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Unterstützte Beschäftigung - Gemeinsame Empfehlung

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Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

GEMEINSAME EMPFEHLUNG nach § 55 Abs. 6 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ vom 1. Oktober 2021

 

Unterstützte Beschäftigung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderung nach Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention. Es erweitert für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die Möglichkeiten, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen werden kann. Durch die Gemeinsame Empfehlung sollen einheitliche und verbindliche Kriterien für die Qualitätsanforderungen und zu den Leistungsinhalten festgelegt und die Zusammenarbeit der Beteiligten geregelt werden.

 

Viele Akteure – Leistungsträger, Leistungserbringer, Behinderten- und Wohlfahrtsverbände sowie weitere Expertinnen und Experten – tragen zum Erfolg bei. Zur Konkretisierung der Umsetzung der Leistung sowie zur Weiterentwicklung von Qualitätsanforderungen haben diese Akteure bereits im Jahr 2010 die „Gemeinsame Empfehlung Unterstützte Beschäftigung” vereinbart. Mit der nun vorliegenden Gemeinsamen Empfehlung erfolgt eine Anpassung an die Neuregelungen im SGB IX durch das Bundesteilhabegesetz. Auch wurden die zwischenzeitlich vielfältig gewonnenen Erfahrungen der Umsetzungspraxis einbezogen.

 

In dieser aktualisierten Gemeinsamen Empfehlung wurden zudem durch den direkten Austausch von Expertinnen und Experten der Leistungserbringer und Leistungsträger zahlreiche Ergänzungen zur Qualitätssicherung, zur Vernetzung sowie zum Datenschutz aufgegriffen und konkretisiert. Gleichzeitig wurden die Ausführungen zu möglichen Leistungsinhalten sowie auch zur Zusammenarbeit der Akteure des Reha-Prozesses angepasst und erweitert. Erstmalig wurde ferner die Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung näher definiert und auch Vereinbarungen zum Thema „Schulungen und Informationsveranstaltungen“ einbezogen. Die Gemeinsame Empfehlung leistet einen Beitrag zur wirkungsvollen Umsetzung des Leistungsangebots der Unterstützten Beschäftigung.

 

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