Dieses Bild zeigt die Arbeit in einer Gärtnerei, zu sehen ist die Hand eine_r Arbeitnehmer_in in Großaufnahme, die eine Pflanze eintopft | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man die Arbeit in einem Büro. Die Teilnehmende einer Qualifizierungsmaßnahme sortiert Unterlagen in ein Regal, angeleitet durch einen weiblichen Jobcoach | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man einen Arbeitnehmer in einer Bäckerei beim Zubereiten von Broten | zur StartseiteAuf diesem Bild sieht man zwei Beschäftigte in einer Großküche | zur Startseite
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Arbeit, Teilhabe und Selbstbestimmung - gemeinsam auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt!

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf die Teilhabe am Arbeitsleben in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes und auf ein selbstbestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft. Für ein solches auf Inklusion zielendes gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderung setzen wir uns als BAG UB seit unserer Gründung 1994 ein.

 

Unterstützte Beschäftigung ist ein personenzentriertes Konzept, das Menschen mit Behinderung individuell passende Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die individuell erforderliche Einarbeitung und Unterstützung ermöglicht. Ziel ist es dabei sicherzustellen, dass alle Menschen mit Behinderung auch bezogen auf die Arbeitswelt ein „normales“ und selbstbestimmtes Leben inmitten der Gesellschaft führen können.

 

In diesem Sinne haben viele Aspekte des Konzepts Unterstützte Beschäftigung schon in den 1990er-Jahren wichtige Bausteine eines zeitgemäßen Ansatzes bei der Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung vorweggenommen, die erst seit einigen Jahren breiter diskutiert und in der Behindertenhilfe anerkannt werden. Dazu gehören die zentralen Ansätze der Inklusion, der Personenzentrierung und der Sozialraumorientierung. Unterstützte Beschäftigung beschreibt eine entsprechende professionelle Haltung der Unterstützer_innen verbunden mit dem fachlichen Know-How, das dieses Konzept ausmacht.

 

Mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung vertreten wir alle Menschen unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung – auch und gerade Personen mit sehr hohen, komplexen bzw. spezifischen Unterstützungsbedarfen, für die es nach wie vor oftmals nicht selbstverständlich ist, mitten in der Gesellschaft zu leben und zu arbeiten. (Nähere Informationen zum Konzept der Unterstützten Beschäftigung finden Sie HIER.) Die bundesweite Verbreitung und schrittweise Umsetzung des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung in Deutschland ist daher die zentrale Aufgabe der BAG UB, um Menschen mit Behinderung entsprechend der Richtlinien der UN-Behindertenrechtskonvention den Zugang und die Beschäftigung in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen.

 

Um das Konzept der Unterstützten Beschäftigung zu verbreiten, vertritt die BAG UB die Interessen der verschiedenen Akteure, die den Grundsätzen der Unterstützten Beschäftigung nahestehen. Dazu zählen: Menschen mit Behinderung, Eltern, Fachkräfte, Vereine, Verbände, Integrationsfachdienste, Anbieter Unterstützter Beschäftigung nach § 55 SGB IX, Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter, Tagse(förder)stätten, Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen sowie weitere Fachdienste zur Teilhabe am Arbeitsleben. Entsprechend breit ist das Spektrum der Mitglieder der BAG UB.

 

Erfolge

Die BAG UB trägt seit 1994 zur Weiterentwicklung des Behindertenrechts in Deutschland bei. Durch unsere gezielte bundesweite Interessenvertretung, durch Beratung und Information sowie praxisbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote haben wir Schritt für Schritt wichtige Kooperationspartner gewonnen und auch Leistungsträger und politische Vertreter_innen zunehmend vom Konzept der Unterstützten Beschäftigung überzeugen können.

 

Unser Einsatz hat sich gelohnt: Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bzw. einzelne Elemente daraus wurden in den vergangenen Jahren zunehmend in den verschiedenen Angeboten zur Teilhabe am Arbeitsleben verankert. Neben den Integrationsfachdiensten und der Arbeitsassistenz war ein Meilenstein die Verankerung des Rechtsanspruchs auf die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (UB) in das SGB IX in 2008. Auch an der Ausgestaltung weiterer gesetzlicher Grundlagen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) war die BAG UB durch die Teilnahme an entsprechenden Gremien direkt beteiligt. Der Ansatz der Begleitung von Menschen mit Unterstützungsbedarf am Arbeitsplatz hat sich als wirkungsvoll durchgesetzt. Dies wird auch dadurch deutlich, dass dieses Kernelement der Unterstützten Beschäftigung auch in weiteren Instrumenten (wie Budget für Arbeit) genutzt und für neue Personengruppen erschlossen wird, so etwa für Langzeitarbeitslose.

 

Durch unsere Projekte verbreiten wir die Prinzipien und Grundlagen des Konzepts Unterstützte Beschäftigung in die verschiedensten Teilhabeangebote - auch neben der Maßnahme UB und "unterhalb" sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Als bundesweit aktiver Verband wird die BAG UB als zuverlässiger Partner geschätzt, der gesetzliche Vorhaben und die Umsetzung rechtlicher Neuerungen begleitet und dabei sachlich und praxisbezogen im Sinne der Menschen mit Behinderung mit hoher Fachkompetenz agiert. So sind in den vergangenen Jahren immer wieder neue Netzwerke und tragfähige Partnerschaften entstanden, die zur Weiterführung unserer Arbeit in der Zukunft beitragen

Der Erfolg der BAG UB wird dabei durch die konstruktive, wertschätzende Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Mitarbeiter_innen der Geschäftsstelle, ehrenamtlichem Vorstand und den vielen engagierten Mitgliedern ermöglicht, die ihre Fachkompetenz bundesweit an den richtigen Stellen wirksam werden lassen.

 

Aktivitäten und Angebote

  • Bundesweite Interessenvertretung

Wir setzen uns für einen zugänglichen, offenen und inklusiven Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Wenn Inklusion gelingen soll, muss ein solcher Arbeitsmarkt in der Praxis für alle Menschen zugänglich sein – also auch z.B. für Menschen mit besonders hohem und komplexem Unterstützungsbedarf, für Personen mit Autismus oder andere Menschen, für die es zurzeit noch nicht immer passende regionale Unterstützungsangebote gibt. Solche Personengruppen dürfen bei der Ausgestaltung des Behindertenrechts nicht vergessen werden. Auch deshalb setzen wir uns kontinuierlich für die Umsetzung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und damit der personenzentrierten Teilhabe ein.

 

  • Information, Beratung, Dokumentation

Wir beraten und informieren zu allen Themen, die direkt mit Unterstützter Beschäftigung oder auch allgemeiner mit entsprechenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu tun haben. Die Ratsuchenden wenden sich an unsere Geschäftsstelle. Anfragen unserer Mitglieder können wir umfassender und individueller beantworten. Zudem profitieren unsere Mitglieder von unserem gut entwickelten Netzwerk hilfsbereiter und kompetenter Ansprechpartner_innen im ganzen Bundesgebiet.


Aktuelle fachliche Informationen liefern wir außerdem durch unser Fachmagazin „impulse“ und im Rahmen regelmäßiger Newsletter an unsere Mitglieder. Wir stellen aktuelle, praxisbezogene Materialien zum Themenbereich Unterstützte Beschäftigung auf unserer Website bereit. Auch unsere regelmäßigen Fachveranstaltungen spiegeln aktuelle Themen zur Umsetzung der Unterstützten Beschäftigung und zur Teilhabe am Arbeitsleben wider. Unsere Jahrestagungen stoßen mit jeweils über 350 Teilnehmenden auf großes Interesse.

 

  • Netzwerkbildung, Projektarbeit und Evaluation

Wir fördern und unterstützen regionale, bundes- und europaweite Netzwerke zu aktuellen Themen der Unterstützten Beschäftigung und der Teilhabe am Arbeitsleben. Dadurch fördern wir den fachlichen Austausch und die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren der Behinderten(selbst)hilfe und unterstützen damit die Beteiligten beim Ausbau von Teilhabeangeboten, die dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung entsprechen. Durch unsere projektbezogene Arbeitsweise können zugleich aktuelle Handlungsfelder berücksichtigt werden, die ansonsten in der fachlichen Diskussion weniger beachtet sind.

 

  • Weiterbildung, Qualitätssicherung und Organisationsberatung

Wir gewährleisten einen hohen fachlichen Standard in der Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben, indem wir Fach- und Leitungskräften der beruflichen Teilhabe verschiedene Fort- und Weiterbildungen anbieten. Unsere berufsbegleitende Weiterbildung zur Inklusionsberatung in Unterstützter Beschäftigung, Jobcoaching und Inklusion in Arbeit wird durch verschiedene Fortbildungen und Seminare ergänzt, bei denen wir mit kompetenten Partner_innen zusammenarbeiten. Dies schließt auch bedarfsorientierte Angebote für unterstützte Arbeitnehmer_innen und Arbeitgeber_innen ein. Mit unseren individuellen Beratungsangeboten unterstützen wir darüber hinaus Fachdienste bei ihrer Projekt- und Angebotsentwicklung.

 

Unterstützte Beschäftigung - das Konzept

Unterstützte Beschäftigung ...
  • ist ein integratives Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben mit der Perspektive einer inklusiven Gesellschaft. Es umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Arbeitsplatzbeschaffung und Vermittlung, die Qualifizierung im Betrieb und die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Job Coaching am Arbeitsplatz ist ein zentraler Baustein des Konzepts.
  • zielt auf dauerhafte und bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.
  • ist ein wertschätzendes, personenzentriertes Konzept, das von den Stärken der einzelnen Person ausgeht und die Selbstbestimmung und Selbstermächtigung von Menschen mit Behinderung und anderen Personen mit Unterstützungsbedarf bei der Planung und Inanspruchnahme von individuellen Assistenzleistungen in den Vordergrund stellt.
  • thematisiert, dass für eine langfristige Integration und ein gelungenes Leben in einer inklusiven Gesellschaft die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit ganzheitlich zu berücksichtigen sind.

 

Unterstützte Beschäftigung hat zum Ziel, Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und anderen Personen mit Unterstützungsbedarf zu sichern und ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

 

Der Begriff Unterstützte Beschäftigung ist die Übersetzung der amerikanischen Bezeichnung Supported Employment und hat auch europaweite Verbreitung gefunden.

 

Das Konzept Unterstützte Beschäftigung basiert auf europaweit vereinbarten Standards und setzt die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

 

Bankverbindung:

BAG für Unterstützte Beschäftigung
Bank für Sozialwirtschaft AG, Hannover
IBAN: DE05 25120510 0007480600
BIC: BFSWDE33HAN

 

Die BAG UB ist vom Finanzamt für Körperschaften Hamburg-Nord als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge können wie Spenden von der Steuer abgesetzt werden.

 

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Kontakt

Telefon

 

Wir arbeiten derzeit überwiegend im Homeoffice.
Am besten erreichen Sie uns per Mail. Wir rufen Sie gerne zurück.

 

Schulterblatt 36

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Tel. (040) 43253123

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