Logo der BAG UB mit Link zur Startseite Bundesarbeitsgemeinschaft für
Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V.

 

Home

 

Die BAG UB

Kurzinformation

Ziele, Aktivitäten, Erfolge

Information und Beratung

Selbstverständnis

Das Team

Vorstand

Landesarbeitsgemeinschaften

Satzung

Chronik

 

Unterstützte Beschäftigung  

Integrationsfachdienste

Persönliches Budget

Arbeitsassistenz

Weiterbildung

Projekte

Forum Schule - Beruf   

Veröffentlichungen

Impulse    

Veranstaltungen

BAG UB Fachtagung 2010

 

Mitgliedschaft / Spende

 

Materialbestellung

Kontakt

Links

Stellenangebot/e

Impressum

Inhalt

Hinweis zu PDF-Dokumenten

Grafik: BAG UB - Das Original

Position: Home -> Verein -> Kurzinfo in leichter Sprache  


Was wir wollen! – Was wir tun! – Was wir erreicht haben!

„Es geht mehr als man denkt!“

Die BAG UB setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein.

Die BAG UB gründete sich 1994 und hat unterschiedliche Mitglieder: Menschen mit Behinderung, Eltern, Fachkräfte, Vereine, Verbände, (Integrations-) Fachdienste, Werkstätten für behinderte Menschen, Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen.

Die Erfahrungen zeigen, dass die betriebliche Eingliederung von behinderten Menschen zwar häufiger als erwartet gelingen kann, jedoch oftmals Hindernisse überwunden werden müssen.

Zur Überwindung dieser Hindernisse sind verschiedene Hilfen besonders erfolgreich, die sich „Unterstützte Beschäftigung“ nennen.

Mit den Hilfen der „Unterstützten Beschäftigung“ sollen

  • Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten behinderter Menschen sowie
  • ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft gesichert werden.

Hilfen der „Unterstützten Beschäftigung“

Die Ausgangsfrage „Unterstützter Beschäftigung“ lautet nicht ob, sondern wie, d.h. mit welchen Unterstützungen, die Teilhabe am Arbeitsleben gesichert werden kann. Hierbei sind besonders wichtig:

  • „Den passenden Arbeitsplatz finden“: Eine betriebliche Eingliederung gelingt umso eher, wenn die Fähigkeiten der Beschäftigten und die Anforderungen am Arbeitsplatz weitgehend übereinstimmen.
  • „Einarbeitung im Betrieb“: Die Einarbeitung der Beschäftigten erfolgt direkt am Arbeitsplatz, unterstützt durch einen besonderen Fachdienst.
  • „Arbeitsplatzbegleitung“: Bei Bedarf erfolgt eine ausführliche Anleitung der Beschäftigten im Betrieb durch geschulte Fachkräfte.
  • „Den passenden Arbeitsplatz behalten“: Schließlich erfolgen Hilfen zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses.
  • „Teilhabe in allen Lebensbereichen“: Um eine möglichst langfristige Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen, sind erforderliche Unterstützungen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit zu geben und aufeinander abzustimmen.

Schritte in „Unterstützter Beschäftigung“

„Unterstützte Beschäftigung“ beinhaltet folgende Schritte:

  1. Berufliche Vorbereitung durch persönliche Berufsplanung – Was sind meine Stärken und Schwächen; was sind meine beruflichen Wünsche?
  2. Suche eines Arbeits- bzw. Praktikumsplatzes und Erprobung im Betrieb – Was kann ich am Arbeitsplatz bereits leisten, was muss ich noch lernen?
  3. Vermittlung in ein für mich passendes Arbeitsverhältnis und Unterstützung am Arbeitsplatz – Welcher Arbeitsplatz ist der richtige für mich und welche Hilfen brauche ich?
  4. Wenn erforderlich, werden dauerhafte Unterstützung sowie Hilfen bei Schwierigkeiten gegeben – Wie kann ich den Arbeitsplatz möglichst lange behalten?

In Deutschland sollen vor allem die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Integrationsfachdienste (IFD) diese Unterstützung leisten. Leider ist dies heute noch nicht überall möglich, obwohl dies im Gesetz steht. Manchmal fehlt es am Geld, manchmal werden nicht alle erforderlichen Unterstützungen von diesen Diensten angeboten, manchmal traut man den Menschen mit Behinderung eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu.

Auf jeden Fall kann man fragen, ob diese Hilfen, dort, wo man wohnt, angeboten werden. Und von wem. Fragen kann man die Schulen, die WfbM, den IFD, die Arbeitsagentur (bezahlen Hilfen der Arbeitsvermittlung) oder das Integrationsamt (bezahlen Hilfen im Arbeitsleben).

Vielleicht weiß auch jemand aus dem Wohnumfeld Bescheid. Manchmal muss man mehrere Leute fragen, um die richtige Antwort zu bekommen. Am besten, man fragt jemanden, zu dem man viel Vertrauen hat, ob er/sie bei der Suche nach Antwort helfen kann.

Was wir tun und bisher erreicht haben

Der Erfolg von „Unterstützter Beschäftigung“ wurde durch mehrere Untersuchungen belegt.

Die BAG UB setzt sich für die Verbreitung „Unterstützter Beschäftigung“ auf verschiedene Weise ein:

  • Mitgliedschaft im europäischen Dachverband (EUSE - European Union of Supported Employment): Austausch und Weiterentwicklung von „Unterstützter Beschäftigung“ durch gemeinsame Projekte und Tagungen mit verschiedenen Ländern in Europa.
  • Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sowie für Dienste und Fachleute aus dem Bereich der beruflichen Eingliederung.
  • Information und Beratung: Informations- und Beratungsstelle (die über Telefon, Fax oder e-mail in Hamburg erreichbar ist), die Fachzeitschrift „impulse“ und ein umfassendes Informationsangebot der BAG UB im Internet (www.bag-ub.de).
  • Weiterbildung und Qualitätssicherung, z.B. durch Weiterbildungsangebote für Fachkräfte, die in der beruflichen Eingliederung tätig sind.
  • Austausch und Vernetzung, z.B. durch eine jährliche Fachtagung, Vorträge und andere Veranstaltungen.
  • Integrationsfachdienste (IFD): Die BAG UB hat als Interessenvertretung daran mitgewirkt, dass IFD (zuständig für Vermittlung und Begleitung im Arbeitsleben) im Gesetz stehen und Menschen mit Behinderungen unterstützen können.
  • Arbeitsassistenz: Die BAG UB hat daran mitgewirkt, dass, bei persönlichen Voraussetzungen, Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsassistenz (z.B. Vorlesekraft für blinde Menschen) bewilligt bekommen.
  • Übergang Schule – Beruf: Die BAG UB setzt sich für einen erfolgreichen Übergang von Jugendlichen aus der Schule in den Beruf ein.

Die Erfahrungen zeigen, dass „Unterstützte Beschäftigung“

  • sowohl für die Beschäftigten und Arbeitsuchenden
  • als auch für die Betriebe sehr hilfreich ist.

Werden auch Sie Mitglied in der BAG UB!
Ihre Mitgliedschaft sichert die Umsetzung der Ziele
Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten!

  Home   |   Letzte Seite   |   Seitenanfang   |    Stand: 04.09.2010
 © 2005 - 2010 Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung