Ergebnisse Foren „Übergang Schule-Beruf“

Die Verweise zum SGB IX in diesem Abschnitt sind nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Bitte beachten Sie den Hinweis in den Meldungen.

 

Die folgende Übersicht gibt einen Einblick in die bisherigen Themen und zeigt zugleich eine gewisse historische Entwicklung in diesem Bereich auf.

 

Bei der möglichen Übertragung von Konzepten und Modellen sind unbedingt die jeweils regionalen Besonderheiten zu berücksichtigen.


Forum Übergang Schule-Beruf der BAG UB am 10. Mai 2023 in Kassel

 

An dem Forum in Kassel nahmen 50 Personen teil.

 

Das Forum widmete sich dem Thema

Chancen im Übergang Schule-Beruf - Welche Angebote und Rahmenbedingungen braucht es?

 

Dieses Mal setzten wir mit den Themen nach der Schule an und beschäftigten uns mit folgenden Schwerpunkten:

  • nachschulische-berufliche Vorbereitung
  • Ausbildung und Berufsschule

 

Auch der vorherige schulische Werdegang wurde dahingehend betrachtet. Wie können Übergänge personenzentriert und möglichst lückenlos gestaltet werden? Welche Rahmenbedingungen sind dazu erforderlich?

 

Es gab Arbeitsgruppen zu folgenden Themen

 

Jörg Hass-Tjaden (Gesellschaft zur Förderung Nachhaltiger Lebensqualität, Emden)
Präsentation Das Budget für Ausbildung als Chance auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

 

Madja Mahrs (Berufskolleg für Technik und Informatik, Neuss)
Präsentation Erfahrungsbericht aus der sonderpädagogischen Förderklasse an der Berufsschule

 

Julia Köller und Abouzar Salem (Berufsbildungszentrum Justus-von-Liebig-Schule, Mannheim)
Präsentation AV-Dual in inklusiven Settings

 

Mara Heimann (Integrationsfachdienst Neuss)
Fachpraktikerausbildung „Service in sozialen Einrichtungen“ (ohne Präsentation)

 

Für den Austausch und die Diskussion hatten folgende Gäste zugesagt:

  • Beate Scherm – Bundesagentur für Arbeit
  • Klaus-Peter Rohde – LVR-Inklusionsamt Köln
  • Dr. Caren Keeley – Universität zu Köln

 

In den Arbeitsgruppen und im Plenum wurden u.a. folgende Fragen und Themen diskutiert:

  1. Fachkräftebedarf: Welche Chancen bestehen im Übergang Schule-Beruf?
  • Viele Betriebe suchen Arbeitskräfte und sind daher offen für inklusive Beschäftigung und flexibel in der Arbeitsplatzgestaltung
  • Qualifizierungsbausteine sollten ebenfalls als Budget für Ausbildung anerkannt werden; dies würde mehr Menschen mit Behinderungen den Weg in Betriebe bahnen.
  • Berufswege- und Teilhabekonferenzen sind kontinuierlich im Sinne individueller Berufsplanung von allen relevanten Akteuren zu nutzen.
  • Das Wunsch- und Wahlrecht ist stärker zu beachten
  • AV-dual: Begleitung im Praktikum, Beratungsgespräche, Unterstützung bei der Ausbildungssuche etc.
  • Bundesagentur für Arbeit: Teilnahme an Berufswegekonferenzen, individuelle Lösungen im Rahmen der Beratung finden

  

  1. Wie ist der Übergang lückenlos zu gestalten?
  • Es braucht mehr Angebote im Bereich der Fachpraktikerausbildungen, um den individuellen Kompetenzen entsprechen zu können
  • Die Kammern, als zuständige Institution, sollten sich hier flexibel aufstellen, um die Anerkennung neuer Fachpraktikerausbildungen zügig zu gestalten
  • REZA-Anforderungen, die im Rahmen der Fachpraktikerausbildungen von den Unternehmen vorzuhalten sind, sind für manche Betriebe ein zu hoher Aufwand. Hier ist die Begleitung durch IFD u.a. Fachdienste von den Kammern im Sinne der REZA-Anforderungen anzuerkennen.
  • Die Berufsschulen sollten sich stärker für mögliche Fachpraktikerausbildungen aufstellen, ggf. mit eigenen Klassen für angehende Fachpraktiker_innen.
  • Wie gelingt der Übergang von der Fachpraktikerausbildung in den Beruf, welche Unterstützung wird benötigt?
  • Das Profil der beruflichen Schulen ist stärker inklusiv/barrierefrei aufzustellen. Sonderpädagogisches Wissen muss vorliegen.
  • Das Budget für Ausbildung sollte vermehrt als Chance zur Teilhabe am Arbeitsleben eingesetzt werden, um Entwicklungspotentiale zu nutzen
  • Die Durchlässigkeit der verschiedenen Förderangebote im Übergang Schule-Beruf ist zu verbessern, um individuelle Potentiale und Entwicklungsmöglichkeiten flexibel und zeitnah aufzugreifen.
  • Andere Leistungsanbieter, die in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes qualifizieren und begleiten (betriebliche Angebote), können „Sprungbrett“ auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sein.
  • Entscheidend ist, wenn alle zuständigen Akteure offen für individuelle Lösungen und Wege sind und die zuständigen Leistungsträger gut miteinander kooperieren.
  • In diesem Sinne sind auch Qualifizierungen und Ausbildungen in Teilzeitformen sowie die Einbindung behinderungsbedingter Unterbrechungen im Rahmen des Übergangs zu ermöglichen, um grundsätzliche Abbrüchen zu vermeiden.
  • Unterstützernetzwerke nutzen
  • Praktika sind bereits in der Schule ein wichtiger Baustein für den Übergang.
  • „Der Mensch steht im Mittelpunkt“ – „Keine/r darf verloren gehen“
  • Es braucht einen phasenübergreifenden „Kümmerer“
  • Lehrkräfte benötigen Fachwissen über nachschulische Perspektiven, auch, um den Stufenübergang innerhalb der Schule gut gestalten zu können.
  • Frühzeitige Zusammenarbeit der Schule mit dem IFD und anderen relevanten Akteuren im Übergang Schule-Beruf
  • Kontinuierliche Begleitung im Übergang und individuelle Beratung über Unterstützungsinstrumente
  • Zielvereinbarungsgespräche (leichte Sprache, Visualisierung)

   

  1. Wie kann best-practice in die Fläche gebracht werden?
  • Einheitliche und verlässliche Anwendung der gesetzlichen Grundlagen im Sinne individueller und inklusiver Beschäftigung.
  • Frühzeitiger Beginn der Berufsorientierung. Schule hat hier eine erste Verantwortung für die Gestaltung des Übergangs.
  • Offenheit, positive Einstellung und gemeinsames Ziel aller Akteure bzw. Kooperationspartner (Schule, IFD, Eingliederungshilfe, Agentur für Arbeit etc.).
  • Best-practice in der Region vorstellen; Eltern und Schulamt einbinden

 

Die BAG UB bedankt sich herzlich bei allen Beteiligten!

 


Forum Übergang Schule – Beruf am 19. Mai 2022 in Kassel
THEMA: „Umsetzung berufsorientierender Maßnahmen von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bundesländern“
Protokoll der Arbeitsgruppen
 
Folgende Gäste nahmen an dem Austausch teil:
  • Maik Bäker – Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Anette Bollwien – Bundesagentur für Arbeit
  • Thomas Niermann – Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

 

Zum Einstieg gab Jörg Bungart (BAG UB) einen Rückblick auf die Initiative Inklusion und stellte die zusammengefassten Ergebnisse der BAG UB Länderabfrage zur Berufsorientierung im Übergang Schule-Beruf von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf dar.
Die komplette Länderabfrage zur Berufsorientierung finden sie hier.

 

Im Anschluss erfolgte die Präsentation von drei zentralen Themen im Übergang Schule-Beruf, wozu dann in Arbeitsgruppen diskutiert wurde. Die Präsentationen und wichtigsten Diskussionsergebnisse finden Sie nachstehend:

 

Renate Danz (BBD Neuss):
Präsentation: Digitale Kompetenzanalyse im Übergang Schule-Beruf
In der Arbeitsgruppe zu dem Beitrag gab es folgende zentrale Diskussionsergebnisse:
Diskussionsergebnisse der Arbeitsgruppe zu dem Thema:

  • Was hat sich in den Bundesländern im Angebot Übergang Schule – Beruf bewährt?
  • Wo bestehen Herausforderungen in unterschiedlichen Bundesländern?
  • Was wäre wünschenswert und hilfreich?

 

Was sich bewährt hat:

  • Im Bereich Potenzialanalyse hat jedes Bundesland für sich eine gangbare Lösung gefunden. In den Bundesländern in denen die Potenzialanalyse durch den IFD durchgeführt wird, fällt eine Schnittstelle weg, was für die Mitarbeitenden der IFDs als sehr hilfreich empfunden wird. In einigen Ländern findet die Potenzialanalyse erst nach den Praktika statt, was von den Mitarbeitenden ebenfalls positiv bewertet wird, da nach den ersten Eindrücken der Schüler_innen genauer auf die Stärken geachtet werden kann.
  • In den Bundesländern, wo die Potenzialanalyse durch einen externen Träger durchgeführt wird, ist es sinnvoll, diese an einen Träger zu vergeben, der regional verortet und ansässig ist, damit Strukturen und Netzwerke bekannt sind.

 

Bestehende Schwierigkeiten und Herausforderungen:

  • Die Kolleg_innen der einzelnen Bundesländer finden völlig unterschiedliche Vorgaben auch im Verfahren vor. So hat jeder der Anwesenden eine Lösung für seine Voraussetzungen gefunden. Die Schüler_innen des gemeinsamen / inklusiven Lernens stellen alle Beteiligten vor Herausforderungen. Zum einen gestaltet sich die Kommunikation mit den unterschiedlichen Schulen schwierig, da es für die Schulen schwierig ist, die unterschiedlichen Angebote richtig zuzuordnen. Das hat auch etwas damit zu tun, dass die Sonderpädagog_innen oft nur kurz in den Schulen des gemeinsamen Lernens abgeordnet sind, und in jedem Schuljahr die Kommunikation neu beginnt.
  • Dieses Problem scheint sich nach den Erfahrungen der Anwesenden in den Förderschulen nicht zu zeigen, da die Ansprechpartner_innen in der Regel über einen längeren Zeitraum in Ihrer Position sind.

 

Was benötigt wird:

  • Es wäre wünschenswert, die verschiedenen Akteure frühzeitig miteinander arbeiten zu lassen. Dieses Problem stellt sich besonders in NRW, wo die Mitarbeitenden des IFD die Schüler_innen erst nach der Potenzialanalyse kennen lernen und sich auf die Einschätzung von Lehrenden und dem Träger verlassen müssen, und ein Kennenlernen erneut stattfinden muss.

 

Marlies Thätner (Hamburger Arbeitsassistenz):
Präsentation: Hamburger Netzwerk Berufliche Orientierung (Nbo) – Strukturen und Inhalte

 

Diskussionsergebnisse der Arbeitsgruppe zu dem Thema:

  • Was hat sich in den Bundesländern im Angebot Übergang Schule – Beruf bewährt?
  • Wo bestehen Herausforderungen in unterschiedlichen Bundesländern?
  • Was wäre wünschenswert und hilfreich?

 

Was sich bewährt hat:

  • Möglichkeit der Einzelberatung von Schüler_innen
  • Gute Struktur:
    • Verlässlichkeit
    • Konkreter und abgestimmter Ablauf
    • Etablierte Kooperationen


Bestehende Schwierigkeiten und Herausforderungen:

  • Komplizierte Vertragsregelungen
  • Ungeklärte Verantwortlichkeiten
  • kein/wenig Bekanntheitsgrad
  • keine Begleitung bzw. Beratung der inklusiv beschulten Schüler_innen möglich
  • Versorgungslücke nach der inklusiven Beschulung bis zur Erfüllung der Schulpflicht

 

Was benötigt wird:

  • Verlässliche Struktur für die Beratung von Schüler_innen im Übergang Schule-Beruf
  • Intensivere Kooperation mit den Schulen, Eltern und der Agentur für Arbeit
  • Bundesweites „best of“ statt unterschiedliche Zugänge und Qualität in den Ländern:
    • Qualitative Grundstruktur Übergang Schule-Beruf über den Bund sichern
    • Bundesländer regeln ergänzend länderbezogene Besonderheiten und Schwerpunkte

 

Timur Erdem und Julia Meixner (Karl-Georg-Haldenwang-Schule Leonberg):
Präsentation: Die Bedeutung von Praktika sowie die Kooperation mit dem Integrationsfachdienst

 

Diskussionsergebnisse der Arbeitsgruppe zu dem Thema:

  • Was hat sich in den Bundesländern im Angebot Übergang Schule – Beruf bewährt?
  • Wo bestehen Herausforderungen in unterschiedlichen Bundesländern?
  • Was wäre wünschenswert und hilfreich?

 

Was sich bewährt hat:

  • Berufliche Orientierung und Berufswegeplanung benötigt eine „Initialzündung“ durch die Schule.
  • Eine gute Steuerung, unterstützende Haltung der Schulleitung und Pflege der Netzwerke sind wichtig.

 

Bestehende Schwierigkeiten und Herausforderungen:

  • Die Umsetzung berufsorientierender Maßnahmen von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelingt in den Bundesländern qualitativ und bezogen auf Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt völlig unterschiedlich, da sowohl die Rahmenbedingungen als auch die Konzepte erheblich voneinander abweichen.
  • Der Übergang in Arbeit ist eine von weiteren „Sozialisationsaufgaben“ (Freizeit, Wohnen, Partnerschaft/soziale Beziehungen). Diese laufen teilweise parallel bzw. bedingen sich gegenseitig. Darauf muss in der Vorgehensweise und hinsichtlich der Begleitstrukturen Rücksicht genommen werden.

 

Was benötigt wird:

  • Nächste Schritte: Verankerung von BO in den Bildungsplänen, im Schulgesetz und Konkretisierung durch untergesetzliche Regelungen.

 

Zusammenfassung und Ausblick

Aus der gesamten Diskussion, auch im Plenum, sind aus Sicht der BAG UB folgende Punkte besonders wichtig:

 

Die „föderale Struktur“ verweist eindrücklich auf die Unterschiede der Umsetzung der vertieften Berufsorientierung in den einzelnen Bundesländern und die daraus bedingten sehr unterschiedlichen Chancen auf inklusive Teilhabe am Arbeitsleben für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

Daraus ergeben sich für die Zukunft und Weiterentwicklung des Systems des Übergangs von der Schule in das Berufsleben insbesondere zwei Aufgaben bzw. Chancen:

  1. Es könnte (müsste) Aufgabe eines Projektes oder Forschungsvorhabens sein, die einzelnen Systeme zu evaluieren und damit zu ermitteln, welche Übergangssysteme bzw. Komponenten von diesen besonderes geeignet erscheinen, nachhaltige Inklusionschancen zu eröffnen.
  2. Auf einer eher praxisorientierten Ebene wäre es für alle am Übergang beteiligten Akteure (Schule, Integrationsfachdienst, Leistungsträger u.a.) sicherlich wertvoll Best-Practice-Beispiele auszutauschen und damit eine Diskussionsplattform zu schaffen, die geeignet wäre, die länderspezifischen Systeme mit dem Ziel der Teilhabe in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes weiterzuentwickeln.

 

Eine Diskussion, die im Rahmen des Austausches im Mai 2022 „nur“ angerissen wurde, die aber in Zukunft stärker in den Fokus zu stellen wäre, ist die systematische Unterstützung von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im gemeinsamen Lernen zielgleich unterrichtet werden. Das funktioniert weitgehend gut innerhalb des „inklusiven“ Systems der Regelschule. Der intensivere Förder- und Begleitungsbedarf tritt jedoch bezogen auf den Übergang Schule-Beruf oftmals erst nach der Schulentlassung zu Tage, wenn der Versuch am allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen scheitert, wenn Unterstützungsangebote zu wenig genutzt bzw. aufeinander abgestimmt sind.

 

Weiterhin gilt es, die Versorgungslücke nach dem gemeinsamen Lernen bis zur Erfüllung der Schulpflicht für Jugendliche mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf geistige Entwicklung zu schließen. Diese Jugendlichen, die sich (mit ihren Eltern) zum inklusiven Schulbesuch entschieden haben, steht nach Schulentlassung nur die Möglichkeit zum Besuch einer Förderschule zur Verfügung, um ihre Schulpflicht zu erfüllen.

 

Nach Auffassung der BAG UB wäre eine breite und institutionsübergreifende Diskussion zu führen, mit dem Ziel, ein System zu etablieren, das auf den inklusiven schulischen Strukturen basiert und zugleich den zusätzlichen individuellen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderbedarf ermittelt und ihm „Rechnung“ trägt.

 

Vielen Dank für Ihre Teilnahme und Beiträge!

 


BAG UB Länderabfrage 2021: Berufsorientierung von Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach § 48 SGB III - Schuljahr 2020/21 - erstellt im Oktober 2021

Hintergrund: Im Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion wurde die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Mitteln des Ausgleichsfonds vom Bund ab 2011 geför­dert. Die Förderung umfasste letztlich noch Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, die in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 begannen:

 

„Für eine Fortführung der beruflichen Orientierung nach Auslaufen der Initiative Inklusion sind die Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber wie folgt vorgegeben: Nach § 48 Absatz 1 SGB III kann die Bundesagentur für Arbeit vertiefte Berufsorientierung und Be­rufswahlvorbereitung fördern, wenn sich Dritte, also die Länder, mit mindestens 50% an der Förderung beteiligen. Ebenso kann sich die Bundesagentur für Arbeit mit bis 50 % an der Förderung von Maßnahmen beteiligen, die von Dritten eingerichtet werden. Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Schülerinnen und Schülern sollen dabei besonders berücksichtigt werden (§ 48 Absatz 2 SGB III). Damit ist gesetzgeberisch der Weg vorgezeichnet, wie eine dauerhafte Finanzierung der durch die Initiative Inklusion angestoßenen beruflichen Orientierung zu erfolgen hat: je zur Hälfte durch die Bundesagentur für Arbeit und durch die Länder. Es kommt daher perspektivisch darauf an, dass die Länder die Möglichkeit schaffen, ihren Kostenanteil in den Haushalten bereit zu stellen“ (BMAS).

 

Nach 2016 fragte die BAG UB im Dezember 2020 erneut nach, ob und wie die Umsetzung von Maßnahmen zur beruflichen Orientierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Länder (i.d.R. über die Integrations-/Inklusionsämter) gelingt. Die Abfrage erfolgte ab Dezember 2020 pro Bundesland bei einzelnen Integrationsfachdiensten (v.a. Mitglieder der BAG UB). Bei Bedarf wurden Agenturen für Arbeit bzw. Ländervertretungen einbezogen. Einzelne Rückmeldungen kamen wegen Zuständigkeitsklärung erst im September 2021.

 

Zusammengefasst zeigt sich ein sehr heterogenes Bild. Nicht in allen Ländern wurde die BO im Sinne einer Fortführung der Initiative Inklusion und wie vom BMAS als Ergebnis der Modellphase angelegt, fortgeführt. Nicht überall sind die Integrationsfachdienste (IFD) einbezogen; dadurch ist die langfristige Sicherung von Beschäftigung gefährdet. In manchen Ländern ist noch unklar ob und wie es weitergeht. Oftmals haben sich die Förderbedingungen gegenüber der Modellphase verschlechtert, so dass davon auszugehen ist, dass dort nicht mehr jener Personenkreis mit besonderem Unterstützungsbedarf, der im Leistungsspektrum zwischen WfbM und allgemeinem Arbeitsmarkt liegt, erreicht wird. Die Bundesagentur für Arbeit hat sich teilweise aus der Finanzierung zurückgezogen bzw. sich auf andere Personengruppen konzentriert oder eine Ausschreibung der Leistung durchgeführt. Durch letzteres besteht die Gefahr einer Minderqualität des Angebots, wie auch bei anderen Ausschreibungen festzustellen ist. Auch die Finanzierung der Integrationsämter (Länder) hat sich teilweise verschoben und verschlechtert, teilweise haben sie jedoch den Anteil der Agentur für Arbeit übernommen. Positiv hervorzuheben ist, dass in manchen Ländern die Kultusministerien fachlich bzw. finanziell beteiligt sind.

BAG UB Ergebnisse Länderabfrage Berufsorientierung Schuljahr 2020/21

 


BAG UB Länderabfrage 2016: Weiterführung der beruflichen Orientierung nach Auslaufen der Initiative Inklusion - Forumsveranstaltung vom 19.9.16

Im Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion wird die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler, insbesondere mit sonderpädagogischem Förderbedarf, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit mehreren Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert. Die Förderung erstreckte sich ursprünglich auf Berufsorientierungsmaßnahmen, die in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 beginnen. Durch eine Verlängerung der Laufzeit im Jahr 2013 können durch das Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion auch Ma߬nahmen zur beruflichen Orientierung gefördert werden, die in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 beginnen. Im März 2016 wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zudem eine kostenneutrale Verlängerung der Laufzeit der Initiative Inklusion im Handlungsfeld 1 Berufliche Orientierung beschlossen. Dadurch können grundsätzlich BO-Maßnahmen durch Mittel der Initiative Inklusion finanziert werden, die im Schuljahr 2016/17 beginnen. Dadurch befindet sich das Programm aktuell in der letzten Förderphase durch den Bund.

 

Aufgrund der oben beschriebenen Situation (Auslaufen der Förderung durch den Bund und zukünftige gemeinsame Finanzierung durch Bund/BA und Länder), hat die BAG UB im Februar 2016 eine Länderabfrage zum „Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion/ Berufsorientierung und zur Weiterführung berufsorientierender Maßnahmen“ gestartet.

 

Insgesamt haben elf Bundesländer geantwortet. Die Antworten haben wir in einer Übersicht zusammengefasst. Die Antworten zeigen, dass in den Ländern Verhandlungen zur Weiterführung der BO-Maßnahmen stattfinden, jedoch vieles noch offen ist. Mittlerweile liegt die Beantwortung in der Regel mehrere Monate zurück und die kostenneutrale Verlängerung der Laufzeit der Initiative Inklusion Handlungsfeld 1 Berufliche Orientierung wurde vom BMAS im März 2016 beschlossen. Dadurch können grundsätzlich BO-Maßnahmen finanziert werden, die im Schuljahr 2016/17 starten.

 

In diesem Zusammenhang soll insbesondere auch die zukünftige Verknüpfung der BO-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und der Initiative Bildungsketten (Bundesministerium für Bildung und Forschung / BMBF) angesprochen werden. Dazu hat das BMBF folgende Informationen bereitgestellt:

 

Kurzinformation zur Initiative Bildungsketten: Initiatoren der Initiative Bildungsketten sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA). Gemeinsam mit den Ländern setzen sie sich dafür ein, erfolgreiche Förderinstrumente zu einem ganzheitlichen, bundesweit gültigen und in sich stimmigen Fördersystem zur Berufsorientierung und im Übergangsbereich zu verzahnen.


Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit zur Gleichstellung im Zusammenhang mit § 68 SGB IX (Neufassung ab 1.8.16) zum Forum Übergang Schule-Beruf der BAG UB vom 19.9.16:

Veränderungen des § 68 SGB IX

 

Mit dem „Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung –sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht“ wurde der §68 Abs. 4 SGB IX wie folgt geändert:

 

Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind auch behinderte Jugendliche und junge Erwachsene (§ 2 Absatz 1) während der Zeit einer Berufsausbildung in Betrieben und Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung, auch wenn der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder ein Grad der Behinderung nicht festgestellt ist. Der Nachweis der Behinderung wird durch eine Stellungnahme der Agentur für Arbeit oder durch einen Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht. Die Gleichstellung gilt nur für Leistungen des Integrationsamtes im Rahmen der beruflichen Orientierung und der Berufsausbildung im Sinne des § 102 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c.

 

Die Änderungen erfolgten am 26.07.2016 und traten ab 01.08.2016 in Kraft.

 

Am 20.09.2016 hat die Bundesagentur für Arbeit eine Weisung zur Umsetzung § 68 SGB IX erlassen. Hierin sind folgende Regelungen zu finden:

 

Die Gleichstellung nach § 68 Abs. 4 SGB IX erfolgt ohne eigenes förmliches Verfahren und tritt bei Vorliegen der Voraussetzungen, kraft Gesetz ein.

 

Die Gleichstellung setzt eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 SGB IX voraus. Soweit die Behinderung oder die drohende Behinderung nicht durch vorliegende Gutachten ausreichend nachgewiesen oder nicht offenkundig ist, sind zu deren Feststellung die Fachdienste der BA (Ärztlicher Dienst und/oder Berufspsychologischer Service) einzuschalten. Die Behinderung wird von der Beratungsfachkraft Reha/SB formlos bestätigt.

 

Handelt es sich um einen „anerkannten Rehabilitanden“, ist bereits im Rahmen § 19 SGB III - einer spezialgesetzlichen Regelung zu § 2 Abs. 1 SGB IX - eine Behinderung festgestellt. Es bedarf somit keinen weiteren Feststellungen. Der Nachweis der Behinderung kann unmittelbar durch den Bescheid über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.

 

Somit besteht ab 01.08.2016 mit der Rechtsänderung §68 Abs. 4 SGB IX und der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit ab 20.09.2016 (heute!) die Möglichkeit auch junge Menschen mit Behinderungen, jedoch ohne GdB, gleichstellen zulassen um Ihnen eine Teilnahme an Berufsorientierungen durch Leistungen des Integrationsamtes zu ermöglichen.


Übergangsmanagement in der Ida Ehre Stadtteilschule (Hamburg)

Informationen zu unseren TransFerklassen unter besonderer Berücksichtigung behinderter Jugendlicher

Download Folien-Präsentation Übergangsmanagement in der Ida Ehre Stadtteilschule Hamburg (PDF)


Aktuelle Entwicklungen im Übergang Förderschule – Beruf in Bayern

Download Artikel Aktuelle Entwicklungen im Übergang Förderschule – Beruf in Bayern (PDF)


Integrative Unterstützte Berufsausbildung - Eine Alternative zur Werkstatt für Menschen mit Behinderung

Download Artikel Integrative Unterstützte Berufsausbildung (PDF)
Download Folien-Präsentation Integrative Unterstützte Berufsausbildung (PDF)

  • Esther Jost, Antje Kühndahl, Regina Meier
    Projektträger Pro Mobil e.V., Velbert / Wuppertal
  • Internet: www.pmobil.de

Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Autismus im Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg

Download Artikel Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Autismus (PDF, 175 kb)
Download Folien-Präsentation Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Autismus (PDF, ca. 6.000 kb)


Die Rolle der Integrationsfachdienste (IFD) bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Autismus

Download Artikel Rolle der IFD bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Autismus (PDF, 155 kb)
Download Abfrage Rolle der IFD bei der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Autismus (PDF, 37 kb)

  • Andreas Backhaus, Claudia Homrighausen; IFD gGmbH Mittelfranken (Hauptsitz Nürnberg)
  • Internet: www.ifd-ggmbh.de

Projektübergreifende Systematik in der beruflichen Orientierung, Vorbereitung und Qualifizierung von Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Kommentierte Folien zum Vortrag am 25.10.2007 in Kassel

Download Projektübergreifende Systematik in der beruflichen Orientierung, Vorbereitung und Qualifizierung (PDF, 185 kb)

  • Charlotte Petri, Joachim Radatz; ISB Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH
  • Internet: www.isb-berlin.de

„Die Farm“
- eine Beschäftigungsmöglichkeit von Menschen mit herausforderndem Verhalten in den Schwarzacher Werkstätten der Johannes Anstalten Mosbach

Download Die Farm (PDF, 3.555 kb)


... und es geht doch!
Die Boxdorfer Werkstatt als Sprungbrett auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Download ... und es geht doch! (PDF, 644 kb)


„Von der Werkstufe über die Eingliederungswerkstufe zur Berufsvorbereitenden Einrichtung des Enzkreises (BVE)“

Download Von der Werkstufe über die Eingliederungswerkstufe zur Berufsvorbereitenden Einrichtung des Enzkreises(PDF, 118 kb)


„Das Ambulante Arbeitstraining - Integrative berufliche Eingliederungsmaßnahme der Hamburger Arbeitsassistenz für junge Erwachsene mit Behinderung im Übergang von der Schule in den Beruf“

Download Das Ambulante Arbeitstraining (PDF, 35 kb)


„Das Arbeitsvorbereitungsjahr – Gedanken zu einem neuen Modell der beruflichen Integration junger Menschen mit einer Behinderung“

Download Das Arbeitsvorbereitungsjahr (PDF, 128 kb)


„Erwachsenwerden und Leben gestalten - Berufliche Eingliederung und Vorbereitung auf das Erwachsenenleben (Werkstufenkonzept der Graf-von-Galen-Schule)“

Download Erwachsenwerden und Leben gestalten (PDF, 128 kb)
Download Erwachsenwerden und Leben gestalten - Zweiter Zwischenbericht 2002 – 2007 (PDF, 177 kb)


„Berufswahlorientierung lern- und geistigbehinderter Schüler als Unterrichtsprinzip in den oberen Klassen der Sekundarstufe I – Ein Bericht aus dem Gemeinsamen Unterricht an der Gesamtschule Köln-Holweide“

Download Berufswahlorientierung lern- und geistigbehinderter Schüler als Unterrichtsprinzip (PDF, 67 kb)

  • Annette Kellinghaus-Klingberg und Michael Schwager; Gesamtschule Holweide Köln
  • Internet: www.igs-holweide.de

„Arbeiten im Verbund: Ein Angebot der Werkstatt für behinderte Menschen – Arbeitsmodelle für leistungsgeminderte Menschen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes“

Download Arbeiten im Verbund (PDF, 356 kb)


„Vorbereitung des Übergangs Schule-Beruf durch behinderte Experten“ an der kooperativ-integrativen Gesamtschule Birkenwerder“

Download Vorbereitung des Übergangs Schule-Beruf durch behinderte Experten (PDF, 16 kb)

  • Ulrike Pohl; Berliner Zentrum für Selbstbestimmtes Leben
  • Internet: www.bzsl.de/bzsl

Sonderprogamme der Länder zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

In der Regel fördern die Bundesländer durch Sonderprogramme die Teilhabe am Arbeitsleben. Aktuelle Informationen dazu finden Sie meistens bei den Integrationsämtern:


bEO- berufliche Erfahrung und Orientierung für SchülerInnen aus Sonderschulen und Integrationsklassen

Download bEO- berufliche Erfahrung und Orientierung (PDF, 1.431 kb)


Integrationsassistenz - ein erfolgreiches Modell in Brandenburg

Download Integrationsassistenz (PDF, 435 kb)

  • Christine Giga; NIAB - Netzwerk Integrationsassistenz in Brandenburg und
    Frank Hühner; KOWA - Kooperationsstelle Wissenschaft und Arbeitswelt
  • Internet: www.isb-berlin.de
  • Internet: www.kowa-ffo.de

Ein neuer Lehrplan für die Berufsschulstufe in Bayern - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Download Ein neuer Lehrplan für die Berufsschulstufe in Bayern (PDF, 113 kb)