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Chronik beispielhafter Aktivitäten zu
Interessenvertretung sowie
Projekt- und Öffentlichkeitsarbeit
Die im Folgenden abgebildeten Aktivitäten der
BAG UB zur Sicherung und Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen
basieren auf weitreichender Vernetzung sowie regelmäßiger Kooperation
mit den Mitgliedern der BAG UB, anderen Verbänden und
Interessenvertretungen, den Leistungsträgern, zuständigen Ministerien
sowie weiteren Akteuren und Entscheidungsträgern.
1993
Referentenentwurf eines SGB IX „Rehabilitation und Eingliederung
Behinderter“.
Auf europäischer Ebene schließen sich sieben Länder zu einer Vereinigung
für Unterstützte Beschäftigung zusammen: EUSE - European Union for Supported Employment.
Mitglieder dieser Organisation sind nationale Verbände von Initiativen
zur Unterstützten Beschäftigung. Über die Arbeitsgruppe „Supported
Employment“, die im Rahmen des HELIOS-Programms eingerichtet wurde,
bestehen Kontakte der späteren Gründungsmitglieder der BAG UB zu dieser
Organisation.
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1994
Gründung der BAG UB am 10.10.1994 in Hamburg
Aus dem Gründungsprotokoll:
Anlass für die Zusammenkunft war die auf der
Fachtagung ‚Woanders arbeiten’ (März 1994) erhobene Forderung, die
Konzepte zur beruflichen Integration behinderter Menschen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt weiterzuentwickeln und dazu die bestehenden
Projekte in einer bundesweiten Interessenvertretung zusammenzuführen.
Der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte hatte die an ihn
herangetragene Koordinierungsaufgabe angenommen und gemeinsam mit
TeilnehmerInnen der Hamburger Tagung die Veranstaltung vorbereitet.
Eingeladen waren u.a. VertreterInnen von begleitenden und vermittelnden
Diensten, aus universitären Forschungseinrichtungen, der
Sozialverwaltung und der Behindertenhilfe. Insgesamt nahmen 45 Personen
an der Gründungsveranstaltung teil.
Ihren Beitritt als Gründungsmitglieder
erklärten die nachstehenden Initiativen bzw. deren Träger:
-
Arbeitsassistenz e.V., Oldenburg
-
CBA e.V. München
-
Ev. Fachhochschule für Sozialwesen,
Modellprojekt Berufsbegleitender Dienst für Menschen mit
Behinderung, Reutlingen
-
Fachdienst Integrationsberatung Berlin (FIBB)
-
Hamburger Arbeitsassistenz / LAG Eltern
für Integration, Hamburg
-
Lebenshilfe Gießen e.V., Pohlheim
-
Miteinander Leben e.V., Pforzheim
-
Projekt „Berufliche Integration von
Menschen mit Behinderung“, Universität Frankfurt/Main
-
Verein zur Förderung der beruflichen
Integration Behinderter e.V., Völklingen
-
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben,
Erlangen
Das erste „Sprechergremium“ bestand aus:
Rolf Behncke, Hamburger
Arbeitsassistenz, Hamburg
Klaus-Peter Böhringer, Miteinander Leben e.V., Pforzheim
Holger Mangold, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Erlangen
Renata Neukirchen, CBA e.V. München
Magnus Schneider, Lebenshilfe Gießen e.V., Pohlheim
Die Satzung bestimmt den Zweck der BAG UB:
„Förderung und Anregung von Unterstützter Beschäftigung behinderter
Frauen und Männer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Gefördert werden
soll die Selbstbestimmung der Betroffenen.“
Einzelne Personen der Gründungsveranstaltung nehmen teil an der 1.
Konferenz der EUSE in Rotterdam, Niederlande.
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1995
Die BAG UB wird Mitglied in der EUSE und nimmt teil an der 2.
Konferenz in Dublin, Irland.
Mitgliederbefragung zu gewünschten Aktivitäten der BAG UB.
Aufbau eines EDV-gestützten Informationsverteilers.
Die BAG UB erarbeitet eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für
das SGB IX mit dem Schwerpunkt „Vorrang ambulanter Dienste“ und
„flächendeckender Aufbau von Integrationsfachdiensten“.
Auf der 1. Mitgliederversammlung der BAG UB in Kassel nimmt Herr Dr.
Cramer vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) Stellung
zu der Forderung nach Integrationsfachdiensten.
Förderrichtlinie zur Durchführung von Modellprojekten
Integrationsfachdiensten und Integrationsfirmen des Bundesministerium
für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Beirat für Rehabilitation
gescheitert.
Die BAG UB erarbeitet eine Stellungnahme zu der Förderrichtlinie.
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1996/1997
1996 findet die 1. bundesweite Fachtagung der BAG UB „Berufliche
Zukunft gestalten – Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit
Behinderung“ in Fulda statt.
Die erste Ausgabe der Fachzeitschrift „impulse“ erscheint im Januar
1996.
Erste Ansätze von regionalen Zusammenschlüssen von
Integrationsfachdiensten; Überlegungen zur Gründung von
Landesarbeitsgemeinschaften (LAG’s) in Schleswig Holstein und Hessen.
Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (BMA) befürwortet die Gründung von
Integrationsfachdiensten.
Die Förderrichtlinie des BMA scheitert erneut im Beirat für
Rehabilitation im November 1996 und April 1997 am Widerstand der
Bundesanstalt für Arbeit. Im Juni 1997 wird die Förderrichtlinie zur
Durchführung von Modellprojekten Integrationsfachdienste und
Integrationsfirmen doch noch verabschiedet.
Birgit Schnieber-Jastram (CDU) und Andrea Fischer (Bündnis90/Die Grünen)
nehmen auf der 2. Jahrestagung „Unterstützte Beschäftigung – mehr als
die Vermittlung eines Arbeitsplatzes“ 1997 in Münster Stellung zu den
Forderungen der BAG UB.
Die BAG UB nimmt teil an der 3. EUSE-Konferenz 1997 in Oslo, Norwegen.
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1998
Die BAG UB zieht endlich in eigene Büroräume (Schulterblatt 36).
Dadurch und mit Start des Projektes „Unterstützte Beschäftigung 2000“
kann die BAG UB ihre Arbeit weiter professionalisieren.
Aufbau eines bundesweiten Weiterbildungsangebots und Start der
berufsbegleitenden Qualifizierung in Unterstützter Beschäftigung unter
Einbeziehung erfahrener FachdienstmitarbeiterInnen und ExpertInnen.
Der Aufbau eines Informationsangebotes im Internet startet (www.bag-ub.de).
Im April 1998 werden 16 Modell-Integrationsfachdienste an 26 Standorten
in der Bundesrepublik eingerichtet.
Die BAG UB wird Mitglied im Projektbeirat für das Modellprojekt.
Die Begleitforschung zur Umsetzung des Modellprojektes wird an Prof. Dr.
Rainer Trost (Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für
Sonderpädagogik Reutlingen) vergeben.
Die BAG UB beteiligt sich an der „Aktion Grundgesetz“ der Aktion
Sorgenkind – eine Initiative zur bürgerrechtlichen Diskussion über die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen
Bereichen der Gesellschaft.
Für zwei ABM-MitarbeiterInnen der BAG UB bewilligt die Hamburger
Hauptfürsorgestelle Arbeitsassistenz befristet auf das Jahr 1998. Ab
1999 sollen die entsprechenden Reha-Träger die Finanzierung übernehmen.
Die 3. Fachtagung der BAG UB „Integration als neue Unternehmenskultur“
findet in Mannheim statt.
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1999
Die BAG UB initiiert ein erstes Erfahrungstreffen der 16
Modellfachdienste mit dem BMA in Kassel.
Die BAG UB veröffentlicht zusammen mit dem Reichsbund und der BAG
Integrationsfirmen eine Stellungnahme zur Weiterentwicklung von
Integrationsfachdiensten und Integrationsfirmen.
Die „Brandenburger Erklärung“ wird auf der 4. Jahrestagung der BAG UB
(„Integrationsfachdienste – quo vadis?“) in Teltow verabschiedet. Darin
sind umfassende Forderungen zur Aufgabenstellung, Arbeitsweise und
Zielsetzung im Übergang Schule-Beruf sowie von Integrationsfachdiensten
zusammengefasst.
Die BAG UB beteiligt sich an den Anhörungen zur Schaffung des SGB IX. In
dem Zusammenhang wird auch das Thema Arbeitsassistenz immer wieder
angesprochen. In der Koalitionsvereinbarung wird Arbeitsassistenz als
eigenständiges Thema aufgenommen.
Die BAG UB nimmt teil an der 4. EUSE-Konferenz in Rom, Italien.
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2000
Am 01.10.2000 wird das Schwerbehindertengesetz novelliert.
Integrationsfachdienste sowie der rechtliche Anspruch auf
Arbeitsassistenz werden gesetzlich verankert. Die Ergebnisse der
Begleitforschung werden nicht abgewartet.
Die BAG UB versucht durch Stellungnahmen gegenüber dem BMA, der
Bundesanstalt für Arbeit und den Hauptfürsorgestellen die Ausgestaltung
der vertraglichen Vereinbarungen (Mustervereinbarung) sowie der
finanziellen Ausstattung der Integrationsfachdienste so zu beeinflussen,
dass die IFD ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen können.
Die Bundesanstalt für Arbeit sieht die IFD vorrangig als Instrument zur
Reduzierung der Arbeitslosigkeit von gemeldeten schwerbehinderten
Arbeitslosen. Diese haben Vorrang vor den im Gesetz genannten
Zielgruppen. Die finanzielle Ausstattung der IFD ist für deren
Unterstützung nicht ausreichend.
In Kooperation mit der Fraport AG (Flughafen Frankfurt) wird die
Gründung eines „Unternehmensforums“ vorbereitet. Dadurch sollen
Unternehmen für die Belange behinderter Menschen gezielter
sensibilisiert werden.
Die BAG UB veranstaltet die 5. Jahrestagung „Unterstützte Beschäftigung
2000 - am Ziel?“ in Lutherstadt Wittenberg.
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2001
Start der Projekte „Arbeit durch Arbeitsassistenz“ und
„Qualifizierungsinitiative zur Erschließung neuer Arbeitsmöglichkeiten“
gefördert durch Aktion Mensch.
Inkrafttreten des SGB IX am 01.07.2001, welches als Teil II das
Schwerbehindertenrecht enthält. Die BAG UB ist nun Mitglied im Beirat
für die Teilhabe behinderter Menschen nach § 64 SGB IX.
Die BAG UB begleitet kritisch die Umsetzung des SGB IX durch
Stellungnahmen zu den Rahmenbedingungen der IFD oder des Rechtsanspruchs
auf Arbeitsassistenz bzw. durch regelmäßige Teilnahme im Beirat für die
Teilhabe behinderter Menschen.
Die BAG UB unterstützt die Bildung und Gründung von
Landesarbeitsgemeinschaften Unterstützte Beschäftigung / IFD.
Bundesweite Befragung der IFD durch die Geschäftsstelle der BAG UB zur
Aktualisierung von Adressen und dem Stand der Erfahrungen. Eine
Adressliste IFD wird erstellt und ist auf der Homepage (www.bag-ub.de)
abrufbar.
Die BAG UB nimmt teil an der 5. EUSE-Konferenz in Edinburgh, Schottland.
Die 6. Fachtagung der BAG UB „Bündnis für Integration“ findet in Leipzig
statt.
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2002
Die BAG UB regt einen regelmäßigen Austausch von „IFD-Ländervertretungen“
mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) an. Im April findet
ein erstes Treffen bei der BA statt. Die dort von der BAG UB und den
„Ländervertretungen“ aufgestellten Forderungen werden weitgehend im
Runderlass der BA vom August aufgenommen und tragen zur Verbesserung der
Beauftragung und Finanzierung der IFD bei.
Die BAG UB wechselt ihre Mitgliedschaft vom DPWV-Land zum DPWV-Bund, um
sich auf der Bundesebene besser vernetzen zu können. Der DPWV wünscht
sich die BAG UB als Ansprechpartner und Fachvertreter in Fragen von
Unterstützter Beschäftigung und IFD.
Zur Diskussion und Bestimmung von Standards in den Bereichen
„Selbstbestimmung und Teilhabe“ sowie „Übergänge von WfbM in den
allgemeinen Arbeitsmarkt“ initiiert die BAG UB regelmäßige
Infomationstreffen mit der BAG WfbM, der BAG Integrationsfirmen, der
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP), dem Bundesverband
Evangelische Behindertenhilfe (BEB) und der Bundesvereinigung
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH).
Gründung des „Unternehmenforums“ durch die Fraport AG und 10 weitere
Unternehmen und Bewilligung eines entsprechenden 3-jährigen
Modellprojektes durch den Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen.
Die BAG UB entwickelte im Auftrag der Fraport AG das Konzept und
moderierte die Gründungsphase.
Abschluss des Projektes „Agenda für eine neue Unternehmenspolitik für
behinderte Kunden und Mitarbeiter“, welches im Auftrag der Fraport AG
durchgeführt wurde. Verschiedene Leitlinien der Unternehmenspolitik
wurden in die Integrationsvereinbarung und das Qualitätssicherungssystem
der Fraport AG eingebunden.
Auf der 7. Jahrestagung der BAG-UB in Kleinmachnow („Selbstbestimmung
und Teilhabe am Arbeitsleben“) wurde das bundesweite Forum „Übergang
Schule-Beruf“ gegründet. Es besteht eine strategische Partnerschaft zum
im Mai gestarteten EQUAL-Projekt „Keine Behinderungen trotz Behinderung“
(ESF-Mittel). In dem Forum treffen sich 1-2mal pro Jahr bis zu 50
Personen aus Schule, IFD, Bildungsträgern u.a. Einrichtungen um
Erfahrungen und best-practice Modelle auszutauschen. Ziel ist die
(Weiter-) Entwicklung und flächendeckende Verbreitung beispielhafter
Konzepte zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf.
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2003
Start des Projektes „Arbeitsassistenz – Qualifizierung und
Netzwerkbildung“ gefördert durch Aktion Mensch.
Erneute Mitgliederbefragung zu bisherigen und zukünftigen Aktivitäten
der BAG UB. Entwicklung eines neuen Flyers.
Stellungnahme zur Situation der IFD und aktive Teilnahme an den
Anhörungen des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS)
zur Weiterentwicklung des SGB IX durch konkrete Vorschläge zu
Gesetzesänderungen.
Die vom Projekt „Arbeit durch Arbeitsassistenz“ erarbeiteten Vorschläge
zu den „Vorläufigen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zur Arbeitsassistenz “
werden bei der Überarbeitung berücksichtigt.
Über die Projekte „Arbeitsassistenz“ und „EQUAL“ werden die Kontakte zur
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben vertieft und ausgebaut.
Die BAG UB intensiviert die Zusammenarbeit mit der EUSE im Rahmen eines
Projektes zur Öffentlichkeitsarbeit und Bestimmung von
Qualitätsstandards.
Die BAG UB nimmt teil an der 6. EUSE-Konferenz in Helsinki, Finnland.
Die 8. Jahrestagung „Vorbereitung, Vermittlung und Begleitung im
Arbeitsleben“ findet in Bad Kissingen statt.
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2004
Start der Projekte „Startchancen – Fortbildung für Lehrkräfte an
Schulen für geistig Behinderte“ und „Weiterbildung von Fachkräften zur
Vermittlung und Begleitung von behinderten Menschen mit besonderem
Unterstützungsbedarf“ gefördert durch Aktion Mensch.
Die BAG UB begleitet mit Stellungnahmen die Novellierung des SGB IX im
„Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit
Behinderung“.
Die BAG UB ist beteiligt an der Arbeitsgruppe der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die Empfehlungen für
die Einführung des „Persönlichen Budgets“ erarbeitet.
Die BAG UB ist nach Novellierung des SGB IX beteiligt an den
Verhandlungen der BIH und der Reha-Träger zur Beauftragung und
Finanzierung der IFD nach § 113 SGB IX.
Die BAG UB nimmt an der Weiterentwicklung des QM-Systems KASSYS unter
Leitung der BIH teil. Die Ergebnisse werden mit den zuständigen
Leistungsträgern der IFD abgestimmt.
Die BAG UB reicht Vorschläge für den „Bericht der Bundesregierung über
die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung der Teilhabe“ ein (§
66 SGB IX).
Die 9. Jahrestagung 2004 „Zukunft der Teilhabe am Arbeitsleben“ findet
in Leipzig statt.
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2005
Start des Projektes „Weiterentwicklung, Erprobung und Evaluation
integrativer Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unter
Berücksichtigung der Chancen und Grenzen des Persönlichen Budgets“
gefördert durch Aktion Mensch.
Das Projekt „Arbeitsassistenz – Qualifizierung und Netzwerkbildung“
(gefördert durch Aktion Mensch) endet im Mai. Als ein Ergebnis wird das
Handbuch „Arbeitsassistenz“ veröffentlicht.
Die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderte
EQUAL-Partnerschaft „Keine Behinderungen trotz Behinderung“ endet im
Juni 2005. Es liegen verschiedene Produkte vor, wie der
Evaluationsbericht und die Qualitätsstandards für eine guten Übergang
Schule-Beruf.
Im Juli startet die neue EQUAL-Entwicklungspartnerschaft „Talente –
Entwicklung von Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten“. Das Forum
Übergang Schule-Beruf zum Austausch und zur Verbreitung von
best-practice besteht weiter.
Die BAG UB verfasst eine Stellungnahme zur „Situation der
Integrationsfachdienste (IFD) und der Umsetzung des SGB IX - Ausgrenzung
von Menschen mit Behinderungen!“ auf der Basis der IFD-Standortgespräche,
die i.d.R. zweimal pro Jahr stattfinden.
Die BAG UB setzt sich mit den KollegInnen vor Ort für die
Weiterfinanzierung der IFD-Vermittlung in Niedersachsen im Jahr 2006
erfolgreich ein.
Die BAG UB beteiligt sich an den Abschlussarbeiten zum
Qualitätsmanagementsystem KASSYS für IFD.
Ausweitung der Verbändekooperationen zur Verbesserung der Abstimmung und
Planung gemeinsamer Aktionen zur Sicherung und Weiterentwicklung von
Teilhabemöglichkeiten.
Die BAG UB nimmt teil an der 7. EUSE-Konferenz in Barcelona, Spanien.
Die 10. Jahrestagung „Dann klagen Sie doch! – Dann handeln Sie jetzt!“
findet in Suhl statt. Zum ersten Mal ist die Tagung als
Open-Space-Konferenz geplant. Die Erfahrungen der Teilnehmenden sind
durchweg positiv. Es wird eine schriftliche Tagungsdokumentation
erstellt.
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2006
Start des Projektes „Weiterentwicklung, Erprobung und Evaluation
integrativer Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unter
Berücksichtigung der Chancen und Grenzen des Persönlichen Budgets“
gefördert durch Aktion Mensch.
Im Rahmen dieses Projektes wurde als zentrale Auftaktveranstaltung die
Fachtagung „Persönliches Budget zwischen Werkstatt und allgemeinem
Arbeitsmarkt - Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen“ (28.-29. September 2006 in Hamburg) in Kooperation mit
der Hamburger Arbeitsassistenz durchgeführt.
Die BAG UB setzte sich im Rahmen ihrer Aktivitäten bei der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) dafür ein, dass im
Bereich Teilhabe am Arbeitsleben das Persönliche Budget verstärkt
genutzt werden kann. Im Juni 2006 veröffentlichte die BA ihre
Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget, in dem nun alle Maßnahmen
nach § 103 SGB III als budgetfähig benannt sind. Dazu gehören neben den
Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der
Werkstätten für behinderte Menschen (§ 102 Abs. 2 SGB III) auch die
Leistungen, die abschließend im § 33 SGB IX geregelt sind (z.B.
Kraftfahrzeughilfe, Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen).
In Verbindung mit der Handlungsempfehlungen zum Persönlichen Budget der
BA haben in Hamburg bis Ende 2006 bereits 15 Jugendliche einen Antrag
auf Persönliches Budget im Rahmen des Berufsbildungsbereiches nach § 4
der Werkstättenverordnung (WVO) gestellt. 14 Anträge sind bisher
bewilligt. Die Unterstützung der Jugendlichen in den Betrieben erfolgt
durch die Hamburger Arbeitsassistenz, die hier über langjährige
Erfahrungen verfügt und erfolgreiche Ergebnisse vorweisen kann (die
Übergangsquoten liegen zwischen 60 und 70 %).
Der im November 2004 gestartete 7. Durchgang der berufsbegleitenden
Weiterbildung „Professionell in Arbeit begleiten“ endete im Frühjahr
2006.
Das 2-jährige und von Aktion Mensch geförderte Projekt „Förderung der
Selbstbestimmung und Teilhabe junger Menschen mit Behinderungen am
Arbeitsleben durch Konzeptentwicklung und Lehrer-Fortbildung“ endete im
Februar 2006. In enger Kooperation mit dem „Institut für
Qualitätsentwicklung an Schulen in Schleswig-Holstein“ (IQSH) wurde das
Lehrerfortbildungsprogramm „Startchancen“ mit verschiedenen Bausteinen
für Berufsorientierung und –vorbereitung entwickelt und erprobt.
Das seit Mai 2004 bundesweit durchgeführte und von Aktion Mensch
geförderte Weiterbildungsprojekt „Verbesserung der Teilhabe von
behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf am Arbeitsleben
durch Qualifizierung und Beratung der beteiligten Fachkräfte und ihrer
Dienste“ endet im April 2006. Als Ergebnis liegt ein aktualisiertes und
erweitertes Weiterbildungsangebot der BAG UB vor, welches auch für
In-House Schulungen zur Verfügung steht.
Das „Forum Übergang Schule-Beruf“ tagt mit bundesweiter Beteiligung im
März und Oktober. Themen sind: „Projekt bEO - Berufliche Erfahrung und
Orientierung“; „Projekt NIAB – Netzwerk Integrationsassistenz
Brandenburg“; „Und es geht doch! – Die WfbM als Sprungbrett auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt“.
Als Ergebnis der IFD-Standortgespräche (mit Mitgliedern und Vertretern
der BAG der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen - BIH,
Bundesagentur für Arbeit - BA und Rentenversicherung) erstellte die BAG
UB zwei Stellungnahmen: a) Notwendigkeit einer Gesetzesänderung zur
Aufrechterhaltung des Dienstleistungsangebots der
Integrationsfachdienste für Menschen mit Behinderung (§§ 109 – 115 SGB
IX) (Februar 2006) und b) Eine Beauftragung der Integrationsfachdienste
(IFD) nach § 37 SGB III ist nicht geeignet (Juli 2006).
Die Stellungnahmen wurden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(BMAS) zugeleitet. Zudem wurde ein Schreiben an die BA zur Regelung der
Beauftragung der IFD nach § 37 SGB III versandt. Die BAG UB trug damit
dazu bei, dass die BA im November die Handlungsempfehlung/
Geschäftsanweisung 11/2006 herausbrachte. Demnach können Aufträge an die
IFD von der BA, aber auch den ARGEn und optierenden Kommunen, freihändig
bzw. beschränkt vergeben werden.
Im Rahmen der EQUAL-Aktivitäten wurde ein Konzept betrieblicher
Berufsbildungsbereich erstellt. Damit sollen die Wahlmöglichkeiten für
Menschen mit Behinderungen im Übergang Schule-Beruf erweitert werden.
Das Konzept wurde der BA vorgelegt und als qualitativ gleichwertige
Alternative zum Berufsbildungsbereich innerhalb der WfbM beurteilt.
Innerhalb der transnationalen Arbeit der
EQUAL-Entwicklungs¬partnerschaft (EP) „Talente“ mit PartnerInnen aus
England, Österreich und den Niederlanden wird im Schwerpunkt zu den
Themen „Empowerment und Kompetenzen“ sowie
„Unternehmenssensibilisierung“ gearbeitet.
In der EP „Talente“ ist die BAG UB an den Standorten Aurich, Heidelberg
und Merseburg beteiligt an der Moderation von Arbeitskreisen zu
„Berufsorientierung und Netzwerkarbeit“ im
Übergang Schule-Beruf.
Die BAG UB ist Mitglied im Aktionsbündnis für berufliche Teilhabe;
gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland, dem Sozialverband VdK, der
BAG Integrationsfirmen, der BAG BBW und der AG der
Berufsförderungswerke. Ziel ist die verstärkte Einflussnahme auf die
(sozial-) politische Entscheidungs- und Meinungsbildung.
Weiterhin nimmt die BAG UB teil an einem sog. „Runden Tisch“ mit
VertreterInnen von Lernen Fördern, der BAG wohnortnahe berufliche
Rehabilitation und dem Verband Sonderpädagogik (VDS). Hierbei geht es
schwerpunktmäßig um das Thema Übergang Schule-Beruf.
Die 11. Jahrestagung „Übergänge in den Beruf aktiv gestalten – Verbleib
in Arbeit sichern“ findet wiederum in Suhl statt. Es wird eine große
Bandbreite von „guter Praxis“ im Übergang Schule- Beruf angeboten.
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2007
Die BAG UB ist gemeinsam mit der FAF (Fachberatung für Arbeits- und
Firmenprojekte) und der BAG BBW (Bundesarbeitsgemeinschaft der
Berufsbildungswerke) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
mit der wissenschaftlichen Begleitung und Dokumentation der Umsetzung
des Programms „Job4000“ (Start: Januar 2007) beauftragt.
Die BAG UB ist hierbei zuständig für den Bereich „Unterstützung von
schwerbehinderten Menschen durch IFD“ (Säule 3) und organisiert
gemeinsam mit den Partnern verschiedene Aktivitäten zur
Öffentlichkeitsarbeit.
Im IFD-Standortgespräch (März) kritisiert die BAG UB die aktuelle
Beauftragung der Bundesagentur für Arbeit nach § 37 SGB III aufgrund der
vorliegenden Produktinformation und Verdingungsunterlagen und setzt sich
anschließend in verschiedenen Gesprächen mit konkreten Vorschlägen für
eine Verbesserung der Rahmenbedingungen ein.
Im Juni erstellt die BAG UB aufgrund unzureichender Beauftragung der IFD
durch die Träger der Arbeitsvermittlung eine Stellungnahme mit
Vorschlägen zur „Zukunft der IFD und zur Sicherung ambulanter
Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung“.
Die Mitglieder der BAG UB in Berlin und Brandenburg gründen eine
Landesarbeitgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung. Dies ist ein
wichtiger Schritt zur verbesserten Interessenvertretung in den Ländern.
Im August erstellt die BAG UB eine Stellungnahme zum Eckpunktepapier des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur „Unterstützten
Beschäftigung“ und nimmt im Oktober an einer Anhörung dazu beim BMAS mit
anderen Verbänden teil.
Die BAG UB begrüßt die Initiative des BMAS, verweist jedoch darauf, dass
die Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes (EUSE) zu
berücksichtigen sind. Unterstützte Beschäftigung gilt danach unabhängig
von Art und Schwere der Behinderung. Das Konzept zielt auf Arbeit in
Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht zu erreichen ist.
Die geplante Maßnahme des BMAS ist zwar als richtungweisend
einzuschätzen, zielt jedoch ausschließlich auf
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Das Konzept Unterstützte
Beschäftigung verfolgt einen umfassenderen Ansatz!
Am 31. Dezember endet die EQUAL-Partnerschaft „Talente – Entwicklung von
Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten“. Als Ergebnis liegen die
Broschüre „Qualitätskriterien für die Vorbereitung, Begleitung und
Auswertung von Betriebspraktika“, das Modul „Berufsorientierung und
Netzwerkarbeit“ sowie die Dokumentation von acht
best-practice-Beispielen aus dem Forum Übergang Schule-Beruf in den
Jahren 2005-2007 vor. Organisiert von mehreren EQUAL-Partnerschaften,
unterstützt durch das BMAS und unter der Schirmherrschaft der
Bundesbehindertenbeauftragten erfolgt erstmalig die Verleihung des
i-award, Bundespreis für Integration und Innovation. Es wurden
Projektpartner ausgezeichnet, die in den Bereichen Vernetzung,
Innovation, Nachhaltigkeit und Empowerment herausragende Ergebnisse
erzielt haben.
Im Projekt „Integrative Arbeitsmöglichkeiten und Persönliches Budget“
werden verschiedene Aktivitäten durchgeführt, wie die Organisation
regionaler Netzwerktreffen, um das Persönliche Budget in den Bereichen
Arbeit und Ausbildung besser nutzen zu können. Die BAG UB steht dabei in
enger Kooperation mit verschiedenen Partnern, wie dem Kompetenzzentrum
Persönliches Budget des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, und ist in
der Projektgruppe „Persönliches Budget“ des Bundesverbandes der
Lebenshilfe vertreten.
Im Frühjahr startet der 8. Durchgang der berufsbegleitenden
Weiterbildung „Integrationsberater/in in Unterstützter Beschäftigung“.
Der Durchgang ist mit zwei Pflicht- und einer Wahlphase neu konzipiert
und dadurch noch besser auf die Bedarfe der Teilnehmenden zugeschnitten.
Zur Neugliederung gab es durchweg positive Rückmeldungen der Fachkräfte.
Die berufsbegleitende Weiterbildung in Unterstützter Beschäftigung kann
jetzt auch als In-House-Veranstaltung gebucht werden.
Die 12. Jahrestagung „Arbeitswelt und Integration – Impulse für die
Zukunft der Teilhabe!“ findet in Suhl statt.
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2008
Die fachlich-kritische Begleitung der geplanten gesetzlichen
Verankerung von „Unterstützter Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX neue
Fassung) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
hatte einen besonderen Stellenwert. Die BAG UB ist an mehreren
Anhörungen mittels Stellungnahmen beteiligt. Im Ergebnis können einige
qualitative Verbesserungen erreicht werden.
Die BAG UB setzt sich weiterhin für eine verbesserte Beauftragung und
Finanzierung der Integrationsfachdienste (IFD), insbesondere durch die
Träger der Arbeitsvermittlung, ein. Dazu legt die BAG UB im Januar eine
ausführliche Praxisanalyse allen Entscheidungsträgern vor. Im April
kündigt die Bundesagentur für Arbeit einige Veränderungen in den
Beauftragungsgrundlagen an. Die BAG UB fordert weitere Verbesserungen,
auch im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Novellierung des SGB III, ein.
Auf dem IFD-Standortgespräch im Juni wird das weitere Vorgehen beraten.
Ein besonderer Erfolg ist, dass im März auf Einladung der BAG UB ein
Arbeitstreffen mit Bundesminister Scholz beim IFD Berlin Mitte
stattfindet.
Seit Januar besteht auf Leistungen in Form des Persönlichen Budgets (PB)
ein Rechtsanspruch. Die BAG UB macht in einer Stellungnahme zur
„Sozialversicherung bei budgetfähigen Leistungen zur beruflichen
Teilhabe“ auf bestehende Hürden bei der Nutzung des PB insbesondere bei
Werkstattleistungen und erforderliche Lösungen aufmerksam.
Zu den regelmäßigen Verbändetreffen kommt die Mitarbeit in der
Arbeitsgruppe „Berufliche Teilhabe behinderter Menschen“ des Deutschen
Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hinzu. Ziel ist eine
Dokumentation zu „Empfehlungen des Deutschen Vereins zur
selbstbestimmten Teilhabe am Arbeitsleben“.
Die BAG UB verstärkt die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Die EUSE
gibt einen Newsletter heraus, der seit 2008 ca. dreimal jährlich
erscheint. Die BAG UB ist hierin mit jeweiligen Updates zu ihren
Aktivitäten und zur Entwicklung der Unterstützten Beschäftigung in
Deutschland beteiligt.
Start des Projekts „ESET - European Supported Employment Toolkit“
(01.08.2008-31.07.2010), in dem die BAG UB gemeinsam mit Organisationen
aus neun weiteren Ländern am Leonardo-Partnerschaftsprojekt European
Supported Employment Toolkit beteiligt ist. Ziel ist es, die in den
Qualitätsstandards der EUSE formulierten Kriterien der Unterstützten
Beschäftigung zu konkretisieren.
Start des Projekts „EDDY - Electronic Distance Learning for Disabled
Youngsters“ (01.01.2008-31.12.2009), in dem ein E-Learning-Konzept für
berufsvorbereitenden Schulunterricht für SchülerInnen mit
unterschiedlichen Behinderungen entwickelt wird. Die BAG UB ist
zuständig für das Modul zum Thema Empowerment.
Start des Projekts „JobBudget“ (01.01.2008-31.12.2011), gefördert durch
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ziel ist die
Unterstützung von Menschen mit Behinderung beim Übergang von der WfbM
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unter Rückgriff auf das Konzept
Unterstützte Beschäftigung. Dies geschieht in Kooperation der
Projektpartner (Zentren für selbstbestimmtes Leben, Integrationsdienste)
und Werkstätten für behinderte Menschen. Dabei wird das Persönliche
Budget für den Zugang zum Arbeitsleben genutzt. Zudem werden
entsprechende Leistungsmodule erarbeitet und Verfahren für deren
Verpreislichung entwickelt. Strategischer Partner ist die BAG
Werkstätten für behinderte Menschen.
Im Rahmen des Projekts „Job4000“ organisiert die BAG UB im Juni eine
Regionalkonferenz in Kiel.
Das Projekt „Weiterentwicklung, Erprobung und Evaluation integrativer
Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung
der Chancen und Grenzen des Persönlichen Budgets“ (gefördert durch
Aktion Mensch) endet im Juli. Als Ergebnis werden die Praxisberichte
„Persönliches Budget für berufliche Teilhabe“ und „Handlungsempfehlungen
zur kooperativen Gestaltung integrativer beruflicher Teilhabeangebote“
vorgelegt.
Start des 9. Durchgangs der berufsbegleitenden Weiterbildung
„Integrationsberatung in Unterstützter Beschäftigung“. Den
TeilnehmerInnen steht neuerdings eine Lernplattform im Internet zur
Verfügung. Eine Inhouse-Weiterbildung für Fachkräfte aus WfbM wird
erfolgreich abgeschlossen.
Auf dem Forum „Übergang Schule – Beruf“ im Oktober in Kassel wird das
Thema „Menschen mit Autismus und ihre Teilhabe am Arbeitsleben“ anhand
von zwei Beiträgen diskutiert.
Ausgehend von den langjährigen an einigen Standorten in Deutschland
gemachten positiven Erfahrungen einzelner Anbieter des Konzepts
Unterstützte Beschäftigung (UB), hat das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales (BMAS) mit dem Gesetz zur Einführung „Unterstützter
Beschäftigung“ vom 22.12.2008 mit § 38a einen neuen Leistungstatbestand
im SGB IX verankert.
Im November finden im Rahmen der 13. Jahrestagung die Dialog-Tage
„Mitreden – Mitgestalten!“ zum Thema „Stellenwert von Unterstützter
Beschäftigung und Integrationsfachdiensten für Schule, Qualifizierung
und Beruf“ in Suhl statt.
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2009
Im Januar/Februar starten die bilateralen Gespräche zur zukünftigen
Beauftragung der IFD mit BMAS und BA. Im März werden von der BAG UB die
fachlichen Erfordernisse in einer Stellungnahme zur Beauftragung der IFD
nach § 46 SGB III (novellierte Fassung) zusammengefasst. Darin wird
insbesondere die Definition einer Struktur- und Finanzverantwortung
präzisiert sowie eine verbesserte Beauftragung beim Übergang von der
Schule bzw. WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eingefordert. Über die
Stellungnahme hinaus werden für die Gespräche mit der BA Leitlinien für
eine zukünftige Leistungsbeschreibung der IFD-Vermittlung entwickelt.
Das BMAS setzt sich, auch nach Forderungen von BIH und BAG UB, dafür
ein, dass ab 2009 IFD-Leistungen grundsätzlich umsatzsteuerbefreit sind
(Jahressteuergesetz 2009). Somit werden die eingesetzten Mittel
ausschließlich für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
verwendet. Allerdings teilen uns zu Beginn des Jahres einzelne
Mitglieder mit, dass die Finanzämter nach wie vor unterschiedliche
Regelungen haben. Die BAG UB hat daraufhin mit dem BMAS wiederum Kontakt
aufgenommen. Das BMAS sucht erneut die Gespräche mit dem
Bundesministerium für Finanzen, damit nun endgültig eine klare Regelung
zur Umsatzsteuerbefreiung für IFD erreicht wird.
Im September weist die BAG UB die BA auf die bundesweit
unterschiedlichen Verdingungsunterlagen (VU) für die
Übergangsbeauftragung (bis ca. Mitte 2010) der IFD nach § 46 SGB III
hin. Die BA gibt daraufhin eine bundesweit einheitliche VU heraus.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH) legt den aktuellen Bericht zur „Entwicklung
der Integrationsfachdienste 2005 – 2009“ vor. Der Bericht enthält nun
auch einen Ländervergleich im Anhang, den die BAG UB seit längerem
eingefordert hatte. Die BIH belegt die weiterhin erfolgreiche Arbeit der
IFD und kritisiert, wie die BAG UB, die nach wie vor fehlenden
bundesweiten Regelungen zur Strukturverantwortung und Finanzierung der
IFD im Bereich Vermittlung.
Zur zukünftigen Beauftragung der IFD im Bereich Vermittlung finden im
Dezember 2009 verschiedene Gespräche zwischen BMAS, Ländern, BA, BIH und
BAG UB statt. Im Gespräch zwischen BMAS und den Länderministerien kann
keine Einigung zum Thema Definition und Finanzierung der
IFD-Strukturver¬antwortung erzielt werden. Die BAG UB kritisiert dieses
Ergebnis, da dadurch keine verlässlichen Angebotsstrukturen für Menschen
mit Behinderung aufgebaut bzw. erhalten werden können. Zudem sieht die
BAG UB die weitere Entwicklung der IFD als gemeinsamer Dienst für
Vermittlung und Begleitung gefährdet. Gerade wegen der träger- und
schnittstellenübergreifenden Funktion, wurde der IFD vor neun Jahren
gesetzlich verankert.
Nach der gesetzlichen Verankerung von „Unterstützter Beschäftigung“ (§
38a SGB IX) kritisiert die BAG UB die nun auch hier übliche
Ausschreibungspraxis anhand negativer Auswirkungen. Werden im Verlauf
mehrerer Vergaben immer wieder neue Anbieter beauftragt, ist der Aufbau
regional verlässlicher Angebots- und Beratungsstrukturen sowohl für
Menschen mit Behinderung als auch Betriebe nicht möglich. Entsprechende
Erfahrungen liegen bereits seit längerem im Rahmen der Vergabe von
Bildungsmaßnahmen vor. Der „Sozialmarkt“ verlangt andere
Steuerungsmodelle als die unhinterfragte Übernahme so genannter freier
Wettbewerbsregeln.
In Folge der Gesetzesgrundlagen in § 38a SGB IX unterscheidet die BAG UB
zwischen dem Konzept und der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ (UB).
Das BMAS hat mittlerweile diese Sprachregelung in eigenen
Veröffentlichungen übernommen.
Im April 2009 beginnen unter Federführung der Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation (BAR) die Verhandlungen zu den Gemeinsamen
Empfehlungen zur Unterstützten Beschäftigung (GE UB) nach § 38a SGB IX.
Geplant ist die Fertigstellung bis spätestens Mitte 2010. Die BAG UB
bringt in Absprache mit anderen Verbänden die fachlichen Erfahrungen und
bewährten Qualitätsstandards ein. Den Standards der GE UB ist nach
Auffassung der BAG UB zukünftig eine besondere Rolle bei der
qualitativen Umsetzung und Prüfung der Maßnahme UB einzuräumen.
Die BAG UB führt im Oktober eine Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX
bei ihren Mitgliedern durch und legt damit bundesweit die erste
Auswertung zur Maßnahme UB vor. Erfasst werden konnten damit über 20%
der insgesamt von der BA Ende Oktober vergebenen Plätze (2.339). Die
Ergebnisse der vorläufigen Auswertung geben erste wichtige Hinweise
sowohl auf die Teilnehmerstruktur als auch die fachlichen Aspekte. Zudem
recherchiert die BAG UB, u.a. in Kooperation mit der BA, weitere
Informationen zur Umsetzung von § 38a SGB IX und stellt diese Hinweise
auf die homepage ein, so dass sie für alle Interessenten frei zugänglich
sind.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) verabschiedet
im November verschiedene Beschlüsse zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe. An den vorangehenden Diskussionen waren auch die
Verbände, u.a. die BAG UB, beteiligt.
Beispiele sind: a) Umwandlung der Eingliederungshilfe von einer
überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten
Hilfeleistung; b) Entwicklung wohnortnaher Beratungs- und
Unterstützungsangebote im Sinne der Sozialraumorientierung, die
Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Leistungserbringern
ermöglichen; c) wesentlich behinderte Menschen erhalten die Möglichkeit,
ihre Bedarfe nicht nur in einer anerkannten Werkstatt für behinderte
Menschen, sondern auch bei anderen Anbietern oder in anderer Form zu
decken (Definition von Leistungsmodulen) - auch in Form eines
Persönlichen Budgets; d) um die Chancen für Menschen mit Behinderungen,
die heute als werkstattbedürftig gelten, auf eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu erhöhen, ist es notwendig, einen dauerhaften
Nachteilsausgleich leisten zu können; e) es ist sicher zu stellen, dass
die Bedarfe des Menschen mit Behinderungen in allen Lebenslagen
individuell, bedarfsgerecht und umfassend gedeckt wird. Die Kriterien
der Bedarfsermittlung werden nach bundeseinheitlichen Maßstäben
entwickelt.
Die BAG UB begrüßt die Beschlüsse und wird den Umsetzungsprozess
fachlich-kritisch begleiten. Die Erfahrungen zeigen, dass hier noch
viele Hürden zu überwinden sind – letztlich wird es, wie immer, darum
gehen, wer was finanziert! Die Verbesserung von Wahlmöglichkeiten darf
nicht zu einem Abbau rechtlicher und qualitativer Standards führen.
Start des Projekts „Förderung von Beratungskompetenzen zum Persönlichen
Budget für berufliche Teilhabe. Information und Fortbildung für
Beratungsstellen zur Qualitätsstei¬gerung von Budgetberatung“
(1.1.2009-31.12.2010; gefördert durch das BMAS). Im Zentrum der
Projektaktivitäten stehen Informationsveranstaltungen und Fortbil¬dungen
für Mitarbeiter/innen von Beratungsstellen, die Beratung zum
Persönlichen Budget für Rehabilitations- und berufliche Teilhabeangebote
durchführen oder entsprechende Beratungsangebote entwickeln wollen.
Start des Projekts „Aufbau einer Informations- und Beratungsstelle zum
Persönlichen Budget in den Landkreisen Harburg und Lüneburg“ (01.07.2009
bis 31.01.2010; gefördert durch eine regionale Stiftung).
Abschluss des Projekts EDDY im Dezember. Ergebnis ist ein an zwei
Schulen in den Niederlanden erprobtes Unterrichtskonzept, mit dem
SchülerInnen mit Behinderungen zusätzlich von zu Hause aus am Unterricht
teilnehmen können (Konzept blended-learning).
Im Rahmen des Projekts „Job4000“ organisiert die BAG UB im April eine
Regionalkonferenz in Bremen. Im Herbst erfolgt die Veröffentlichung
eines ersten Zwischenberichts, der grundlegende Daten vor allem zu den
bisher erreichten Zielgruppen enthält.
Im Mai organisiert die BAG UB in Kooperation mit dem BBW Nordhessen (Bad
Arolsen) eine Europäische Fachtagung zur Unterstützten Beschäftigung mit
Gästen aus Norwegen, Schweden, Schottland und England in
Kircheim/Hessen. Zudem führt die BAG UB zwischen Mai und Oktober in
Kooperation mit Access Integrationsbegleitung Erlangen, Hamburger
Arbeitsassistenz und dem Netzwerk Integrationsassistenz Brandenburg in
Fürstenwalde vier „Fachtage zur Einführung in das Konzept Unterstützte
Beschäftigung“ in Hamburg, Nürnberg, Potsdam und Kassel durch.
Start des 10. Durchgangs der berufsbegleitenden Weiterbildung
„Integrationsberatung in Unterstützter Beschäftigung“ im September. Der
Kurs findet erstmals parallel in Kooperation mit einem
Weiterbildungsanbieter aus der Schweiz in Zürich statt.
Auf dem Forum „Übergang Schule – Beruf“ im Oktober in Kassel werden die
Themen „Integrative Unterstützte Berufsausbildung“ und „Übergangskonzept
Förderschule-Beruf in Bayern“ diskutiert.
Die 14. Jahrestagung „Gesellschaft - Arbeit - Bildung: Das Konzept
Unterstützte Beschäftigung als Beitrag zur Inklusion“ findet in Suhl
statt.
Seitenanfang
2010
Anfang Februar 2010 erfährt die BAG UB vom BMAS und im Gegensatz zu
den Äußerungen noch Ende 2009, dass die IFD-Vermittlungsleistungen
zukünftig nicht mehr freihändig vergeben, sondern auf Basis von § 46 SGB
III n.F. öffentlich ausgeschrieben werden sollen. Begründet wird dies
mit dem veränderten Vergaberecht. Selbst die Bundesagentur (BA) ist von
dieser Entscheidung überrascht. Die BAG UB formuliert eine Stellungnahme
zur Begründung der weiteren Nutzung der freihändigen Vergabe der
IFD-Vermittlungsleistungen, stimmt sich mit den übrigen Verbänden ab und
informiert alle wichtigen Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung.
Hierbei werden wir von den mit uns kooperierenden Verbänden erheblich
unterstützt. Gemeinsam mit dem Paritätischen findet ein Gespräch beim
BMAS statt. Dort werden jedoch die vergaberechtlich vorgebrachten
Argumente nicht anerkannt. Es ist offensichtlich, dass der politische
Wille, öffentliche Ausschreibungen auch bei sozial-rehabilitativen
Leistungen zunehmend durchzusetzen, entscheidend ist.
Im Sommer 2010 wird deutlich, dass alle von der BAG UB angeführten
Argumente durchaus relevant sind. Die BA selbst bestätigt auf einer
öffentlichen Veranstaltung im Juli 2010, dass es deutliche Probleme bei
der Preisfindung und der Qualitätsbeurteilung von ausgeschriebenen
Leistungen gibt. Zudem findet seit 2002/2003 im Bereich ausgeschriebener
Maßnahmen ein erhebliches Lohndumping statt und erste Insolvenzen von
Anbietern sind bekannt. Zunehmend wird es für die Träger aufgrund der
angebotenen Löhne schwierig, qualifiziertes und motiviertes Personal zu
bekommen. Zudem bestätigt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen
Dienstes der Bundesregierung auf Anfrage von Bündnis90/Die Grünen im
September 2010 die Auffassung, dass eine öffentliche Ausschreibung auch
nach geltendem Vergaberecht nicht zwangsläufig sei, sondern jede Vergabe
einzeln zu prüfen ist.
Parallel zu diesen politischen Entscheidungsprozessen führt die BAG UB
Gespräche mit der BA zur zukünftigen Leistungsbeschreibung der
bisherigen IFD Vermittlungsleistung. Die ab Ende August vorliegenden
ersten Verdingungsunterlagen (VU) berücksichtigen jedoch leider nicht
alle von uns eingebrachten Aspekte, insbesondere was die Anforderung von
2 Präsenztagen betrifft. Aus fachlichen Erwägungen ist dies nicht zu
befürworten. Immerhin enthält die VU auf Vorschlag der BAG UB erstmals
eine untere Preisgrenze bei der monatlichen Aufwandspauschale, die wir
allerdings aufgrund der ausgeweiteten Leistungsbeschreibung als zu
gering ansehen. Hier wäre eine untere Grenze zumindest bei jenem Betrag
anzusetzen, der für Rehabilitanden auf der Basis von § 113 SGB IX
vereinbart ist. Ein Teilerfolg ist, dass die BA auf Vorschlag der BAG UB
die Laufzeit der neuen Maßnahme nach § 46 SGB III höher als ursprünglich
geplant ansetzt.
Die Verhandlungen zu den Gemeinsamen Empfehlungen zur Unterstützten
Beschäftigung (GE UB) nach § 38a SGB IX unter Federführung der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), u.a. mit Beteiligung
der BAG UB, konnten im Juni 2010 abgeschlossen werden. Im Anschluss
startete das Zustimmungsverfahren. Die GE UB tritt im Dezember 2010 in
Kraft. Ergänzend zur GE UB hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) Empfehlungen für die
Erbringung von Leistungen für eine Berufsbegleitung im Rahmen der
Unterstützten Beschäftigung nach § 38a SGB IX herausgegeben. Die BAG UB
führt im Oktober 2010 erneut eine Umfrage zur Umsetzung von § 38a SGB IX
bei ihren Mitgliedern durch. Die Umfrageergebnisse erzielen wiederum
eine hohe Aufmerksamkeit in Politik, bei zuständigen Leistungsträgern
und dem BMAS.
Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) tagte im
November 2010 erneut zum Thema Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe. Die BAG UB erstellte dazu im Vorfeld zwei
Stellungnahmen, die sie allen Beteiligten zur Verfügung stelle:
-
Stellungnahme zum „Beruflichen
Orientierungsverfahren (BOV)“
- Stellungnahme zur „Öffnung von Werkstattleistungen und
Finanzierung der Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen“
Mit diesen Positionspapieren führt die BAG UB die fachliche
Diskussion fort und legt Anregungen für die geplanten gesetzlichen
Regelungen vor.
Das Forum „Übergang Schule – Beruf“ im September widmet sich dem
Thema „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ mit dem
Schwerpunkt „Schule und Berufsorientierung“. Im Mittelpunkt stehen
Fragen zur (Um-) Gestaltung der schulischen Praxis. Schulleitungen
und Lehrerinnen aus drei Schulen in Hamburg, NRW und
Baden-Württemberg sowie eine Elternvertretung von Gemeinsam Leben -
Gemeinsam Lernen aus NRW stellen sich mit ihren Konzepten und
Erfahrungen zur Diskussion.
Im März wird im Rahmen des Projekts Job4000 der erste
Zwischenbericht vorgelegt. Er enthält grundlegende Daten vor allem
zu den bisher erreichten Zielgruppen, aber auch zu
Vermittlungsergebnissen. Es wurden erste Hinweise zu strukturellen
Veränderungen in einigen Bundesländern gegeben, insbesondere in
Bezug auf die Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf und auf die
Einbeziehung des IFD hierbei.
Abschluss des Projekts „Förderung von Beratungskompetenzen zum
Persönlichen Budget für berufliche Teilhabe“ (gefördert durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales) im Dezember. Im Rahmen
des Projekts bot die BAG UB Informationsveranstaltungen und
Fortbildungen für Budgetberatungsstellen zum Schwerpunkt berufliche
Teilhabe an. Ein zentrales Produkt des Projekts war die ca.
50-seitige, praxisnah gestaltete Arbeitshilfe für
Budgetberater/innen in Beratungsstellen, die zum Persönlichen Budget
mit dem Schwerpunkt berufliche Teilhabe beraten.
Abschluss des Projektes „Aufbau einer Informations- und
Beratungsstelle zum Persönlichen Budget in den Landkreisen Harburg
und Lüneburg“. Das Projekt verdeutlicht, dass es einen erheblichen
Beratungsbedarf zur Realisierung von Leistungsansprüchen und deren
späteren Umsetzung bei den Menschen mit Behinderungen, deren Eltern
(Angehörige) und auch den Dienstleistern weit über das Thema
Persönliches Budget hinaus gibt.
Die BAG UB ist Kooperationspartner des Projekts „Implementation
europäischer Entwicklungen der Unterstützten Beschäftigung
behinderter Menschen in die tschechische Praxis“, das der
tschechische Verband für Unterstützte Beschäftigung durchführt
(2010-2012).
Die 15. Jahrestagung „Zurück in die Zukunft!? – Von der Integration
zur Inklusion“ findet in Bad Honnef statt.
Seitenanfang
2011
Die Diskussion und Auseinandersetzung um die Ausschreibung der
IFD-Leistungen werden intensiv weitergeführt. Die Integrationsämter
ziehen sich aufgrund der öffentlichen Ausschreibung aus der
Strukturverantwortung zurück, d.h. der Bereich Vermittlung wird
überwiegend nicht mehr (ergänzend) gefördert. In der Folge ist der
übergreifende IFD mit Vermittlung und Begleitung gefährdet bzw.
steht vor dem Aus.
Die öffentlichen Ausschreibungen der ehemals freihändig vergebenen
IFD-Leistungen nach § 46 SGB III sind seit August 2010 gestartet.
Die Angaben der Bundesagentur für Arbeit und Rückmeldungen der
Mitglieder der BAG UB legen nahe, dass die Ausschreibungen
(zumindest bisher) nicht bedarfsdeckend erfolgen.
Bereits im Dezember 2010 bezieht die BAG UB Position zur
Bundestagsdrucksache 17(11)345, in der das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) die öffentliche Ausschreibung erneut mit
vergaberechtlichen Argumenten verteidigt und weist auf Widersprüche
in der Argumentation sowie vergaberechtliche Alternativen hin.
Unsere Argumente haben wir mit einer Vertreterin aus der Praxis im
März 2011 beim Deutschen Verein für öffentliche und private
Fürsorge, in dem sowohl Leistungsträger (Städte, Landkreise und
Gemeinden) als auch Verbände zusammengeschlossen sind, vorgetragen.
Unsere Argumente stießen auf eine breite Zustimmung. Im Mai 2011
veröffentlicht die BAG UB schließlich eine Stellungnahme zur offenen
Ausschreibung der Leistungen der Integrationsfachdienste (IFD) durch
die Träger der Arbeitsvermittlung, in der wir unsere Argumente
bündeln.
Insgesamt hat die fachlich fundierte Kritik der BAG UB bis in die
Politik gewirkt: So wurde das Thema u.a. im Februar 2011 aufgrund
eines Antrags der SPD (vgl. Drucksache 17-4847) wiederum im
Bundestag erörtert (vgl. Plenarprotokoll 17/93 vom 24.2.11). Bündnis
90/Die Grünen haben am 23.3.11 ebenfalls einen Antrag im Bundestag
eingereicht, der Alternativen zur öffentlichen Ausschreibung für
Leistungen der IFD einfordert (Drucksache 17-5205). Auch die
Bundesländer sind auf der Basis eines einstimmigen Beschlusse der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom November 2010 gegen
die IFD-Ausschreibung aktiv geworden und haben am 10.3.11 im
Bundesrat die Wiederaufnahme der freihändigen Vergabe für
IFD-Vermittlungsleistungen beantragt. Am 31.3.2011 haben die
zuständigen Ausschüsse des Bundesrates mit großer Mehrheit dem
Bundesrat empfohlen dem Länderantrag zuzustimmen. Dem ist der
Bundesrat mit seinem Beschluss vom 15.4.2011 gefolgt (Drucksache
145-11) und hat damit die Bundesregierung aufgefordert, durch
entsprechende Rechtsänderungen dafür Sorge zu tragen, dass die
Bundesagentur für Arbeit künftig wieder Aufträge zur Vermittlung
schwerbehinderter Menschen an Integrationsfachdienste freihändig
vergeben kann. Schließlich beschloss der Bundestagsausschuss für
Arbeit und Soziales am 11.5.11 eine öffentliche Anhörung zu zwei
Anträgen der Bundestagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen und der
SPD zur Ausschreibungspraxis der IFD am 4.7.2011. Da die BAG UB zur
Anhörung als Sachverständige eingeladen war, wurde eine
aktualisierte Stellungnahme verfasst. Das BMAS signalisiert im
Anschluss an die Anhörung, dass die Qualität bei Ausschreibungen
zukünftig stärker beachtet werden soll. Das Ministerium weist zudem
darauf hin, dass die von den Sachverständigen angesprochen Gefahr
einer Zersplitterung der IFD Leistungen Vermittlung und Begleitung
im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplanes zur
UN-Behindertenrechtskonvention „ganz intensiv behandelt“ werden
soll.
Im Engagement zur weiterhin freihändigen Vergabe der IFD-Leistungen
(und letztlich anderer Reha-Leistungen) erfährt die BAG UB breite
Unterstützung. Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände, an dem
auch die BAG UB beteiligt ist, hat sich als „Aktionsbündnis für die
Berufliche Teilhabe“ unter Leitung des Sozialverbandes Deutschland
Anfang Mai 2011 erneut gegen die Ausschreibung der IFD-Leistungen in
einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
ausgesprochen. Im September 2011 erfolgte die Antwort des BMAS. Sie
ist insofern nicht überraschend, da weiterhin die öffentliche
Ausschreibung begründet wird. Dennoch ist als Erfolg zu verbuchen,
dass das BMAS, mit Verweis auf die Öffentliche Anhörung am 4.7.11 im
Bundestag, zumindest eine Prüfung zur Verbesserung des
Vergabeverfahrens zugesagt hat.
Im Juni findet das BAG UB Standortgespräch „Aktuelle Situation und
Zukunft der Integrationsfachdienste“ für Mitglieder der BAG UB in
Kassel statt. Dazu hat die BAG UB verschiedene Konzeptpapiere
entwickelt, die zum einen das Erfordernis eines umfassenden
Dienstleistungsangebots begründen und zum anderen einen Vorschlag
zur Finanzierung und Beauftragung auf der Basis von Leistungsmodulen
beinhalten.
Die Ergebnisse der BAG UB Mitgliederumfrage zur Bewilligungspraxis
bei Eingliederungszuschüssen (EGZ/SB) vom Juni 2011 wurden in einem
Schreiben des Deutschen Behindertenrates an Ministerin Ursula von
der Leyen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) genutzt. Die
Antworten der Mitglieder an die BAG UB zeigen, dass in 17 von 25
rückgemeldeten Standorten (Arbeitsagenturbezirken) geringere EGZ/SB-Leistungen
nach § 219 SGB III (Dauer und Höhe) gezahlt werden. Dieser Rückgang
ist bereits seit 2009 und insbesondere seit Ende 2010 festzustellen.
Dies verringert die Teilhabechancen von Menschen mit besonderem
Unterstützungsbedarf.
Im Sommer 2011 veröffentlichte die Bundesregierung im Rahmen der
Berichterstattung zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zuerst
den „Nationalen Aktionsplan“ (Juni) und dann den „1. Staatenbericht“
(August) zur Umsetzung der UN-BRK. Die BAG UB ist eingebunden in den
Fachaustausch mit anderen Verbänden zur Bewertung dieser Berichte
und zur Erstellung eines sog. „Parallelberichts“ der
Nichtregierungsorganisationen, in dem die zivilgesellschaftliche
Sichtweise dargestellt wird. Dies geschieht im Zusammenschluss der
sog. BRK-Allianz, die vom „Netzwerk Artikel 3“ koordiniert wird. Der
Bericht soll 2012 fertig gestellt sein. Der Austausch findet zudem
im Rahmen der Monitoringstelle beim Institut für Menschenrechte in
Berlin statt, die einen eigenen Bericht erstellen wird. Darüber
hinaus ist die BAG UB eingebunden in die Arbeit des
„Inklusionsbeirats“ im Rahmen der BRK-Koordinierungsstelle beim
Bundesbehindertenbeauftragten. Zum Fachausschuss „Arbeit“ kann die
BAG UB bei Bedarf als sog. „Experten“ eingeladen werden.
Die BAG UB führt im Oktober 2011 erneut eine Umfrage zur Umsetzung
von § 38a SGB IX bei ihren Mitgliedern durch.
Im Rahmen des Projekts Job4000 wird im März ein Tätigkeitsbericht
mit Daten zum Stichtag 31.12.2010 erstellt. Deutlich wird u.a die
besondere Bedeutung der IFD zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Der 10. Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung
‚Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung’
endet im Januar 2011. Ende Februar 2011 startet der 11. Durchgang
der Weiterbildung. Die Kooperation mit der Schweiz wird fortgeführt.
Es werden neue Wahlmodule angeboten, wie z.B. „Der Projekttag in
„Unterstützter Beschäftigung“ (§ 38a SGB IX) und in anderen
betrieblichen Qualifizierungsangeboten: Inhalte, Methoden und
Materialien“ sowie „Qualifizierung am Arbeitsplatz und Job Coaching
– Besonderheiten bei der betrieblichen Integration von Menschen mit
psychischer Erkrankung“.
Die BAG UB ist weiterhin aktiv in der Zusammenarbeit mit den
Verbänden für Unterstützte Beschäftigung in anderen europäischen
Ländern, die in der EUSE zusammen geschlossen sind und nimmt an der
10. Tagung der EUSE in Kopenhagen unter dem Titel „Let’s move on!“
vom 14. – 16. Juni 2011 mit einem eigenen Workshop teil.
Im Januar 2011 startet das Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter
Beschäftigung“. Es hat eine Laufzeit von 3,5 Jahren (bis 30.06.2014)
und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
gefördert. Die Umsetzung der in § 38a SGB IX definierten Leistungen
„Unterstützte Beschäftigung“ wird fachlich begleitet. Das Projekt
richtet sich an Anbieter und Leistungsträger der Maßnahme
„Unterstützte Beschäftigung“ (UB). Ziel des Projektes ist die
Mitwirkung an dem in den Gemeinsamen Empfehlungen (GE UB nach §38a
Abs. 6 SGB IX) genannten Ziel „ein einheitlich hohes Niveau der
Leistungserbringung zu erreichen“. Zudem sollen Betriebe von den
Möglichkeiten der Maßnahme UB überzeugt werden. Arbeitsschwerpunkt
im ersten Halbjahr sind die ersten regionalen Fachforen an
bundesweit vier Standorten (Hamburg, Berlin, Köln, Nürnberg). Hierzu
waren Leistungsanbieter und Leistungserbringer eingeladen.
Thematische Schwerpunkte waren der Übergang in die InbeQ
(Innerbetriebliche Qualifizierung), die Gestaltung der
Einstiegsphase und der Übergang von der InbeQ in die ggf.
anschließende Berufsbegleitung.
Die BAG UB ist beteiligt an der Entwicklung der
„Behandlungsleitlinie der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) zu psychosozialen
Therapien bei schweren psychischen Störungen“. Ziel der Leitlinie
ist es, Empfehlungen zur umfassenden psychosozialen Behandlung und
Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen auf
der Basis der besten verfügbaren Evidenz vor dem Hintergrund des
deutschen Versorgungssystems zu geben. Die BAG UB wurde aufgrund
Ihrer Erfahrungen mit Konzept und Maßnahme „Unterstützte
Beschäftigung“ angefragt. Die Leitlinien werden schließlich Anfang
2013 veröffentlicht.
Die 16. Jahrestagung „Vision und Wirklichkeit!? – Zielsetzung und
Standortbestimmung im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention“
findet in Suhl statt.
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2012
Die BAG UB informiert ihre Mitglieder im November 2011 über die
Planungen zukünftiger Zertifizierungen (Träger- und
Maßnahmezulassung) im Rahmen von Maßnahmen zur Teilhabe am
Arbeitsleben. Das Vorhaben wurde mit dem „Gesetz zur Verbesserung
der Eingliederungschancen“ (Instrumentenreform), welches zum
1.4.2012 in Kraft trat, beschlossen. Zertifizierungen (AZAV -
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) sind
nach einer Übergangsreglung bis Ende 2012 ab 1.1.2013 unabdingbar.
Die BAG UB kritisiert den zunehmenden Verwaltungs- und
Kostenaufwand, der insbesondere für „kleine“ Anbieter, die oftmals
innovative Impulsgeber waren, vielfach nicht bzw. kaum zu bewältigen
ist. Zudem ist der qualitative Nutzen für Menschen mit Behinderung,
als eigentliche Kunden der Dienstleistungen, zu hinterfragen (vgl.
Probleme der Qualitätsprüfungen und Zertifizierungen in der
Altenhilfe).
Die Diskussion und Auseinandersetzung um die öffentliche
Ausschreibung der IFD-Leistungen werden intensiv weitergeführt. Die
BAG UB wird hierbei weiterhin durch das „Aktionsbündnis für die
Berufliche Teilhabe“ unter Leitung des Sozialverbandes Deutschland
unterstützt. Die Integrationsämter ziehen sich zunehmend aus der
Strukturverantwortung zurück, d.h. der Bereich Vermittlung wird
überwiegend nicht mehr (ergänzend) gefördert. Immer deutlicher wird,
dass der übergreifende IFD mit Vermittlung und Begleitung gefährdet
ist bzw. vor dem Aus steht, zumal vereinzelt auch der Bereich der
Begleitung/ Arbeitsplatzsicherung ausgeschrieben wird. Die BAG UB
sieht darin einen Verstoß gegen das SGB IX, indem eindeutig ein
schnittstellen- und leistungsträgerübergreifender Dienst gefordert
ist.
Auf Anfrage der BAG UB kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) keine
Aussage über jene Arbeitslosen machen, die vor der öffentlichen
Ausschreibung durch IFD unterstützt wurden. Die Praxis zeigt, dass
immer mehr Menschen mit Behinderung in der Arbeitslosigkeit
verbleiben, da der IFD nicht mehr beauftragt wird.
Die Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS) zur Situation der IFD vom Mai 2012
unterstreichen ein Festhalten an der öffentlichen Ausschreibung der
IFD-Vermittlungsleistungen. Dabei verweisen sie auf die aus ihrer
Sicht verbesserten Möglichkeiten, Arbeitslose mittels eines
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) zu unterstützen.
Durch den AVGS ist eine freie Wahl des Anbieters / Dienstleisters,
also auch eines IFD, möglich (Voraussetzung: AZAV-Zulassung ab
1.1.2013). Hingewiesen wird zudem darauf, dass bei der Zulassung von
Maßnahmen auch deren Kosten begutachtet werden. Wird deren
„Angemessenheit und sachgerechte Ermittlung“ im Zulassungsverfahren
bestätigt, sind die Kosten von der BA zu übernehmen. Somit können,
laut BMAS, die IFD von dieser Vergütungsstruktur profitieren, da der
„besondere Aufwand bei der Vermittlung von schwerbehinderten
Menschen sachgerecht dargestellt werden kann.“ Bundesregierung und
Bundesministerium für Arbeit und Soziales betonen, dass „dies die
Stellung der IFD als erfahrene und kompetente Dienstleister festigen
wird.“ Ob dies tatsächlich so eintritt, wird die BAG UB prüfen.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen (BIH) hat dazu Hinweise an die
Integrationsämter herausgegeben und betont: „Die Annahme von
Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen erfolgt losgelöst von der
Strukturverantwortung der Integrationsämter für die IFD und auf
eigenes Risiko des Trägers.“ Nach wie vor fehlt es somit an einer
sachgerechten Lösung, um eine schnittstellenübergreifende
Vermittlung und Begleitung von arbeitslosen behinderten Menschen
sicher zu stellen.
Die BAG UB führt im Oktober 2011 ihre 3. Umfrage zur Umsetzung von §
38a SGB IX bei ihren Mitgliedern durch. Die Umfrageergebnisse
erzielen wiederum eine hohe Aufmerksamkeit in Politik, bei
zuständigen Leistungsträgern und dem BMAS.
Die Weiterbildung der BAG UB „Integrationsberater/in zur
Unterstützten Beschäftigung“ ist mit der Ausschreibung der Maßnahme
„Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX vom Januar 2012 in
die Vergabeunterlagen der Bundesagentur für Arbeit unter
Personalanforderungen eingefügt. Damit wird die berufsbegleitende
Weiterbildung auf breiter Basis anerkannt.
Anfang 2012 wurde bekannt, dass, u.a. bei UB-Maßnahmen, die
Unfallversicherung über die Anbieter zu leisten und im Angebot zu
kalkulieren ist. Aufgrund der engen Abstimmung zwischen BAG UB,
Bundesagentur für Arbeit (BA) und Unfallversicherung wurde diese
Regelung wieder zurück genommen. Ebenso erfolgreich war die BAG UB
bei der Rücknahme von Kürzungen einiger Job Center von Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhalts für UB-Teilnehmende aus dem SGB
II Bezug. Die BAG UB hat sich hierzu sowohl mit der BA als auch dem
BMAS abgestimmt. Im Schreiben des BMAS an die BAG UB vom 2.4.2012
hat das BMAS klargestellt, dass die Rechtsauslegung entsprechender
Job Center nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und zu
ändern ist. Das Schreiben des BMAS hat den betroffenen
UB-Teilnehmenden schließlich geholfen, dass sie weiterhin die ihnen
zustehenden Leistungen bekommen.
Die BAG UB weist darauf hin, dass in den Ausschreibungen zu UB immer
wieder qualitativ nicht nachvollziehbare Anbieterwechsel allein
aufgrund des Angebotspreises erfolgen. Dies wird auch von
Arbeitsagenturen bemängelt, da der Einarbeitungs- und
Vernetzungsaufwand erneut auftritt und Betriebe sowie
Kooperationspartner sich unnötig auf neue Anbieter einstellen
müssen. Dies führt zu Qualitätsverlusten vor Ort. Das BMAS verweist
darauf, dass die Regierungskoalition eine entsprechende Initiative
gestartet hat, damit zukünftig die bisherigen Erfolge von Anbietern
bei Neuvergabe berücksichtigt werden können (Deutscher Bundestag,
Drucksache 17-10113).
Die BIH hat die Empfehlungen zur Leistungsgewährung von
Arbeitsassistenz überarbeitet. In der hauseigenen Zeitschrift ZB
03/2012 werden die wesentlichen Änderungen unter dem Titel „Wie viel
Arbeitsassistenz wird gebraucht?“ beschrieben. Unter der Überschrift
„Budget ermitteln“ ist zu lesen: „In Zukunft werden sie in jedem
Einzelfall den genauen Zeitbedarf an Arbeitsassistenz ermitteln und
auf der Basis eines angemessenen Stundenlohns vergüten.“. Insofern
gibt es offiziell keine feste Budgetierung mehr. Eine „alte“
Forderung der BAG UB wird damit umgesetzt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verweist
aufgrund der Rechtsprechung vom 30.11.2011 in einem Schreiben an die
BAG UB auf die Möglichkeiten der Nutzung des Persönlichen Budgets im
Werkstattbereich (BSG, Urt. v. 30.11.2011 – B 11 AL 7/10 R). Danach
sind die Nutzung des Persönlichen Budgets und eine grundsätzlich
freie Anbieterwahl sowohl für WfbM-Leistungen im
Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich möglich. Das BMAS
lehnt sich damit an jene Rechtsauslegung an, die bereits im
Rechtsgutachten zum Bundesmodellprojekt Persönliches Budget
dargelegt ist und von der BAG UB seit langem eingefordert wird. Die
BAG UB sieht sich damit in ihrem Bemühen, mehr Wahlmöglichkeiten und
Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung zu erreichen,
bestätigt. Noch fehlt aber eine völlige Gleichstellung und
Rechtssicherheit bei Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets für
den WfbM-Arbeitsbereich. Die BAG UB wird diese Diskussion weiterhin
mitgestalten.
Die BAG UB begleitet weiterhin die Diskussionen zum Thema
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Die entsprechende
Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK (Arbeits- und
Sozialministerkonferenz) hat Ende August 2012 nach einem längeren
internen Diskussionsprozess ein Grundlagenpapier vorgelegt. Zur
Umsetzung wird ein Bundesleistungsgesetz empfohlen, dass in der
nächsten Legislaturperiode in die Wege geleitet werden soll.
Die BAG UB ist eingebunden in den Fachaustausch mit insgesamt 78
Verbänden zur Bewertung der Berichterstattung der Bundesregierung
zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sowie zur Erstellung
eines sog. „Parallelberichts“ der Nichtregierungsorganisationen für
den UN-Fachausschuss, in dem die zivilgesellschaftliche Sichtweise
dargestellt wird. Dies geschieht im Zusammenschluss der sog.
BRK-Allianz, die vom „Netzwerk Artikel 3“ koordiniert wird (www.brk-allianz.de).
Der Parallelbericht soll am 26. März 2013, zum vierten Jahrestag des
Inkrafttretens der Konvention in Deutschland, öffentlich vorgestellt
werden. Vorab hat die BRK-Allianz Ende September fristgemäß einen
16-seitigen Kurzbericht zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland beim
UN-Menschenrechtsrat in Genf eingereicht.
Der 11. Durchgang der berufsbegleitenden Weiterbildung
„Integrationsberatung mit dem Konzept Unterstützte Beschäftigung“
endet im Juni 2012. Ende September 2012 startet der 12. bundesweite
Durchgang der Weiterbildung in Kooperation mit einem Anbieter aus
der Schweiz (Agogis). Im April 2012 begann zusätzlich zum
bundesweiten Kurs ein regionaler Durchgang der Weiterbildung in
Nürnberg. Die BAG UB beteiligt sich weiterhin an der
Lehrerfortbildung zum Thema „Übergang Schule-Beruf“ der
Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.
Im September besucht Paul Wilson, der Vizepräsidenten der EUSE
(European Union of Supported Employment), die BAG UB und
verschiedene Mitgliedsorganisationen. Der Vergleich der
Rehabilitationssystem von England und Deutschland vertieft den
Fachaustausch zwischen beiden Organisationen. Das zuletzt im Rahmen
einer EUSE – Leonardo-Partnerschaft erarbeitete „Toolkit for
Supported Employment“ (dt. Werkzeugkoffer für Unterstützte
Beschäftigung) wurde übersetzt und auf der Website der BAG UB
veröffentlicht. Die BAG UB war Kooperationspartner des Projekts „Implementation
europäischer Entwicklungen der Unterstützten Beschäftigung
behinderter Menschen in die tschechische Praxis“, das der
tschechische Verband für Unterstützte Beschäftigung durchgeführt hat
(2010-2012).
Die BAG UB startet eine Projektkooperation mit der BAG BBW im Rahmen
der Machbarkeitsstudie „Prüfung von aktuellem Stand und Potential
der Bedarfsermittlung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
unter Berücksichtigung der ICF – Internationale Klassifikation der
Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit“. Das Projekt wird in
Zusammenarbeit mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
durchgeführt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
gefördert.
Im Rahmen des Projekts Job4000 wurde im März ein Zwischenbericht zum
Stichtag 31.12.2011 erstellt. Hierin sind grundlegende Daten vor
allem zu den bisher erreichten Zielgruppen, aber auch zu
Vermittlungsergebnissen sowie Daten zu entstandenen Arbeits- und
Ausbildungsverhältnissen und deren Nachhaltigkeit nach zwölf Monaten
dargestellt. Es wurden Hinweise zu strukturellen Veränderungen in
einigen Bundesländern gegeben, insbesondere in Bezug auf die
Gestaltung des Übergangs Schule-Beruf und auf die Einbeziehung des
IFD hierbei.
Nach Abschluss des Projekts JobBudget (01.01.2008 – 31.12.2011) zum
Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in
Kooperation zwischen WfbM und Integrations(fach)diensten (gefördert
durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales), liegen
verschiedene Ergebnisse vor, die auf der homepage der BAG UB
eingestellt sind. Dies sind u.a. Leistungsmodule für den Übergang
und Instrumente zur Preiskalkulation, Evaluationsbericht und viele
Praxismaterialien.
Im Projekt „Fachkompetenz in Unterstützter Beschäftigung“ wurden im
Frühjahr und Herbst regionale Fachforen an vier Standorten
(Hannover, Berlin, Köln/Bonn, Nürnberg/Stuttgart) bundesweit
durchgeführt. Drei Filme wurden erstellt, die über die Unterstützte
Beschäftigung, insbesondere über das Jobcoaching informieren. Diese
und weitere Informationen sind im internetgestützte
Fach-Informations-Pool eingestellt.
Die 17. Jahrestagung „Qualität hat ihren Preis!“ -
Personenzentrierung in Zeiten der Kosteneinsparung „ findet in Bad
Honnef statt.
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