Selbstverständnis der BAG UB

Unterstützte Beschäftigung zielt auf Qualifizierung und Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.


Unterstützte Beschäftigung wendet sich in ihren Dienstleistungsangeboten gleichermaßen an Arbeitnehmer_innen mit Behinderung und Arbeitgeber_innen.


Unterstützte Beschäftigung umfasst die Berufsorientierung und Berufsvorbereitung, die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung sowie die Stabilisierung und Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse. Diese Bestandteile werden als gleichrangig angesehen.


Unterstützte Beschäftigung orientiert sich an den Kompetenzen, Wünschen und Interessen des einzelnen Menschen.


Zielsetzung ist die Teilhabe am Arbeitsleben und damit an der Gesellschaft, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.


Die BAG UB tritt für Selbstbestimmung und konkrete Wahlmöglichkeiten bei der beruflichen Rehabilitation und Inklusion ein.


Die BAG UB nimmt Einfluss auf die Gestaltung der rechtlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen der beruflichen Teilhabe.


Die BAG UB unterstützt die Zusammenarbeit an den Schnittstellen und Übergängen zwischen den verschiedenen Akteuren der beruflichen Rehabilitation und Inklusion.


Die BAG UB vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sowie die der (Integrations-)Fachdienste und Fachkräfte, die sich für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt engagieren.