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Was wir wollen! – Was wir tun! – Was wir erreicht haben!
„Es geht mehr als man denkt!“
Die BAG UB setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit
Behinderungen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt ein.
Die BAG UB gründete sich 1994 und hat unterschiedliche Mitglieder:
Menschen mit Behinderung, Eltern, Fachkräfte, Vereine, Verbände,
(Integrations-) Fachdienste, Werkstätten für behinderte Menschen,
Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen.
Die Erfahrungen zeigen, dass die betriebliche Eingliederung von
behinderten Menschen zwar häufiger als erwartet gelingen kann, jedoch
oftmals Hindernisse überwunden werden müssen.
Zur Überwindung dieser Hindernisse sind verschiedene Hilfen besonders
erfolgreich, die sich „Unterstützte Beschäftigung“ nennen.
Mit den Hilfen der „Unterstützten Beschäftigung“ sollen
- Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten behinderter Menschen
sowie
- ihre umfassende Teilhabe an der Gesellschaft gesichert werden.
Hilfen der „Unterstützten Beschäftigung“
Die Ausgangsfrage „Unterstützter Beschäftigung“ lautet nicht ob,
sondern wie, d.h. mit welchen Unterstützungen, die Teilhabe am
Arbeitsleben gesichert werden kann. Hierbei sind besonders wichtig:
- „Den passenden Arbeitsplatz finden“:
Eine betriebliche Eingliederung gelingt umso eher, wenn die
Fähigkeiten der Beschäftigten und die Anforderungen am Arbeitsplatz
weitgehend übereinstimmen.
- „Einarbeitung im Betrieb“:
Die Einarbeitung der Beschäftigten erfolgt direkt am Arbeitsplatz,
unterstützt durch einen besonderen Fachdienst.
- „Arbeitsplatzbegleitung“:
Bei Bedarf erfolgt eine ausführliche Anleitung der Beschäftigten im
Betrieb durch geschulte Fachkräfte.
- „Den passenden Arbeitsplatz behalten“:
Schließlich erfolgen Hilfen zur Sicherung des
Arbeitsverhältnisses.
- „Teilhabe in allen Lebensbereichen“:
Um eine möglichst langfristige Eingliederung in die
Gesellschaft zu ermöglichen, sind erforderliche Unterstützungen in
den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit zu geben und aufeinander
abzustimmen.
Schritte in „Unterstützter Beschäftigung“
„Unterstützte Beschäftigung“ beinhaltet folgende Schritte:
- Berufliche Vorbereitung durch
persönliche Berufsplanung – Was sind meine Stärken und
Schwächen; was sind meine beruflichen Wünsche?
- Suche eines Arbeits- bzw.
Praktikumsplatzes und Erprobung im Betrieb – Was kann ich
am Arbeitsplatz bereits leisten, was muss ich noch lernen?
- Vermittlung in ein für mich passendes
Arbeitsverhältnis und Unterstützung am Arbeitsplatz –
Welcher Arbeitsplatz ist der richtige für mich und welche Hilfen
brauche ich?
- Wenn erforderlich, werden dauerhafte
Unterstützung sowie Hilfen bei Schwierigkeiten gegeben –
Wie kann ich den Arbeitsplatz möglichst lange behalten?
In Deutschland sollen vor allem die Werkstätten für behinderte
Menschen (WfbM) und die Integrationsfachdienste (IFD) diese
Unterstützung leisten. Leider ist dies heute noch nicht überall möglich,
obwohl dies im Gesetz steht. Manchmal fehlt es am Geld, manchmal werden
nicht alle erforderlichen Unterstützungen von diesen Diensten angeboten,
manchmal traut man den Menschen mit Behinderung eine Arbeit auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu.
Auf jeden Fall kann man fragen, ob diese Hilfen, dort, wo man wohnt,
angeboten werden. Und von wem. Fragen kann man die Schulen, die WfbM,
den IFD, die Arbeitsagentur (bezahlen Hilfen der Arbeitsvermittlung)
oder das Integrationsamt (bezahlen Hilfen im Arbeitsleben).
Vielleicht weiß auch jemand aus dem Wohnumfeld Bescheid. Manchmal
muss man mehrere Leute fragen, um die richtige Antwort zu bekommen. Am
besten, man fragt jemanden, zu dem man viel Vertrauen hat, ob er/sie bei
der Suche nach Antwort helfen kann.
Was wir tun und bisher erreicht haben
Der Erfolg von „Unterstützter
Beschäftigung“ wurde durch mehrere Untersuchungen belegt.
Die BAG UB setzt sich für die Verbreitung
„Unterstützter Beschäftigung“ auf verschiedene Weise ein:
- Mitgliedschaft im europäischen
Dachverband (EUSE - European Union of Supported
Employment): Austausch und Weiterentwicklung von „Unterstützter
Beschäftigung“ durch gemeinsame Projekte und Tagungen mit
verschiedenen Ländern in Europa.
- Interessenvertretung für
Menschen mit Behinderungen sowie für Dienste und Fachleute aus dem
Bereich der beruflichen Eingliederung.
- Information und Beratung:
Informations- und Beratungsstelle (die über Telefon, Fax oder e-mail
in Hamburg erreichbar ist), die Fachzeitschrift „impulse“ und ein
umfassendes Informationsangebot der BAG UB im Internet (www.bag-ub.de).
- Weiterbildung und Qualitätssicherung,
z.B. durch Weiterbildungsangebote für Fachkräfte, die in der
beruflichen Eingliederung tätig sind.
- Austausch und Vernetzung,
z.B. durch eine jährliche Fachtagung, Vorträge und andere
Veranstaltungen.
- Integrationsfachdienste (IFD):
Die BAG UB hat als Interessenvertretung daran mitgewirkt, dass IFD
(zuständig für Vermittlung und Begleitung im Arbeitsleben) im Gesetz
stehen und Menschen mit Behinderungen unterstützen können.
- Arbeitsassistenz: Die BAG UB
hat daran mitgewirkt, dass, bei persönlichen Voraussetzungen,
Menschen mit Behinderungen eine Arbeitsassistenz (z.B. Vorlesekraft
für blinde Menschen) bewilligt bekommen.
- Übergang Schule – Beruf: Die
BAG UB setzt sich für einen erfolgreichen Übergang von Jugendlichen
aus der Schule in den Beruf ein.
Die Erfahrungen zeigen, dass „Unterstützte
Beschäftigung“
- sowohl für die Beschäftigten und
Arbeitsuchenden
- als auch für die Betriebe sehr
hilfreich ist.
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Mitglied in der
BAG UB!
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