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Ergebnisse Netzwerktreffen Jobcoaching am Arbeitsplatz

Hier finden Sie die Ergebnisse der Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP ab dem Jahr 2022. Es wird angestrebt, dass pro Jahr ein Netzwerktreffen stattfindet. Nach der Entwicklung der Qualitätsstandards in den Jahren 2018 und 2019 wollen wir uns fortlaufend unseren selbst gestellten Themen und Fragestellungen widmen und miteinander in den Austausch gehen:

  • Was hat sich zwischenzeitlich in der Praxis und in den Bundesländern getan?

  • Wie sollten die Qualitätsstandards von JobcoachingAP weiterentwickelt werden?

  • Wie ist die Qualität des JobcoachingAP-Angebots in der Praxis sicher zu stellen?

  • Wie finde ich eine/n Jobcoach in meiner Region, der/die nach den Standards JobcoachingAP arbeitet?

  • Wie erfolgt die Verbreitung der Standards und wer trägt dazu in welcher Form bei?

  • ...


Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP am 7. Mai 2024 in Kassel

An dem Forum nahmen über 90 Personen teil.


Folgendes Thema stand im Fokus: JobcoachingAP zwischen bestehenden Qualitätsstandards und neuen Rechtsgrundlagen.


Zuerst gab es einen kurzen Rückblick zur bisherigen Entwicklung und den Standards von JobcoachingAP von Seiten der BAG UB und der DGJCAP– aus der Praxis für die Praxis.


Download PPP BAG UB


Als nächstes wurden die Erfahrungen und Perspektiven aus Sicht folgender Leistungsträger dargestellt:

  • André Gebelein (Bundesagentur für Arbeit)

  • Thomas Niermann (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)

  • Oliver Assmus (Deutsche Rentenversicherung Bund)


Im Anschluss standen allen Teilnehmenden unter dem Motto „JobcoachingAP in der Anwendung“ folgende Arbeitsgruppen (AG) zur Wahl - es bestand die Möglichkeit an zwei der drei Arbeitsgruppen teilzunehmen:

  • AG 1: Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger, Jobcoach und Integrationsfachdienstes (IFD) nach der Bewilligung

  • AG 2: JobcoachingAP für die Arbeitsplatzanbahnung: Übergänge aus WfbM bzw. Schule in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes sowie Rückkehr in Arbeit

  • AG 3: Der Prozess von JobcoachingAP in der Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzveränderung - von der Initiierung bis zum Abschluss


Hier sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppen in Stichpunkten:


AG 1: Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger, Jobcoach und IFD nach der Bewilligung
Aufgabenteilung / Verantwortlichkeiten
  • Leistungsträger – entscheidet/ bewilligt/ verlängert/ ´trägt´/ finanziert – sichert Qualität übergeordnet

  • IFD – berät/ informiert/ begleitet/ unterstützt – initiiert JobcoachingAP/ rahmt & koordiniert

  • Klient*in – zentrale/r Maßnahme´nehmer´*in zusammen mit seinem/ihrem beruflichen System/ Kolleg*inn*en/ Vorgesetzten

  • JobcoachAP – arbeitet temporär mit/ entwickelt Hypothesen und Lösungsansätze nachhaltiger Integration am Arbeitsplatz konkret & praktisch vor Ort aus bzw. mit dem gesamten System

IFDJobcoachAP
„rahmt“ das JobcoachingAP beratend und begleitend vorher und nachher einarbeitet vor Ort im Betrieb (mit)
initiiert JobcoachingAP als eine mögliche Leistungführt das Coaching unmittelbar am Arbeitsplatz der/des Arbeitnehmenden aus
unterstützt bei der Suche nach einer qualifizierten Fachkraft und Antragstellungist ein zeitlich begrenzter Prozess über mehrere Monate
behält Passung und Matching im Blick, achtet auf Ziele, Bedarfe und Anforderungenbegleitet engmaschig in i.d.R. wöchentlicher Frequenz und setzt den Prozess mit einem zuvor festgelegten Stundenkontingent um
klärt vorab, informiert, berät - auch über zusätzliche Hilfen/ Unterstützungsangeboterichtet seine Begleitung nach den Bedarfen und Ressourcen aller Prozessbeteiligten aus
ist Experte bzw. Expertin für Förderleistungen ist Experte bzw. Expertin für Lern- und Entwicklungsprozesse 
berät und unterstützt in Gesprächen mit den Beteiligtenhilft individuelle Lösungen für den Arbeitsplatz zu entwickeln, begleitet bei der praktischen Erprobung neuer Vorgehensweisen, leitet Transfers her, bahnt eine neue Kommunikation an, usw.
 agiert konsequent systembefähigend (das gesamte System im Betrieb inkl. Vorgesetzten, Kolleg*innen und Kollegen lernt mit) 
 versteht Arbeitsprozesse durch Mitarbeit, nutzt Chancen zu modifizieren 
 hat direkten Zugang zum System durch aktive Mitarbeit und Einbindung in die Arbeitsprozesse
 ist Kollege bzw. Kollegin auf Zeit
 strukturiert komplexe Sachverhalte, bricht herunter (z.B. auf konkrete Ziele und kleine Schritte)
   
Best Practice
  • IFD und JobcoachAP sprechen sich ab

 

Herausforderungen / Entwicklungsfelder
  • Klare Aufgaben- und Leistungsbeschreibung IFD und JobcoachAP

  • Teilhabe / Inanspruchnahme von JobcoachingAP auch für Personen ohne Schwerbehindertenstatus

  • JobcoachingAP ohne Beteiligung des IFD- Was braucht es dann?

  • Wie kann die Qualität von JobcoachingAP erkennbar/prüfbar sein?


Qualitätsmerkmal für die Zusammenarbeit: Wer kann was dafür tun?

AG 2: JobcoachingAP für die Arbeitsplatzanbahnung - Übergänge aus WfbM bzw. Schule
  • JobcoachingAP hat auch im Rahmen von Anbahnungsprozessen eine wichtige Funktion.

  • So ist JobcoachingAP definierter Bestandteil der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung nach § 55 SGB IX, sowohl in der Phase der individuellen betrieblichen Qualifizierung (Anbahnung) als auch der Berufsbegleitung (Arbeitsplatzsicherung). 

  • Jobcoaching wird z.B. im Bereich Übergänge von WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt i.d.R. breiter als JobcoachingAP definiert, nämlich oftmals für den gesamten Übergangsprozess – hieraus könnten Probleme beim Verständnis und der eindeutigen Abgrenzung von Jobcoaching zu anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entstehen.

  • Daher wäre zu überlegen, dass der solche Übergangsprozesse nicht als Jobcoaching, sondern z.B. als „Übergangsmanagement“ (wie es auch im Rahmen der Werkstattreform diskutiert wird) bezeichnet wird.

  • Auch im Rahmen von Übergängen aus Schule bzw. WfbM sind Phasen intensiverer Unterstützung, wie bei JobcoachingAP, jedoch von besonderer Bedeutung. Hierbei spielen auch Langzeitpraktika eine wichtige Rolle. 

  • Auch im Rahmen nach Übergängen in ein Budget für Arbeit oder Ausbildung kann JobcoachingAP als Teil des Prozesses relevant sein, wird aber in den konzeptionellen Grundlagen der Leistungsträger so nicht benannt. Beim Budget für Arbeit wäre es dann Bestandteil von Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz und müsste bei der Bedarfserhebung berücksichtigt werden, da ansonsten nur unzureichende Ressourcen bereitstünden. Unter Umständen müssten die Personalressourcen später aufgestockt werden, wenn eine intensivere Unterstützung (wie bei JobcoachingAP) erforderlich ist.

  • Übergänge aus WfbM gelingen nicht nur in einen betrieblichen Außenarbeitsplatz oder in ein Budget für Arbeit, sondern auch in vollumfängliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Alle Möglichkeiten sollten prinzipiell offen gehalten werden und richten sich letztlich nach den Kompetenzen der Person und ihren Interessen.


AG 3: Der Prozess von JobcoachingAP in der Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzveränderung

Initiierung - Analyse und Planung - Selbstintegration - Intervention - Stabilisierung und Abschluss


Welche Anlässe eignen sich für JobcoachingAP?
  • JobcoachingAP nach psychiatrischer Behandlung zur Unterstützung der Rückkehr an den Arbeitsplatz – Übergang Klinik-Arbeitsmarkt

  • innerbetriebliche Umsetzung, neue Arbeitsaufgaben und technologische Veränderung

  • Personalwechsel im Betrieb

  • JobcoachingAP bei Übergängen

  • Überforderung

  • gesundheitliche Veränderung

  • Leistungsveränderung

  • persönliche Krisen im privaten Umfeld, die sich auf die Arbeit auswirken


Wie erfolgt die Antragstellung und Bewilligung?
  • IFD als Initiator und Prozessbegleiter und ggf. mit fachdienstlicher Stellungnahme und im Übergang WfbM ins Budget für Arbeit

  • Betriebliche Umschulung: JobcoachingAP über Maßnahmeträger

  • Fachstellen für Menschen mit Behinderung (NRW) oder örtliche Fürsorgestellen (NRW) initiieren Anträge

  • Reha-Berater*innen initiieren JobcoachingAP

  • Wie gelingt eine zeitliche Verkürzung des Bewilligungs- und Anbahnungsprozesses?

  • Bekanntheit von JobcoachingAP bei Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) ist zu verbessern

  • JobcoachingAP als reguläres Instrument der Reha-Träger (für Personen ohne Schwerbehindertenstatus)

  • Beratung über Soziale Dienste in medizinischer Reha und Weiterleitung an IFD oder Reha-Träger


Welche Erfahrungen gibt es in der Umsetzung?
  • Akzeptanz im Betrieb durch Mitarbeit

  • Kommunikative Kompetenzen, Interesse, Motivation und Offenheit

  • Rollenklarheit

  • Wichtig: Vorbereiten der besonderen Situation des Coachings

  • (unzureichende) Passung der eigenen Persönlichkeit zur Klient*in, zu betrieblichem Umfeld und Arbeitstätigkeiten

  • Widerstand gegen JobcoachingAP wegen „Labeln“ der Behinderung/Erkrankung


Welche Erfahrungen gibt es mit der Dokumentation?
  • IFD Begleitung rückt wieder stärker in den Fokus


Nach den Arbeitsgruppen erfolgte ein kurzes Speed-Dating zum weiteren Austausch und Kennenlernen. Danach ging es in die Abschlussdiskussion unter dem Titel Potentiale und Herausforderungen: Diskussion von offenen Fragen & Themen. Auf der Basis der Inhalte der AG’s wurden u.a. folgende Fragen diskutiert:

  • Warum nicht zwei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben parallel? Abgrenzung IFD und JobcoachingAP - Systeme, Programme und Antragsformulare aufeinander abstimmen, um Probleme zu vermeiden

  • JobcoachingAP überall in Deutschland gleiche Qualität und Zugänglichkeit

  • Standards für Weiterbildung und Qualifikation

  • Anerkennung von erfahrenen Jobcoaches ohne AP-Weiterbildung

  • Chancen von JobcoachingAP im Rahmen stufenweiser Wiedereingliederung

  • Leistungsträger sollten aktiv zu JobcoachingAP beraten

  • sozialgesetzbücherübergreifendes Schnittstellenmanagement

  • Wie kommt Klient*in einfacher/besser an Information und Leistung JobcoachingAP?


Die Diskussion wurde bereichert durch die Antworten und Positionen unserer Gäste: 

  • André Gebelein (Bundesagentur für Arbeit)

  • Thomas Niermann (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen)

  • Oliver Assmus (Deutsche Rentenversicherung Bund)


Einige Inhalte aus der Diskussion:

  • Bisher beauftragen 12 Integrations-/Inklusionsämter Leistungen zum Jobcoaching in unterschiedlichem Umfang. Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit konnten noch keine Zahlen berichten.

  • Die Leistungsträger berichten, dass sie an einer gemeinsamen „Verwaltungsvereinbarung“ zu Jobcoaching nach § 49 Abs. 8 Nr. 2a SGB IX arbeiten. Hierbei geht es auch um abgestimmte Regelungen zu Zuständigkeiten und Beauftragungen. Es wurde betont, dass die Basis dafür eine Anlehnung an Definition und Standards von JobcoachingAP ist, d.h. es geht um Jobcoaching im Betrieb und am Arbeitsplatz, auch in Abgrenzung zu anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

  • Rechtlich möglich, also nicht ausgeschlossen, ist auch eine Aufstockung einer bestimmten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben um ein zeitlich begrenztes JobcoachingAP. Dies ist bisher in der Praxis eher unüblich, aber grundsätzlich als Einzelfallregelungen denkbar.

  • Prinzipiell steht dahinter, dass sich im Sinne der Personenzentrierung Bedarfe verändern können und daraufhin die Unterstützungsleistung anzupassen ist. § 49 SGB IX „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ bietet dazu die rechtliche Grundlage für die Rehabilitationsträger. Für die Integrations-/Inklusionsämter ist § 185 SGB IX die rechtliche Grundlage dafür.

  • Nach Auffassung der Leistungsträger kann JobcoachingAP auch nach Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung genutzt werden. Zunehmend wird erkannt, dass, insbesondere wenn auch zuvor eine personelle Unterstützung erforderlich war, noch keine ausreichende Stabilisierung erreicht werden konnte. Hier kann JobcoachingAP im Sinne der betrieblichen Stabilisierung und Erhaltung von Ausbildung und Beschäftigung, gerade im Prozess beruflicher Rehabilitation, von entscheidender Bedeutung sein.

  • Weiterhin könnte JobcoachingAP auch im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung eingesetzt werden.

  • Die Standards von Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sind zu sichern und weiter zu entwickeln, auch im Rahmen von Weiterbildungsangeboten. Dahingehend sind auch Netzwerke zu bilden und auszubauen.


Zum Schluss wurde nochmal - gerade auch von den anwesenden Leistungsträgern - darauf hingewiesen, dass sich Anbieter, die nach den Standards von JobcoachingAP arbeiten, in die Landkarte JobcoachingAP des Qualitätsnetzwerkes bei der BAG UB eintragen sollten, damit die Leistungsträger eine möglichst flächendeckende Übersicht bekommen, wer bei Bedarf beauftragt werden kann.


Wir bedanken uns ganz herzlich bei den beteiligten Leistungsträgern, der Vorbereitungsgruppe und allen Teilnehmenden für den guten und wichtigen Austausch!
 


Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP am 17. April 2023 in Kassel

 

An dem Forum in Kassel nahmen 80 Personen teil.


Zu Beginn stellte sich der neu gegründete Verein „Deutsche Gesellschaft für JobcoachingAP“ (DGJCAP) vor. Die BAG UB stand bereits vor der Gründung mit Personen aus dem Vorstand im Austausch. Diese Kooperation wird nun zwischen der BAG UB und der DGJCAP weitergeführt.
Präsentation der DGJCAP


Auf dem Forum stand folgendes Thema im Fokus: Blick über den Tellerrand – JobcoachingAP in verschiedenen Handlungsfeldern

 

Wir haben uns mit verschiedenen Perspektiven auseinandergesetzt.
Zum einen mit den Perspektiven möglicher Leistungsträger. Dazu hatten wir Gäste eingeladen, die Ihre Erfahrungen und Sichtweisen präsentieren und mit uns diskutieren:

  • Yvonne Streit - Bundesagentur für Arbeit

  • Thomas Niermann - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) / Landeswohlfahrtsverband Hessen - Integrationsamt
    Präsentation Perspektive der BIH

  • Ralph Peya - Landschaftsverband Westfalen-Lippe - Inklusionsamt Arbeit

 

Zum anderen mit verschiedenen Handlungsfeldern aus der Praxis zu verschiedenen Fragen und Aspekten wie:


Im Job – Arbeitsplatzsicherung

 

  1. Was funktioniert gut? Was hat sich bewährt?

  • Zusammenarbeit IFD und Jobcoaches

  • Passung am Arbeitsplatz

  • Kooperationen

  • Vertrauensbasis

  • Jede/r ist Teil der Information
     

  1. Welche Herausforderungen bestehen?

  • Informationsfluß

  • Einsatz von Zertifizierungen?

  • Gefahr von Ausschreibung und damit verbundenem Qualitätsverlust

  • Grauzonen der Qualifizierung

  • Positives Feedback von Arbeitgebern

  • Schulungs- und Informationsangebote

  • langwierige Beantragung

  • Jobcoaching und BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement)

  • Jobcoaching in Kooperation mit der Schwebehindertenvertretung

  • Informationen der EAA (Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber) über Jobcoaching
     

  1. Wie bleibe ich handlungsfähig?

  • Qualifikation Jobcoaching

  • Einfache und schnelle Antragsverfahren

  • Fester Rahmen und Individualität

 
Unterstützte Beschäftigung und betrieblicher Berufsbildungsbereich
  • Es braucht eine positive Grundhaltung zur Frage: Wie gelingt die individuelle Teilhabe?

  • der betriebliche Berufsbildungsbereich mündet i.d.R. in das Budget für Arbeit

  • Gelingensfaktor: Fachkompetenz und Qualität der Jobcoaches (Teamplayer_in)

  • Übergang in der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung von der individuellen betrieblichen Qualifizierung in die Berufsbegleitung:

    • Wer begleitet: UB-Anbieter oder IFD?

    • Welcher Leistungsträger ist zuständig?

  • Wie kann die individuelle Unterstützung im Übergang sichergestellt werden?

  • Zuverlässigkeit für Arbeitgeber ist zu gewährleisten

  • (Wie) Wird die Nachhaltigkeit von Maßnahmen erfasst – Eingliederungsquoten?

  • Krisenintervention: Gespräche, Supervision, Hintergründe, Kooperation er Leistungserbringer mit dem Leistungsträger, Feedback vom Betrieb einholen

  • Gute Erfahrungen mit betrieblichem Paten-/Mentorensystem

  • Es braucht flexible Reha-Berater_innen


Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

 

  1. Was funktioniert gut? Was hat sich bewährt?

  • Praktika für Teilnehmende der WfbM

  • Gestuftes Verfahren: von 1. Praktikum über weitere Praktika bis zum Praktikum mit Übernahmeoption bis zum Arbeitsvertrag

  • Integrationsassistenz umfasst Sozialarbeit

  • Konzept Unterstützte Beschäftigung/Supported Employment

  • Selbstintegration und Mitarbeit als Jobcoach im Betrieb

  • Rollenbewusstsein als Jobcoach

  • Feste Ansprechpartner für Betrieb benennen

  • Akzeptanz des betrieblichen Systems für Vorschläge des Jobcoaches
     

  1. Welche Herausforderungen bestehen?

  • Mehr Infos zu Jobcoaching / Öffentlichkeitsarbeit

  • Vor dem Übergang muss der Berufsbildungsbereich abgeschlossen sein

  • Übergang bedeutet Statuswechsel: WfbM-Beschäftigte/r zu Arbeitnehmer_in

  • ggf. Ängste bei Teilnehmenden vor Statuswechsel

  • Transparenz zu den Konditionen / Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt

  • Rentenfrage klären

  • Wann darf ich mich Jobcoach / JobcoachAP nennen?

  • Qualifikation zum Jobcoach
     

  1. Wie bleibe ich handlungsfähig?

  • Orientierung am Prozess JobcoachingAP

  • Nähe – Distanz klären

  • Allparteilichkeit

  • Intervision / kollegiale Fallberatung

 
Fragen - Empfehlungen - Meinungen aus der Praxis an die Leistungsträger

 

  • Wie ist der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt individuell zu gestalten – wenn möglich, auch ohne „Umweg“ über die WfbM?

  • Personalschlüssel ist ausreichend zu gewähren (1:4 bei betrieblicher Teihabe)

  • Lohnkostenzuschüsse stehen trotz überschneidender Zielgruppen zueinander in Konkurrenz:

    • beim Budget für Arbeit i.d.R. bis zu 75%

    • bei der Unterstützten Beschäftigung i.d.R. deutlich geringer

  • Es braucht eine klare und einheitliche Begriffsdefinition von Jobcoaching, diese sollte sich auf Definition und Standards von JobcoachingAP beziehen

  • Mehr Fachinfos zu Jobcoaching (Mitarbeiterschulungen bei den Leistungsträgern)

  • Rückkehrrecht in WfbM ist verbindlich!

 

Die BAG UB bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten!


Treffen des Qualitätsnetzwerkes JobcoachingAP am 8. Juni 2022 in Kassel

 

Über 50 Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen (freiberufliche Jobcoaches, IFD, WfbM, Leistungsträger etc.) nahmen teil. Es gab folgende Inhalte:

 

Im Zentrum standen zu Beginn Informationen aus Niedersachsen, ergänzt um Entwicklungen in Hessen, und präsentiert von den jeweiligen Integrationsämtern.

 

Das Integrationsamt Hessen führt Jobcoaching seit längerem im Leistungskatalog und macht gute Erfahrungen mit diesem Angebot zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Erkenntnisse zur Professionalisierung der JC-Angebote und der Jobcoaches in Hessen wurden dargestellt.

 

Das Integrationsamt Niedersachsen stellte die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse zur Planung des flächendeckenden Aufbaus eines JC-Angebotes in Niedersachsen zur Diskussion. Das Projekt wird in enger Kooperation des Integrationsamtes, der Integrationsfachdienste und der HAWK (Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst) durchgeführt.

 

Aus den vorgestellten Perspektiven und Umsetzungen vor Ort sowie erweitert um die Praxiserfahrungen aller Teilnehmenden in Kassel wurden folgende Schwerpunkte diskutiert:

  • Qualitätsstandards und Prozess JobcoachingAP: Wie erfolgt die Umsetzung und welche Bedarfe gibt es hinsichtlich deren Weiterentwicklung?

  • Anforderungsprofil und Qualifizierung JobcoachAP: Hier besteht natürlich ein enger Zusammenhang zu den Qualitätsstandards.

  • Modelle gelingender und erfolgreicher Zusammenarbeit von Jobcoaches und Integrationsfachdiensten - Erfolgsparameter und Herausforderungen.

  • Öffentlichkeitsarbeit - Angebot und Nachfrage

 

Diskussion und Austausch fanden sowohl im Plenum als auch in Kleingruppen statt.

 

Hier sind die Ergebnisse:

Arbeit & Teilhabe

 

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für einen zugänglichen, offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ein. Wir beraten und informieren zu verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Hilfe unseres bundesweiten Netzwerks kompetenter Ansprechpartner_innen.
 

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Weiterbildung & Mehr

Für Fach- und Leitungskräfte der beruflichen Teilhabe bieten wir auf der Basis der Konzepte Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching am Arbeitsplatz ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Inklusion in Arbeit an. Dabei gewährleisten wir einen hohen fachlichen Standard.

 

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Informationen & Veröffentlichungen

Unser Fachmagazin impulse, Informationen zu Fachmaterialien und eigenen Veröffentlichungen sowie zur BAG UB Jahrestagung und zu anderen Veranstaltungen finden Sie hier.

 

 

 

 

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Über uns

 

Als bundesweites Netzwerk für zentrale Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen wir das Ziel, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern.

 

 

 

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