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Der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz

Menschen mit Behinderungen haben seit Oktober 2000 im Berufsleben unter bestimmten Voraussetzungen einen persönlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Bei Arbeitsassistenz handelt es sich um regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz.

 

Arbeitsassistenz ist ein wichtiger Baustein der beruflichen Rehabilitation und Inklusion von Menschen mit Behinderung und von großer Bedeutung für ihre Möglichkeit, Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und auch langfristig zu behalten. Als Teil der persönlichen Assistenz ist Arbeitsassistenz unverzichtbar bei der Durchsetzung von Selbstbestimmung und umfassender Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

 

Auf den folgenden Seiten dieses Bereichs unserer Website finden Sie verschiedene Informationen zum Thema Arbeitsassistenz. Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der BAG UB oder an eine Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.

 

Die Projekte der BAG UB zum Thema Arbeitsassistenz wurden gefördert durch die

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Arbeit & Teilhabe

 

Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention setzen wir uns für einen zugänglichen, offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ein. Wir beraten und informieren zu verschiedenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Hilfe unseres bundesweiten Netzwerks kompetenter Ansprechpartner_innen.
 

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Weiterbildung & Mehr

Für Fach- und Leitungskräfte der beruflichen Teilhabe bieten wir auf der Basis der Konzepte Unterstützte Beschäftigung und Jobcoaching am Arbeitsplatz ein vielfältiges Weiterbildungsangebot zur Inklusion in Arbeit an. Dabei gewährleisten wir einen hohen fachlichen Standard.

 

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Informationen & Veröffentlichungen

Unser Fachmagazin impulse, Informationen zu Fachmaterialien und eigenen Veröffentlichungen sowie zur BAG UB Jahrestagung und zu anderen Veranstaltungen finden Sie hier.

 

 

 

 

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Über uns

 

Als bundesweites Netzwerk für zentrale Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben verfolgen wir das Ziel, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu sichern.

 

 

 

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