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Unsere Ziele - Unsere Aktivitäten - Unsere Erfolge
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Geschichte und Vision
- Die BAG UB gründete sich 1994.
- Gründungsmitglieder waren
engagierte Privatpersonen, Forschungseinrichtungen und Fachdienste
im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben.
- Ziel ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen
in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes unabhängig von
Art und Schwere der Behinderung.
- Die Erfahrungen weisen überzeugend nach, dass die
betriebliche Integration von behinderten Menschen sehr viel häufiger
als erwartet gelingen kann, wenn die oftmals besonderen
Herausforderungen beachtet werden.
- Zur Überwindung dieser Herausforderungen übernahm man in
Europa das Konzept der Unterstützten Beschäftigung. Dieses war unter
dem Begriff Supported Employment in den USA bereits erfolgreich
erprobt.
Als Dachverband verfolgt die BAG UB das Ziel, das Konzept der
Unterstützten Beschäftigung in Deutschland zu verbreiten und weiter zu
entwickeln. Dies soll
- Selbstbestimmung und
Wahlmöglichkeiten behinderter Menschen und
- ihre umfassende Teilhabe an der
Gesellschaft sichern.
Das Spektrum der Mitglieder der BAG UB umfasst
Menschen mit Behinderung, Eltern, Fachkräfte, Vereine, Verbände,
(Integrations-)Fachdienste, Werkstätten für behinderte Menschen,
Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen.
Prinzipien „Unterstützter
Beschäftigung“
Die Ausgangsfrage „Unterstützter Beschäftigung“ lautet nicht
ob, sondern wie, d.h. mit
welchen Unterstützungen die Teilhabe am Arbeitsleben gesichert
werden kann. Hierbei gelten folgende Prinzipien:
- Prinzip „individuelle Passung“:
Eine betriebliche Eingliederung gelingt umso eher, je
mehr die Fähigkeiten der Beschäftigten und die Anforderungen
am Arbeitsplatz übereinstimmen.
- Prinzip „erst platzieren, dann
qualifizieren“: Die Qualifizierung der Beschäftigten
erfolgt direkt am Arbeitsplatz, unterstützt und koordiniert
durch einen externen Fachdienst bzw. Job Coach.
- Prinzip „Unterstützung so lange
wie erforderlich“: Schließlich werden Maßnahmen zur
Stabilisierung und Sicherung des Arbeitsverhältnisses
initiiert und umgesetzt.
- Prinzip „Ganzheitlichkeit“:
Um eine möglichst langfristige Integration bzw. Inklusion zu
sichern, sind die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit
ganzheitlich, d.h. in ihren jeweiligen Wechselwirkungen zu
berücksichtigen.
Bausteine „Unterstützter Beschäftigung“
Unterstützte Beschäftigung ist ein
kundenorientiertes Modell,
das die unterstützte Person in den Mittelpunkt stellt sowie
die konkreten Bedarfe von Betrieben analysiert und gezielt
berücksichtigt. Kerninhalte von Unterstützter Beschäftigung
sind:
- Modul A: Vorbereitung durch
individuelle Berufsplanung auf der Basis eines differenzierten
Interessen-, Fähigkeits- und Kompetenzprofils
- Modul B: Akquisition eines
Arbeits- bzw. Praktikumsplatzes und Erprobung im Betrieb durch
direkten Vergleich und fortlaufende „Passung“ von Anforderungen und
Fähigkeiten.
- Modul C: Job Coaching
umfasst neben der Unterstützung bei der Einarbeitung am Arbeitsplatz
auch die Beratung bei der sozialen Integration im Betrieb. Dies
geschieht durch speziell geschulte Fachkräfte (Job Coaches), die
jeweils nach Bedarf sowohl für ArbeitnehmerInnen bzw.
PraktikantInnen als auch für ArbeitgeberInnen (KollegInnen und
Vorgesetzte) zur Verfügung stehen.
- Modul D: Vermittlung in ein passendes Arbeitsverhältnis
und, wenn erforderlich, weiteres „Training on the Job“ durch
Anleitung am Arbeitsplatz und Beratung im Betrieb.
- Modul E: Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses nach
Abschluss des Arbeitsvertrages und, wenn erforderlich, weitergehende
Unterstützung sowie Krisenintervention für ArbeitnehmerInnen und
ArbeitgeberInnen.
Fallmanagement durch
Information, Beratung und Unterstützung:
Ein externer Fachdienst bzw. Job Coach
initiiert und begleitet den gesamten Prozess in enger Abstimmung mit
den Beschäftigten, Betrieben und weiteren relevanten Akteuren im
Umfeld (z.B. Schulen, Bildungsanbieter, Werkstätten für behinderte
Menschen).
Aktivitäten und Erfolge
Der Erfolg des betriebsnahen und
einzelfallorientierten Konzepts Unterstützte
Beschäftigung wurde durch mehrere Studien belegt. Dabei
wurde auch eine günstige Kosten-Nutzen-Bilanz
nachgewiesen (s. Doose, S.: Unterstützte Beschäftigung –
Berufliche Integration auf lange Sicht. Marburg 2006).
Das Konzept Unterstützte Beschäftigung ist von
der gesetzlich verankerten Maßnahme „Unterstützte
Beschäftigung“ zu unterscheiden. Basierend auf den
Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes
gilt das Konzept unabhängig von Art und Schwere einer
Behinderung und zielt auf bezahlte Arbeit in
Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes - auch dann,
wenn ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.
Die BAG UB setzt sich für die Verbreitung Unterstützter
Beschäftigung durch verschiedene Aktivitäten ein:
- Mitgliedschaft im europäischen Dachverband (European
Union of Supported Employment - EUSE): Transnationaler Austausch und
Weiterentwicklung des Konzeptes mittels Projekten und Fachtagungen
- Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen sowie
für Dienste und Fachkräften aus dem Bereich der beruflichen
Rehabilitation auf Bundes- und Länderebene
- Information und Beratung: Informations- und
Beratungsstelle, Fachzeitschrift „impulse“ und umfassendes
Informationsangebot der BAG UB im Internet
- Weiterbildung und Qualitätssicherung durch
kundenorientierte Fort- und Weiterbildungsangebote zur
Professionalisierung der Integrationsarbeit
- Austausch und Vernetzung: Durch eine jährliche Fachtagung,
Seminare und Vorträge, sowie die Informations- und Beratungsstelle
entstehen vielfältige neue Partnerschaften und Netzwerke.
- Integrationsfachdienste (IFD): Die BAG UB hat als
Interessenvertretung die gesetzliche Verankerung der IFD mitbewirkt,
die für Vermittlung und Begleitung im Arbeitsleben zuständig sind.
- Persönliches Budget: Unser Ziel ist es, die
Nutzungsmöglichkeiten des Persönlichen Budgets in den Bereichen
Arbeit und Ausbildung zu festigen und auszubauen.
- Arbeitsassistenz: Die BAG UB forcierte die Verankerung
des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz (z.B. Vorlesekraft für
blinde Menschen) im Schwerbehindertenrecht.
- Übergang Schule – Beruf: Die BAG UB setzt sich für einen
effektiven Übergang von Jugendlichen aus der Schule in den Beruf
ein.
Die Erfahrungen zeigen, dass von der Praxis der
Unterstützten Beschäftigung
- sowohl die Beschäftigten und Arbeitsuchenden
- als auch die Betriebe profitieren.
Die erfolgreichen Beispiele bewirken eine Verbreitung
integrativer bzw. inklusiver und innovativer Angebote
zur Teilhabe am Arbeitsleben.
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