bzw. (potentielle) AssistenznehmerInnen.


Das Projekt ist auch Ansprechpartner für Persönliche AssistentInnen bzw. (potentielle) Persönliche AssistentInnen, MultiplikatorInnen (ArbeitgeberInnen, Vertrauens­personen der schwerbehinderten Menschen, Kostenträger) sowie für andere interessierte Personen in NRW.

 

Sie möchten mehr erfahren?

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an den Projektträger:

 

MOBILE - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Roseggerstr. 36
44137 Dortmund

 

Fon (0231) 9128375
Fax (0231) 9128377
E-Mail:
Internet: www.Mobile-Dortmund.de


Projekt „Netzwerk für Integrationsassistenz Brandenburg - (NIAB)“
Träger: ISB gGmbH
 
Ein Projekt stellt sich vor

Seit August 2004 gibt es im Land Brandenburg das Projekt „Netzwerk für Integrationsassistenz“. Das Projekt wird finanziert durch die „Aktion Mensch“.

Träger des Projektes und Initiator ist die in Berlin ansässige ISB gGmbH, die auch Träger der IFD V in diesem Arbeitsamtsbereich ist. Kooperationspartner sind u.a. die IFD in Brandenburg (Projekt wird in der zweiten Phase auf das Land Brandenburg ausgedehnt), die Behindertenbeauftragte der Landkreise, die Hamburger Arbeitsassistenz und die BAG UB. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet durch die Kowa (Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt der Europa Universität Viadrina Frankfurt/ Oder).

Die Integrationsberater des IFD V machten die Erfahrung, dass schwer behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, wenn der besondere Bedarf an arbeitsbegleitender Unterstützung geleistet wird und Angebote wie z.B. Arbeitsassistenz und Job Coaching genutzt werden können. Erfahrungen zeigten, dass besonders schwer behinderte Berufsanfänger nur durch Job Coaching eine Chance hatten eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen und auch längerfristig auszuführen.


Aber die Nachfrage war größer als das Angebot, das der IFD bereithalten konnte.Daraus entstand die Projektidee.

 

Aus der Arbeit des Projektteams

Unser Ziel ist es, einen Pool von Integrationsassistenten (Job Coach und Arbeitsassistenten) aufzubauen und diese bei Bedarf einzusetzen - vorrangig für Klienten des IFD.


Aber auf Grund der Personalentwicklung des IFD (bis Dezember waren 13 Integrationsberater in unserer Region tätig, jetzt noch vier) stellten wir (als Projektteam) unser Angebot den Kostenträgern vor und bemühen uns um Aufträge bei den Berufsgenossenschaften und dem zuständigen Integrationsamt.

 

Schwerpunkte der ersten Monate:
  • ein Netzwerk von Integrationsassistenten aufzubauen, d.h. geeignete Integrationsassistenten auszusuchen, sie zu schulen und einzusetzen
  • mit Kostenträgern Finanzierungsmodelle zu recherchieren, zu finden und zu erproben
  • den Bedarf von Integrationsassistenz (Job Coaching und Arbeitsassistenz) für Klienten des IFD und Versicherte von anderen Kostenträgern herauszufiltern und passgenaue Angebote zu entwickeln
  • Job Coaching und Arbeitsassistenz zu leisten
  • Erfahrungen auszuwerten und für andere nutzbar zu machen.

 

Im Sinne des Projektes ist Integrationsassistenz
  • ein Oberbegriff für verschiedene ambulante Angebote, die immer im direkten Zusammenhang mit einem Arbeitsplatz stehen
  • ein Unterstützungsangebot zum Erlangen oder Erhalt eines Arbeitsplatzes
  • personelle Unterstützung wie Job Coaching und Arbeitsassistenz

 

Wir bieten an
  • Bedarfsdiagnostik
    D.h.: Gespräche mit dem am Integrationsprozess Beteiligten
    • Erheben von Fähigkeits- und Anforderungsprofil am konkreten Arbeitsplatz
    • Ermitteln des individuellen Unterstützungsbedarfes
  • Job Coaching: zeitlich begrenztes unterstütztes Lernen
    • Strukturieren von Arbeitsgängen
    • Training von Arbeitstätigkeiten
    • Unterstützung bei veränderten Arbeitsanforderungen
    • Betriebsintegriertes Lernen
    • Soziales Training
  • Arbeitsassistenz: regelmäßig anfallende dauerhafte Unterstützungsleistung für einen schwer behinderten Menschen
    Unterstützungsleistungen am konkreten Arbeitsplatz, d.h. Handreichungen, Vorlesen und Wegetraining für Blinde, Dolmetscherdienste für Gehörlose
  • Soziale Betreuung
    Bei Bedarf kann der Integrationsassistent in Abstimmung mit dem Kostenträger zusätzliche Leistungen, wie z.B. im sozialen Umfeld unterstützen, Familie und Therapeuten einbeziehen, leisten.

 

Erste Erfahrungen

Im August nahmen wir als Projektteam die Arbeit auf. Es ist uns gelungen, interessierte Integrationsassistenten zu gewinnen. Wichtig war uns dabei, dass sie einen praktischen Beruf erlernt und ausgeübt haben und über sozialpädagogische Erfahrungen bzw. eine zusätzliche Qualifikation verfügen. So haben sie folgende Berufe: Gartenbauingenieur, Ergotherapeut, Erzieher, Heilerziehungspfleger, Ingenieur für Elastverarbeitung, Programmierer und Sozialarbeiter.


In einer ersten Schulungsphase beschäftigten wir uns mit Themen wie z.B. Behinderungsarten und Fördermöglichkeiten, Diagnostik, Job Coaching und Arbeitsassistenz. Praktiker der Hamburger Arbeitsassistenz und aus Westfalen Lippe stellte ihre Arbeitsweise und Erfahrungen vor.

Derzeit werden zwei Versicherte von Berufsgenossenschaften am Arbeitsplatz unterstützt:
Der Job Coach trainiert einen Umschüler am Arbeitsplatz. Der Klient konnte nach einem Unfall nicht mehr in seinem alten Beruf arbeiten. Die BG bezahlte eine IRU (innerbetriebliche Reha-Umschulung), die durch den IFD organisiert und begleitet wurde. Die Defizite und Probleme am Arbeitsplatz machten den Einsatz eines Job Coach notwendig, der vom unserem Projekt NIAB eingesetzt wurde. Der Job Coach erarbeitet mit ihm eine Tagesstruktur und unterstützt ihn bei seinen Arbeiten in der Firma.


Lernmethoden waren u.a. Arbeit mit einer Lernkartei (Arbeitsgänge, die immer wiederkehren, wurden strukturiert beschrieben), Arbeit mit der Vier-Stufen-Methode (vormachen, nachmachen, kontrollieren, üben), das Spiegeln von Fehlern und regelmäßige reflektierende Gespräche.

Für einen schwer behinderten jungen Mann, der seit einem Jahr als Bürokraft in einer Firma arbeitet, wurde ein Antrag auf Job Coaching vom Integrationsamt genehmigt. Er hat große Schwierigkeiten seine Arbeitsaufgaben zu erfassen und selbständig umzusetzen.

 

Nächste Schritte

Unsere Öffentlichkeitsarbeit wird in den kommenden Monaten intensiver gestaltet. Wir werden über erste Erfahrungen in der Presse berichten, Behindertenverbände, Behindertenbeauftragte der Landkreise einbeziehen, Integrationsämter und Arbeitsagenturen zu konkreten Fällen ansprechen.


Durch die veränderten Bedingungen für die IFD ab 2005 werden durch das Bedienen der Zielgruppen (z.B. Abgänger von Sonderschulen und Menschen mit Lern bzw. geistiger Behinderung) der Bedarf an Integrationsassistenz steigen.


Im September 2005 werden wir mit den IFDs Brandenburg und Partnern einen Workshop durchführen und über Erfahrungen, Bedarfe und Probleme diskutieren. Dabei möchten wir das Konzept „Unterstützte Beschäftigung“, welches Grundlage unserer Arbeit ist, weitertragen.

 
Kontakt

Christine Giga, Projektkoordinatorin
Ellen Diekow, Projektassistententin

 

Projekt NIAB
Eisenbahnstr.9
15517 Fürstenwalde

 

Fon: (03361) 711097
eMail:  


Forschungsprojekt „Arbeitsassistenz zur Teilhabe - ArzT“
Träger: LV Rheinland (Köln) in Zusammenarbeit mit der BIH


Quelle: ZB 2 / 2005 - BIH (Auszug)

 

Im Februar 2004 hat das Integrationsamt des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Köln in Zusammenarbeit mit der BIH das Forschungsprojekt „Arbeitsassistenz zur Teilhabe“ gestartet. Ziel des Projektes ist es, zu prüfen, inwieweit die Leistung „Arbeitsassistenz“ für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt geeignet ist und wie die Umsetzung der neuen Leistung durch die Integrationsämter verläuft. Aus den Ergebnissen sollen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Instrumentes und der Anwendung in der Praxis abgeleitetwerden.

 

Durchgeführt wird das Forschungsprojekt vom Integrationsamt des LVR. 18 weitere Integrationsämter und Zweigstellen beteiligen sich an der Untersuchung. Die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit unterstützt das Projekt durch die 70-prozentige Finanzierung einer Personalstelle, die beim Integrationsamt in Köln eingerichtet wurde. Das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung der Universität Hannover begleitet das Projekt wissenschaftlich. Die Forschungsphasen beinhalten zunächst eine quantitative Auswertung der vorhandenen Daten. Daran schließt sich im Rahmen der qualitativen Untersuchung eine Befragung von Assistenznehmerinnen und Assistenznehmern, Assistenzkräften und Arbeitgebern von schwerbehinderten Menschen mit Arbeitsassistenz an.

 

Erste Ergebnisse

Die Grundgesamtheit der Untersuchung bilden 280 Männer und 165 Frauen, die eine Arbeitsassistenz nutzen.* Die bisher durchgeführte quantitative Untersuchung bestätigt die Annahmen der Integrationsämter aus den Empfehlungen, zum Beispiel dass der zeitliche Unterstützungsbedarf in vielen Fällen dem angenommenen Umfang entspricht und auch die Budgethöhe sich als realistisch erweist.

Wer nutzt eine Arbeitsassistenz?

 

Die Gruppe wurde nach vier Merkmalen untersucht:

  • Behinderungsart: 36 Prozent der Assistenznehmer sind blind oder sehbehindert. 25,5 Prozent sind auf den Rollstuhl angewiesen, 17 Prozent von einer Hörbehinderung betroffen und acht Prozent sind in ihren Bewegungen eingeschränkt. 13 Prozent geben andere oder Mehrfachbehinderungen an.
  • Altersstruktur: Die am stärksten vertretene Altersgruppe ist zwischen 34 und 43 Jahre alt (36Prozent), gefolgt von der Gruppe der 44- bis 53-Jährigen mit 22,5 Prozent und der 24- bis 33-Jährigen mit 20,5 Prozent.
  • Geschlechterzugehörigkeit: Insgesamt nutzen mehr Männer als Frauen eine Arbeitsassistenz. Dies ist besonders auffällig bei blinden und sehbehinderten Menschen. Nur innerhalb der Gruppen der Menschen mit einer Hörschädigung und mit Bewegungseinschränkungen ist das Geschlechterverhältnis in etwa ausgeglichen.
  • Qualifikation: Mehrheitlich handelt es sich um Akademiker, also um Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss.

 

Wo arbeiten die Assistenznehmer?

Die Bandbreite ihrer Arbeitsfelder ist groß. Erkennbar sind behinderungs- und geschlechtsspezifische Merkmale:

  • Bevorzugte Arbeitsfelder: Sie sind vermehrt im Sozialwesen, in der öffentlichen Verwaltung, im kaufmännischen Bereich und im Bildungswesen tätig.
  • Behinderungsspezifische Merkmale: Viele Assistenznehmer mit Bewegungseinschränkungen sind im Sozialwesen beschäftigt (24 Prozent), blinde und sehbehinderte Menschen arbeiten häufig im Gesundheitswesen (20 Prozent). Das Bildungswesen ist für 24 Prozent der hörbehinderten Assistenznehmer ein bevorzugtes Arbeitsfeld. Nur die Situation von Assistenznehmern, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, stellt sich differenzierter dar: So sind etwa 16 Prozent in der öffentlichen Verwaltung beschäftigt und weitere 16 Prozent im Handwerk oder in Bereichen, die sich in kein anderes Arbeitsfeld einordnen ließen.
  • Geschlechtsspezifische Merkmale: Unabhängig von ihrer Behinderung sind Frauen mit Arbeitsassistenz häufig im sozialen Bereich, im Bildungswesen und in der öffentlichen Verwaltung tätig, während Männer überwiegend im kaufmännischen und im IT-Bereich beschäftigt sind.

 

Die Verteilung auf die unterschiedlichen Arbeitgeber variiert mit dem Geschlecht.

  • Öffentlicher Dienst: Hier sind 46 Prozent der weiblichen Assistenznehmer tätig. Ihnen stehen 25 Prozent der Männer mit Arbeitsassistenz gegenüber.
  • Privatwirtschaft: Hier arbeiten 22 Prozent der Assistenznehmer und 20 Prozent der Assistenznehmerinnen.
  • Selbstständigkeit: 33 Prozent der Männer mit Arbeitsassistenz sind selbstständig, aber nur 15 Prozent der Frauen.

 

Welche Aufgaben haben Arbeitsassistenten?

Benötigt werden „Handreichungen“. Das gilt für alle Assistenznehmer, gleich von welcher Behinderung sie betroffen sind. Die Aufgaben hängen stark von der Behinderung und kaum vom Arbeitsfeld ab:

  • Bewegungseingeschränkte Menschen werden hauptsächlich durch Tragen und Heben von Gegenständen sowie durch Hilfe bei Bürotätigkeiten unterstützt.
  • Blinde oder sehbehinderte Assistenznehmer benötigen meist Unterstützung beim Vorlesen (handschriftlicher) Texte. Außerdem gehören auch Bürotätigkeiten sowie die Begleitung bei Außenterminen zu den Aufgaben der Assistenten.
  • Hörbehinderte Menschen werden zum Beispiel bei Absprachen mit Kunden und Kollegen sowie beim Telefonieren unterstützt.
  • Assistenznehmer, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, werden oft bei geschäftlichen Außenterminen begleitet und erhalten Hilfe bei verschiedenen Bürotätigkeiten.

 

Welche Assistenzmodelle werden gewählt?

Vier Varianten haben sich durchgesetzt.

  • Arbeitgebermodell: 250 Betroffene organisieren ihre Arbeitsassistenz selbst. Sie sind Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Pflichten.
  • Dienstleistungsmodell: 125 Assistenznehmer beauftragen einen Dienstleister, der für sie die Assistenz organisiert.
  • TeleSign: Bei diesem Bildtelefon-Dolmetschdienst handelt es sich genau genommen um eine spezielle Form des Dienstleistungsmodells. Es wird von 31 hörbehinderten Menschen genutzt. TeleSign erleichtert ihnen die Kommunikation mit hörenden Menschen, indem sie sich via Bildtelefon mit einem Gebärdensprachdolmetscher in einem Dienstleistungscenter verständigen. Dieser übersetzt von Gebärdensprache in Lautsprache und umgekehrt.
  • Kombination aus verschiedenen Modellen: 16 Personen benötigen neben dem Bildtelefon-Dolmetschdienst weitere technische Unterstützung vor Ort. Das heißt, sie kombinieren TeleSign mit anderen Formen des Dienstleistungsmodells oder dem Arbeitgebermodell.

 

Wie hoch ist der tägliche Bedarf an Arbeitsassistenz?

Das ist sehr unterschiedlich: Er reicht von einer halben Stunde täglich bis zur Dauerpräsenz am Arbeitsplatz. Bei den vollzeitbeschäftigten Assistenznehmern sieht die Verteilung folgendermaßen aus:

  • Männer: 53,5 Prozent brauchen mehr als drei Stunden täglich Unterstützung. 46,5 Prozent wird bis zu drei Stunden assistiert.
  • Frauen: Ihr Bedarf an Assistenz ist geringfügig niedriger als bei den Männern. 44,5 Prozent benötigen eine Assistenz länger als drei Stunden täglich. Bei 55,5 Prozent sind es bis zu drei Stunden.

 

* Darunter fällt nicht die personelle Unterstützung, wie sie in vielen Fällen von den Betrieben und Dienststellen zur Verfügung gestellt wird und für die Arbeitgeber finanzielle Leistungen des Integrationsamtes erhalten.

Kontakt

Telefon

 

Wir arbeiten derzeit überwiegend im Homeoffice.
Am besten erreichen Sie uns per Mail. Wir rufen Sie gerne zurück.

 

Schulterblatt 36

20357 Hamburg

Tel. (040) 43253123

E-Mail: