Der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz

Menschen mit Behinderungen haben seit Oktober 2000 im Berufsleben unter bestimmten Voraussetzungen einen persönlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Bei Arbeitsassistenz handelt es sich um regelmäßige personale Unterstützung am Arbeitsplatz.

 

Arbeitsassistenz ist ein wichtiger Baustein der beruflichen Rehabilitation und Inklusion von Menschen mit Behinderung und von großer Bedeutung für ihre Möglichkeit, Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und auch langfristig zu behalten. Als Teil der persönlichen Assistenz ist Arbeitsassistenz unverzichtbar bei der Durchsetzung von Selbstbestimmung und umfassender Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

 

Auf den folgenden Seiten dieses Bereichs unserer Website finden Sie verschiedene Informationen zum Thema Arbeitsassistenz. Falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der BAG UB oder an eine Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.

 

Die Projekte der BAG UB zum Thema Arbeitsassistenz wurden gefördert durch die

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