|
Position: Home
->
Verein -> Aktivitäten, Erfolge, Ziele
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung – BAG UB e.V.Unsere Ziele –
Unsere Aktivitäten – Unsere Erfolge Werden auch Sie Mitglied in der BAG UB! Ihre Mitgliedschaft sichert die Umsetzung der Ziele Teilhabe, Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten!
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung – BAG UB
e.V. setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bundesweit für die
Verbreitung des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung ein. Ziel
ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in Betrieben des
allgemeinen Arbeitsmarkts.
Die BAG UB vertritt die Interessen von Menschen mit Behinderungen,
ihren Unterstützern und Eltern, von (Integrations-)Fachdiensten,
Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung, der Selbsthilfe und
der Behindertenhilfe, die den Gedanken der Unterstützten Beschäftigung nahe
stehen und zu ihrer Verbreitung beitragen. Aktivitäten und Erfolge
Die BAG UB ist für die Verbreitung des Konzepts der Unterstützten
Beschäftigung auf vielen Ebenen aktiv. Unser Einsatz hat sich gelohnt: Das
Konzept der Unterstützten Beschäftigung
bzw. einzelne Elemente daraus werden zunehmend im System der
beruflichen Rehabilitation verankert. Neue Netzwerke wurden geknüpft und
tragfähige Partnerschaften gebildet, so dass die BAG UB auf eine Vielzahl
von Erfolgen zurückblicken kann.
Interessenvertretung
Auf Bundes- und Länderebene erfasst und bündelt die BAG UB die
Interessen von Menschen mit Behinderungen sowie von Diensten und Projekten
aus dem Bereich der beruflichen Rehabilitation. Diese Interessen formulieren
und artikulieren wir gegenüber Politik, Gesetzgebung und Verwaltung und
tragen damit dazu bei, dass die Notwendigkeit von Unterstützter
Beschäftigung und die Bereitstellung entsprechender Rahmenbedingungen in das
(fach-)öffentliche Bewusstsein rücken.
Die BAG UB ist regelmäßig in verschiedenen Gremien zur Umsetzung
und Weiterentwicklung des SGB IX vertreten (vgl. auch Beirat nach § 64 SGB
IX) und setzt sich durch ihre Angebote und Öffentlichkeitsarbeit gezielt für
eine langfristige Qualitätssicherung bei der Begleitung behinderter Menschen
ins Arbeitsleben ein.
Anwaltschaft für den Einzelfall – Schritt für Schritt
Die BAG UB engagiert sich für die berufliche Integration des einzelnen
Menschen unter Berücksichtigung seiner je individuellen Bedürfnisse,
Fähigkeiten und Situation. Probleme aus der Praxis, die aus den Regionen an
die BAG UB herangetragen werden, werden in einem ersten Schritt auf
Landesebene und im nächsten Schritt auf Bundesebene an die zuständigen
Entscheidungsträger weitergeleitet.
Wir arbeiten lösungsorientiert und versuchen, im Austausch mit den
Entscheidungsträgern in Politik und Verwaltung zu pragmatischen,
unbürokratischen und dem Einzelfall angemessenen Lösungen zu gelangen.
Information und BeratungIm Rahmen der Informations- und
Beratungsstelle der BAG UB werden speziell unsere Mitglieder sowie
andere am Konzept der Unterstützten Beschäftigung Interessierte fachlich und
kompetent beraten und unterstützt - auch über bundesdeutsche Grenzen hinaus.
Mit dem Fachmagazin „impulse“ gibt die BAG UB einen regelmäßigen
Überblick über das breite Spektrum Unterstützter Beschäftigung, über neue
Projekte und Projektvorhaben, über die Entwicklung der rechtlichen
Grundlagen, Stellungnahmen zu zentralen Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben
sowie über die laufenden Aktivitäten der BAG UB. In unserem
E-Mail-Verteiler geben wir Mitgliedern Informationen zu aktuellen
Geschehnissen rund um das Thema Unterstützte Beschäftigung.
Weiterhin besteht ein regelmäßig aktualisiertes Informationsangebot der
BAG UB im Internet (www.bag-ub.de und 4www.arbeitsassistenz.de).
Weiterbildung und QualitätssicherungMit ihren Fort- und
Weiterbildungsangeboten leistet die BAG UB einen wesentlichen Beitrag zur
Professionalisierung der Integrationsarbeit und damit zur
Qualitätssicherung in diesem Bereich. Für Fachkräfte aus
Integrationsfachdiensten, aus Werkstätten für behinderte Menschen, aus
Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken sowie anderen Einrichtungen führt
die BAG UB seit 1998 praxisnah berufsbegleitende Fort- und
Weiterbildungen durch, die regelmäßig fachlich weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus werden bedarfsorientiert Workshops und Seminare zu
einzelnen Schwerpunkten der beruflichen Integration angeboten, z.B. zu den
Themen Projektaufbau, Teamentwicklung, Qualitätssicherung, Arbeitsassistenz
und Persönliches Budget. Austausch und Vernetzung
Die BAG UB stellt mit ihrer jährlichen Fachtagung, ihren Seminaren,
Vorträgen, Weiterbildungen und ihrer Informations- und Beratungsstelle eine
Plattform zur Verfügung, die von Mitgliedern und Interessierten für
fachlichen Erfahrungsaustausch sowie zur Verbreitung und
Weiterentwicklung integrativer Konzepte genutzt werden. Bedürfnisse und
Fragestellungen Einzelner können hier formuliert, kontrovers diskutiert und
zu gemeinsamen politischen Forderungen und Zielen verarbeitet werden. So
entstehen vielfältige neue Partnerschaften und Netzwerke im System
der beruflichen Rehabilitation, die allen Beteiligten bei ihrem Engagement
um mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zugute
kommen. Dabei werden Unternehmen und ihre Verbände gezielt einbezogen.
Im Rahmen transnationaler Vernetzung ist die BAG UB Mitglied im
europäischen Dachverband (European Union
for Supported Employment - EUSE) und beteiligt sich an vom Europäischen
Sozialfonds (ESF) geförderten Gemeinschaftsprojekten.
Unterstützte Beschäftigung
Durch die gesetzliche Verankerung der Maßnahme „Unterstützte
Beschäftigung“ wird ein Unterstützungsbedarf jener Personen anerkannt,
dessen Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeiner Arbeitsmarkt
liegt. Dies werten wir als großen Erfolg unserer Arbeit. Dennoch ist
festzuhalten, dass das Konzept Unterstützte Beschäftigung von der
Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ zu unterscheiden ist. Basierend
auf den Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes gilt das
Konzept unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung.
Unterstützte Beschäftigung zielt auf bezahlte Arbeit in Betrieben des
allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.
Die Unterstützung ist so lange wie erforderlich zu gewährleisten.
Zentrale methodische Bausteine sind eine individuelle Zukunftsplanung
und das Job Coaching, d.h. die Unterstützung direkt im Betrieb bzw.
am Arbeitsplatz. Der Mensch mit seinen Stärken, Interessen und
Teilhabewünschen steht im Mittelpunkt!
IntegrationsfachdiensteZu den besonderen Erfolgen unserer Arbeit
zählt, dass nach langjährigen Modellprojekten im Jahr 2000
Integrationsfachdienste (IFD) gesetzlich verankert wurden. Auch
positive Kosten-Nutzen-Bilanzen haben hierzu beigetragen. Anschließend
erfolgte ihr flächendeckender Ausbau, so dass nun eine
Unterstützungsform für die Bereiche Vermittlung und Begleitung
vorliegt. Die (finanziellen) Rahmenbedingungen der IFD gilt es jedoch zu
verbessern, damit behinderte Menschen und Betriebe die erforderliche
Unterstützung auch tatsächlich bekommen. Die BAG UB ist bei den
Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung als Interessenvertretung
der IFD anerkannt und sorgt in diesem Zusammenhang für eine Bündelung
der Aktivitäten, u.a. mittels regelmäßiger Stellungnahmen sowie
bundesweiter Koordinationstreffen. Persönliches Budget zur
Teilhabe am Arbeitsleben
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen ist seit 2005 ein
Arbeitsschwerpunkt der BAG UB. Hier fassen wir aktuelle Informationen
über das Persönliche Budget zusammen und wirken darauf hin, dass bei der
Umsetzung des Persönlichen Budgets die Bereiche Arbeit und Ausbildung
stärker berücksichtigt werden. Unser Ziel ist es, die
Nutzungsmöglichkeiten des Persönlichen Budgets für Menschen mit
Behinderungen zu festigen und auszubauen. Die BAG UB bietet Beratung
und Unterstützung für alle Beteiligten an, indem wir Zuständigkeiten und
Verfahrenswege klären, offene Fragen ansprechen und nach praktikablen
Lösungen im Sinne der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
suchen.
ArbeitsassistenzDie BAG UB hat durch die Interessenvertretung
von AssistenznehmerInnen dazu beigetragen, dass der Rechtsanspruch auf
Arbeitsassistenz im Schwerbehindertenrecht verankert wurde. Erstmals
wurde damit ein Anspruch von Menschen mit Behinderungen auf persönliche
Assistenz gesetzlich festgeschrieben. Durch Beratung, Vorträge,
Weiterbildung und regelmäßigen Austausch mit den zuständigen
Leistungsträgern hat die BAG UB eine Verbreitung des Rechtsanspruchs sowie
auch hier entscheidende Nachbesserungen bewirkt, die sich deutlich
positiv auf die Bewilligungspraxis der Leistungsträger auswirken. Übergang Schule - Beruf
Beim Übergang behinderter Menschen von der Schule in den Beruf fördert die
BAG UB die Abstimmung aufeinander aufbauender Unterstützungsformen von
Schulen, WfbM, Bildungsträgern und Integrationsfachdiensten in die
Unternehmen. Wir setzen uns dafür ein, dass die individuelle
Unterstützung durch schnittstellen- und leistungsträgerübergreifende
Angebote gesichert ist. Die Beratung von Jugendlichen und ihren Eltern hat
hierbei einen besonderen Stellenwert. Durch das von der BAG UB initiierte
„Forum Übergang Schule – Beruf“ erfolgt ein intensiver Austausch über
Modelle „guter Praxis“ und deren Übertragbarkeit auf andere Regionen.
Übergang Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) - allgemeiner Arbeitsmarkt
Der Übergang behinderter Menschen von der WfbM auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt bekommt einen immer höheren Stellenwert. Hierbei können
verschiedene Möglichkeiten – je nach persönlichen Voraussetzungen und
Bedarfen - genutzt werden: der Außenarbeitsplatz einer WfbM in einem
Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes als erster Schritt und ein
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis in einer
Integrationsfirma bzw. einem anderen Unternehmen auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt. Die BAG UB hat für dieses Handlungsfeld zusammen
mit erfahrenen Kooperationspartnern (Integrations[-fach]dienste und WfbM)
Konzepte entwickelt, um Menschen mit Unterstützungsbedarf professionell
zu begleiten und ihre betriebliche Teilhabe möglichst langfristig zu
sichern.
=> Die Erfahrungen zeigen, dass von der Praxis der Unterstützten
Beschäftigung
- sowohl die Beschäftigten und Arbeitsuchenden
- als auch die Betriebe profitieren.
Die erfolgreichen Beispiele bewirken eine Verbreitung integrativer und
innovativer Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Weitere Ziele der BAG UB
Die tatsächliche Umsetzung des Rechts auf Teilhabe am Arbeitsleben und in
der Gesellschaft ist für Menschen mit Behinderungen ausschlaggebend. Die BAG
UB setzt sich daher für die Sicherung der erreichten Ziele und für
die weitere Stärkung integrativer Formen der beruflichen Teilhabe
ein. Es gilt zu gewährleisten, dass die Eckpfeiler des SGB IX
„Selbstbestimmung“, „umfassende Teilhabe“ sowie „Wunsch- und Wahlrecht“
gesellschaftliche Wirklichkeit werden – auch und gerade für Menschen mit
besonderem Unterstützungsbedarf.
Schwerpunkte zukünftiger Arbeit der BAG UB werden sein:
- Unterstützte Beschäftigung: Auch nach der gesetzlichen
Verankerung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ gilt es, das
Konzept Unterstützte Beschäftigung mit seinem umfassenden Ansatz und den
Qualitätsstandards des europäischen Dachverbandes zu verbreiten und
weiter zu entwickeln.
- Integrationsfachdienste: Nach wie vor sind verbesserte
(finanzielle) Rahmenbedingungen für die IFD notwendig, damit sie
tatsächlich – wie gesetzlich vorgesehen – den Personenkreis mit
besonderem Unterstützungsbedarf vermitteln können. In diesem
Zusammenhang sind Konzepte und Instrumente der Qualitätssicherung sowie
die effektive „Verzahnung“ der Bereiche Vermittlung und Begleitung
gezielt weiter zu entwickeln.
- Arbeitsassistenz: Der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz
muss durch Information, Beratung und Weiterbildung gefestigt werden. Es
gilt, das Konzept der persönlichen Assistenz weiter zu verbreiten und
Arbeitsassistenz unabhängig von Art und Schwere der Behinderung möglich
zu machen.
- Persönliches Budget: Als eine entscheidende Bedingung
selbstbestimmten Lebens muss die Nutzung persönlicher Budgets Menschen
unabhängig von der Art ihrer Behinderung möglich sein. Die BAG UB wird
die Erfahrungen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets bündeln und
sie einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.
- Wunsch- und Wahlrecht: Die BAG UB setzt sich für die
Erweiterung der Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen ein,
indem sie den Aufbau flächendeckender Angebote und entsprechender
Netzwerkstrukturen fördert.
- Fort- und Weiterbildung: Die BAG UB verbessert kontinuierlich
ihr Fort- und Weiterbildungsangebot für Integrationsfachkräfte, für
NutzerInnen von Arbeitsassistenz und ArbeitsassistentInnen.
- Beratung und Vernetzung: Die BAG UB wird ihre Beratungs- und
Vernetzungsarbeit für alle im Umfeld der Unterstützten Beschäftigung
arbeitenden Projekte weiterführen. Intensivere Beratung und
Unterstützung ist auch für unterstützte ArbeitnehmerInnen geplant.
Mitgliedschaft und Spende
Die BAG UB erhält keine Zuwendungen von öffentlicher bzw. staatlicher
Seite. Ihre Verbandsarbeit wird ausschließlich durch
Mitgliedsbeiträge finanziert. Zudem wird die Interessenvertretung und
Öffentlichkeitsarbeit in erheblichem Umfang durch die ehrenamtlichen
Vorstandsmitglieder geleistet. Der überwiegende Teil der fachlichen
Arbeit, d.h. Vernetzung, Beratung und zielgerichtete Aktivitäten im Bereich
von der Schule in den Beruf ist auf Projekt- bzw. Drittmittel
angewiesen.
Um die erfolgreiche und auf breiter Basis
anerkannte Arbeit der BAG UB weiterführen zu können,
sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen!
Sichern Sie deshalb die Arbeit der BAG UB
durch Ihre Mitgliedschaft oder eine
Spende. Vielen Dank! Kontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung - BAG UB Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: +49 (0)40 / 432 53 12-3 Fax: +49 (0)40 / 432 53 12-5 eMail: info@bag-ub.de Internet: www.bag-ub.de |