Logo BAG UB Bundesarbeitsgemeinschaft für
Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) e.V.

 

Home

 

Die BAG UB  

Unterstützte Beschäftigung  

Integrationsfachdienste 

Persönliches Budget

Arbeitsassistenz

Weiterbildung 

Projekte 

Forum Schule - Beruf   

Veröffentlichungen

Impulse 

Veranstaltungen 

Fachtagung BAG UB 2011

 

Mitgliedschaft / Spende

 

Materialbestellung

Kontakt

Links

Stellenangebot/e

Impressum

Inhalt

Hinweis zu PDF-Dokumenten

Grafik: BAG UB - Das Original

Position: Home   -> --Fachtagung 2011 der BAG UB in Suhl 


„Vision und Wirklichkeit“
Zielsetzung und Standortbestimmung
im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG UB Fachtagung 2011 in Suhl (Thüringen)

4Download Programm mit Anmeldeformular

„Vision und Wirklichkeit“
Zielsetzung und Standortbestimmung
im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention

ZEIT:  23. – 25. November 2011
ORT: Hotel Ringberg in Suhl
4www.ringberghotel.de

Die Veranstaltung ist unterteilt in
Vorkonferenz (23.11.2011, ab 14.00 Uhr) und
Hauptkonferenz
(24. - 25.11.2011, ab 13.00 Uhr).
Am Vormittag des 24.11.2011 wird die Mitgliederversammlung der BAG UB abgehalten.

Im Juni 2011 wurde der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) von der Bundesregierung veröffentlicht. Dort heißt es: „Die UN-BRK konkretisiert die universellen Menschenrechte für die speziellen Bedürfnisse und Lebenslagen behinderter Menschen. Inklusion ist dabei die durchgängige Haltung und das zentrale Handlungsprinzip. Damit wird das Prinzip der Inklusion zur Leitlinie und zu einer klaren Orientierung für die praktische Umsetzung der Konvention.“ Und: „Mit dem Nationalen Aktionsplan stößt die Bundesregierung einen Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das Leben von Menschen mit Behinderungen maßgeblich beeinflussen wird, sondern das aller Menschen in Deutschland.“

Fast gleichzeitig kann ein Jubiläum gefeiert werden: 10 Jahre SGB IX am 1. Juli 2011. Doch gibt es tatsächlich Grund zum Feiern und wenn ja, über was genau? Sicher, vieles hat sich bewegt und (weiter)entwickelt und einiges ist in (nationaler Aktions-) Planung. Besonders intensiv wird in den letzten Jahren die Ausgestaltung eines inklusiven Bildungssystems diskutiert und das Sondersystem in Frage gestellt. Doch das Inklusionsprinzip geht über das In-Frage-Stellen, als eine wichtige Voraussetzung für Entwicklung, hinaus und schaut auf die Rahmenbedingungen des Regelsystems und deren Veränderungserfordernisse. Hierbei ist es von Bedeutung auch über bereit zu stellende Ressourcen zu reden und diese zu vereinbaren.

Auch das Sondersystem der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) war und ist in Veränderungsprozesse eingebunden und gestaltet diese aktiv mit. Daher gelingt immer mehr Menschen mit Behinderung der Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Auch hier bleibt noch viel zu tun, aber es gibt schon heute eine Menge guter Beispiele. Integrationsfachdienste (IFD), Arbeitsassistenz und Integrationsprojekte wurden vor 10 Jahren im SGB IX verankert und haben sich bewährt. „Unterstützte Beschäftigung“ kam Ende 2008 als bisher jüngste Maßnahme hinzu. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 2011 angestoßene und von den Bundesländern mitgetragene Projekt „Initiative Inklusion“ will u.a. den Übergang Schule-Beruf durch ein „Berufliches Orientierungsverfahren“ weiter fördern.

Also, viele neue und erweiterte Chancen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung. Dennoch, es gibt noch immer Hürden, vor denen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ratlos stehen. Hintergrund ist oftmals das gegliederte Rehabilitationssystem mit seinen vielen zuständigen Leistungsträgern und den damit verbundenen Schnittstellen (oder Hürden). Das SGB IX sollte dieses schon seit langem erkannte Problem zumindest helfen zu beseitigen. So viel zur Vision, die nach wie vor vom Prinzip Hoffnung getragen werden muss, denn in der Wirklichkeit bestehen weiterhin diese Systembarrieren. Auch das SGB IX konnte diese (bisher) nicht überwinden. Obwohl, prinzipiell offenbar schon, wie vorbildliche Modelle zeigen, bei denen die Entscheidungsträger an „einem Strang ziehen“.

Das heißt, alles nur eine Frage des „guten Willens“? Die zunehmende Ausschreibung sozialer Dienstleistungen verschärft die gesetzlich definierte Schnittstellenproblematik, wie das Beispiel IFD zeigt. Das bewährte Angebot eines einheitlichen Ansprechpartners für Vermittlung und Begleitung für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf ist gefährdet und befindet sich im Abbau. Dies steht genau entgegen dem Willen des Gesetzgebers bei der Verankerung des IFD vor über 10 Jahren. Der Wille allein genügt somit nicht, davor steht die Einsicht, die Ziele des SGB IX und (neuerdings) der UN-BRK auch zur Richtschnur des eigenen Handelns als Verantwortliche/r zu machen. Danach steht das konsequente Handeln selbst. Auf dem Papier allein reicht nicht.

Mut, Entschlossenheit und überzeugtes Handeln im Sinne des SGB IX und der UN-BRK sind möglicherweise die wichtigsten Voraussetzungen und Werte, um eine inklusive Gesellschaft nach und nach zu gestalten. Dies erfordert auch den mutigen Blick auf (noch) bestehende Lücken und Hürden im System sowie den offenen Dialog darüber. Diese Eigenschaften sollen leitend sein für die gesamte Tagung mit einem breiten Angebot an guten und erfolgreichen Beispielen aus Schule, Qualifizierung/Ausbildung und Beruf.

Wir wünschen Ihnen angenehme Begegnungen, neue Ideen und viel Spaß!
Team und Vorstand der BAG UB

 

„Vision und Wirklichkeit“
Zielsetzung und Standortbestimmung
im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG UB Fachtagung 2011 in Suhl (Thüringen)

4Download Programm mit Anmeldeformular

Vorkonferenz Mittwoch 23.11.2011

Ab 12.30 Uhr: Mittagsimbiss

14.00 Uhr – 18.30 Uhr: Methodische Workshops mit Pause

  1. Workshop für unterstützte ArbeitnehmerInnen I
    Unterstützt durch ModeratorInnen setzen sich die Teilnehmenden eigene Schwerpunkte wie z.B. „Wer bin ich und wie wirke ich auf andere?“ – Ein Workshop zu den Themen Selbstbild, Selbst- und Fremdwahrnehmung. Daneben sollen kurze Werbefilme zum Thema „Inklusion - Nichts ist unmöglich!“ an allen drei Fachtagen gedreht werden: Seit 2 Jahren gilt in Deutschland der Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In dem Vertrag wird viel von Inklusion gesprochen. Das bedeutet: Alles soll so verändert werden, dass niemand ausgeschlossen wird. Das geht nur, wenn möglichst viele Menschen bei den Veränderungen mitmachen wollen. Wie können wir Menschen dafür gewinnen? Zum Beispiel mit guter Werbung. Wir wollen in diesem Workshop kurze Werbefilme für Inklusion drehen. Damit wollen wir andere Menschen begeistern: Für eine Welt, in der niemand ausgeschlossen ist. Weiterhin stehen die übrigen Themen auf der Tagung im Mittelpunkt, je nach Bedarf und Wunsch. Fachkräfte und Unterstützer/innen von Menschen mit Behinderung sind herzlich eingeladen!

    Doris Haake u. Hans-Jürgen Behrens (People First, Hamburg), Unterstützer/innen: Angelika Thielicke (spectrum e.V./ BAG UB),
    Claus Sasse (BAG UB),
    Sabrina Friess, Robert Kruschel (Universität Halle-Wittenberg),
    Kristin Grosskopf, Katharina Eckert u. Thomas Dirr (ACCESS-Integrationsbegleitung)
     
  2. Inklusive Bildung und Sozialraumorientierung gestalten
    Ein verbessertes Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf bei dem Übergang von Mit Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ist eine grundlegende Wertentscheidung zugunsten inklusiver Bildung gefallen, der sich die Bundesrepublik mit der Ratifizierung angeschlossen hat. Was ist erforderlich, um diese Entscheidung umzusetzen? Wie ist der Prozess seit der Ratifizierung verlaufen? Was erwarten Eltern, die ihr Kind einschulen wollen? Wie können Schnittstellen, zum Beispiel im Übergang Schule – Beruf, konventionskonform gestaltet werden?
    Bei der Umsetzung inklusiver Bildung kommt dem Konzept der Sozialraumorientierung große Bedeutung zu. Bedeutsam ist in diesem Kontext der konsequente Bezug auf die Interessen und den Willen der Menschen. Sozialraumorientierte Arbeit ist somit auch ein " personenbezogenes" Konzept. Lebensräume sind damit Bildungsorte. Bildung fördert Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliche Teilhabe. Es wird aufgezeigt auf, welche Auswirkungen Realisierungen von Sozialraumorientierung für Arbeitsplätze von behinderten Menschen haben. Es wird deutlich, welche Veränderungen in der Praxis durch die inklusive Bildung und die Sozialraumorientierung entstehen.

    Sibylle Hausmanns (Landesarbeitsgemeinschaft Hessen Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V.),
    Eleonore Frölich (Comeniusschule Schwetzingen)
     
  3. Visualisierung in der Integrationsarbeit - „Mit Herzblut bei der Sache sein, den Knoten (im Kopf) lösen, mit jemandem in den Ring steigen …“ - ein Bild sagt mehr als viele Worte
    Als Integrationsfachkräfte haben wir die Aufgabe, komplexe Sachverhalte in Betriebskontexten schnell zu erfassen und auf den Punkt zu bringen. Bildliche Darstellungen verleihen Gedanken und Vorstellungen eine anschauliche Form und machen die Zusammenhänge für alle Beteiligten überschaubar. Man muss keine große künstlerische Begabung haben, um Gehörtes in schlagkräftige und klärende Bilder zu übersetzen. Dieser praxisorientierte Workshop vermittelt ein solides Handwerkszeug für den Umgang mit Moderationsmaterial hinsichtlich der Lesbarkeit und Praktikabilität. Anhand umfangreicher Übungen wird ein individueller Visualisierungsstil erarbeitet, der es ermöglicht, strukturelle wie emotionale Inhalte auf der Grundlage der eigenen beruflichen Identität und Persönlichkeit verständlich abzubilden.

    Johanna Wiersch (Diplompsychologin mit Ausbildung zum systemischen Coach, Integrationsfachdienst Köln)
     
  4. „Am liebsten erinnere ich mich an die Zukunft“ (Salvator Dahlí) – über die Kraft der persönlichen Zukunftsplanung
    Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Aktivitäten ist ein Grundprinzip der UN-Konvention. Um diese zu forcieren, sind wir gefordert neue Konzepte und Methoden zu entwickeln. Die berufliche Teilhabe ist mit Arbeit (statt Beschäftigung) – mit Lohn (statt Taschengeld) verknüpft. Wie kann es gelingen, für Menschen mit schweren Behinderungen, tariflich entlohnte Arbeitsverhältnisse zu schaffen?
    In Vorarlberg baut die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen auf der Persönlichen Zukunftsplanung und den Unterstützungskreisen auf. Der Unterstützungskreis ist eine Methode, die Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und eine vielfältige Beteiligung zu erlangen. Im Workshop werden wir die (philosophischen)Wurzeln, das Menschenbild und die Bausteine beleuchten, Konsequenzen für die Alltagarbeit ableiten und Beispiele erläutern.

    Mag. Elisabeth Tschann (Institut für Sozialdienste, IfS-Assistenz, Röthis, Österreich)
     
  5. JobBudget – Von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt – über das Persönliche Budget oder eine Kooperationsvereinbarung
    JobBudget ist ein bundesweites Modellprojekt zur Unterstützung von WfbM-Beschäftigten, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen. Das Projekt wird von 2008 – 2011 in der Zusammenarbeit von Projekten, die die Begleitung von WfbM-Beschäftigten im Übergang an 5 Standorten umsetzen, erfahrenen Anbietern in diesem Bereich (Hamburger Arbeitsassistenz und ACCESS Erlangen) sowie der BAG UB und der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) umgesetzt. Im Projekt JobBudget wird an verschiedenen Standorten auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für die Übergangsleistung erprobt.
    Kurz vor Ende des Projektes stellen wir praktische Erfahrungen in der Unterstützung von WfbM-Beschäftigten beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vor. Ausgehend von den individuellen Bedarfen von Werkstattbeschäftigten und den Erfahrungen von Leistungsanbietern wurden von den Projektpartnern die Leistungen in einzelnen Modulen beschrieben, die für eine erfolgreiche Begleitung durch Fachdienste, WfbM oder andere Anbieter erbracht werden. Der Zeitaufwand für die einzelnen Leistungen wurde von den ProjektmitarbeiterInnen dokumentiert, um eine Grundlage für die Preisfindung zu erhalten. Im Workshop werden die Ergebnisse dieses Prozesses und einzelne Beispiele von Werkstattbeschäftigten vorgestellt, die sich auf den Übergangsprozess eingelassen haben. Es wird der Blick darauf geworfen, unter welchen Bedingungen und auf welchen Wegen die TeilnehmerInnen des Projektes einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erlangt oder aber sich entschieden haben, in der WfbM zu bleiben oder auf einen Außenarbeitsplatz zu wechseln. Die Inhalte der Leistungsmodule und die noch offenen Fragen zur Verpreislichung und zur Nutzung des Persönlichen Budgets für den Übergang WfbM – allgemeiner Arbeitsmarkt werden im Workshop vorgestellt und diskutiert.

    Achim Ciolek (Hamburger Arbeitsassistenz),
    Kirsten Hohn (BAG UB),
    Andrea Seeger (ACCESS Integrationsbegleitung)
     
  6. Berufliche Teilhabe sichern – Regionale Netzwerkarbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen
    Berufstrainingszentren bereiten Menschen nach psychischen Erkrankungen auf ihren beruflichen Wiedereinstieg vor. Im Alleingang ist diese Aufgabe schwer zu bewältigen, daher ist zur Sicherung der beruflichen Teilhabe die Zusammenarbeit verschiedener interner und externer Kooperationspartner nötig. Der Austausch mit Kostenträgern, Ärzten, Therapeuten, Kliniken, Werkstätten, Integrationsfachdiensten etc. ist fester Bestandteil der Arbeit in der beruflichen Rehabilitation. Ziel des Workshops ist es, nach einer kurzen Vorstellung der Kooperationspartner, sich in Kleingruppen über den Nutzen aber auch die Schwierigkeiten der Netzwerkarbeit auszutauschen und gemeinsam Ideen und Verbesserungen zu erarbeiten, um den beruflichen Rehabilitationsprozess zu optimieren.

    Katja Varelmann u. Ilonca Peti-Bachmann (BerufsTrainingsZentrum Duisburg)
     
  7. ACHTUNG: Workshop NUR für MITGLIEDER der BAG UB:
    Standortbestimmung und Zukunft der Integrationsfachdienste – Fachaustausch zwischen den Ländern
    Angesichts von Ausschreibungen, veränderter Strukturverantwortung der Integrationsämter, geplanter Maßnahmen wie das „Berufliche Orientierungsverfahren“ oder der zukünftig stärker im Fokus stehende Übergang WfbM-allgemeiner Arbeitsmarkt, wollen wir die diesbezügliche zukünftige Rolle und Aufgabe des IFD diskutieren.
    Parallel zu dieser Tagung findet die Arbeits- und Sozialministerkonferenz statt, auf der u.a. die oben genannten Aspekte von Bedeutung sind. Daher haben wir einige Ländervertretungen eingeladen, um am Fachaustausch hier teilzunehmen.

    Andreas Backhaus (IFD in Nürnberg, BAG UB),
    Angela Ulrich (IFD in Lübeck, BAG UB),
    Hanspeter Heinrichs (IFD in Köln, BAG UB),
    Jörg Bungart (BAG UB)

ca. 19.30 Uhr: Abendessen
 

„Vision und Wirklichkeit“
Zielsetzung und Standortbestimmung
im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG UB Fachtagung 2011 in Suhl (Thüringen)

4Download Programm mit Anmeldeformular

Hauptkonferenz Donnerstag 24.11.2011

9.00 – 12.00 Uhr: Mitgliederversammlung der BAG UB

ab 12.00 Uhr: Mittagsimbiss

13.00 Uhr: Tagungseröffnung

Begrüßung zur Fachtagung der BAG UB 2011

Angelika Thielicke (1. Vorsitzende der BAG UB)

13.10 Uhr: Standortbestimmung

„Der Nationale Aktionsplan und die Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“

Richard Fischels (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

13.40 Uhr: Fachvortrag

„Rechtliche Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Art. 27 der UN Behindertenrechtskonvention“

Dr. Harry Fuchs (freiberuflicher Sozialrechtsexperte, Politikberater, Lehrbeauftragter Hochschule München)

14.25 Uhr: Offenes Forum

„Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung“
Nach Standortbestimmung und Fachvortrag sollen deren Inhalte diskutiert sowie zukünftige Erfordernisse fest gehalten werden.

Moderation: Burkhard Plemper, Journalist, Hamburg

15.00 Uhr – 15.15 Uhr: Pause

15.15 Uhr: Impulsbeitrag

„Unterstützte Beschäftigung – Konzept und Maßnahme“

Jörg Bungart (BAG UB)

15.15 Uhr: Betriebsforum

„Arbeitgeber und Arbeitnehmer berichten aus der betrieblichen Praxis“
Zwei Betriebe und zwei Mitarbeiter / Qualifizierende, die die Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nutz(t)en, stellen ihre Erfahrungen vor und zur Diskussion.
- CAP PARTS AG, Scheibenberg: Tina Schwerdtner / Leiterin Personal + Reporting, Florian Schäfer / UB-Teilnehmer
- D.i.e. Druck Art GmbH, Nürnberg: Roland Scherber / Geschäftsführer, Udo Gottal / Mitarbeiter u. ehemals UB-Teilnehmer

Moderation: Burkhard Plemper, Journalist, Hamburg

16.30 Uhr – 17.00 Uhr: Pause

17.00 Uhr – 18.30 Uhr: Präsentation und Diskussion

  1. Workshop für unterstützte ArbeitnehmerInnen II
    Unterstützt durch ModeratorInnen setzen sich die Teilnehmenden eigene Schwerpunkte wie z.B. „Wer bin ich und wie wirke ich auf andere?“ – Ein Workshop zu den Themen Selbstbild, Selbst- und Fremdwahrnehmung. Daneben sollen kurze Werbefilme zum Thema „Inklusion - Nichts ist unmöglich!“ an allen drei Fachtagen gedreht werden: Seit 2 Jahren gilt in Deutschland der Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In dem Vertrag wird viel von Inklusion gesprochen. Das bedeutet: Alles soll so verändert werden, dass niemand ausgeschlossen wird. Das geht nur, wenn möglichst viele Menschen bei den Veränderungen mitmachen wollen. Wie können wir Menschen dafür gewinnen? Zum Beispiel mit guter Werbung. Wir wollen in diesem Workshop kurze Werbefilme für Inklusion drehen. Damit wollen wir andere Menschen begeistern: Für eine Welt, in der niemand ausgeschlossen ist. Weiterhin stehen die übrigen Themen auf der Tagung im Mittelpunkt, je nach Bedarf und Wunsch. Fachkräfte und Unterstützer/innen von Menschen mit Behinderung sind herzlich eingeladen!

    Doris Haake u. Hans-Jürgen Behrens (People First, Hamburg), Unterstützer/innen: Angelika Thielicke (spectrum e.V./ BAG UB),
    Claus Sasse (BAG UB),
    Sabrina Friess, Robert Kruschel (Universität Halle-Wittenberg),
    Kristin Grosskopf, Katharina Eckert u. Thomas Dirr (ACCESS-Integrationsbegleitung)
     
  2. Wiedereingliederung von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen – Chancen und Grenzen
    Bei der Wiedereingliederung von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen sind oftmals besondere Aspekte wichtig. Anhand des TagesTrainingsZentrums (TTZ) in Oschatz und des individuellen Rehamanagements der FAW gGmbH werden die Erfahrungen dargestellt und diskutiert.
    Im TTZ werden seit 2008 Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen ganz individuell auf ihrem Weg der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung ganztägig begleitet, wofür bei Bedarf eine Wohnunterbringung zur Verfügung steht. Die Integration selbst findet in Wohnortnähe der betroffenen Menschen statt.
    Der Workshop dient dem fachlichen und persönlichen Austausch und soll zur Diskussion über Möglichkeiten der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung von Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen anregen.

    Steffi Flux ( Leiterin des TagesTrainingsZentrums Oschatz der FAW gGmbH),
    Björn Hagen (Fachbereich Rehabilitation der FAW gGmbH)
     
  3. Inklusion durch Arbeit (IdA): Ein neues Modell im Übergang Schule – Beruf
    Die Idee des Projektes IdA ist es, einerseits die Berufsfindung von Schüler/innen von Förderschulen so zu stärken, dass ihnen die Wahlmöglichkeiten wie z.B. zum ersten Arbeitsmarkt offen stehen. Andererseits wird ein regionales Netzwerk von Förderschulen aufgebaut; Inhalte sind Austausch, Wissenstransfer und Qualifizierung z.B. im Rahmen einer sechsmonatigen Weiterbildung. Ziel ist es, die Schulen in ihrer Entwicklung so zu befähigen, dass sie selber den Übergang im Sinne der Förderschüler/innen gut gestalten können. Wir arbeiten mit zwei sehr erfahrenen Pilotschulen und acht Transferschulen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Finanziert ist das Projekt durch zwei Stiftungen.
    Neben der Vorstellung des Projektes ist die zentrale Frage des Workshops: „Wie kann das Thema Übergang-Schule-Beruf so in die Schule integriert werden, dass für die SchülerInnen ein individueller beruflicher Werdegang möglich wird?“

    Marie-Luise Köhler und Anika Naß (spectrum arbeit, Lüneburg)
     
  4. Das „Budget für Arbeit“ - mehr Möglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Beschäftigte der Werkstatt für behinderte Menschen in Niedersachsen
    Seit dem 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Niedersachsen einen Rechtsanspruch, Rehabilitationsleistungen in Form des persönlichen Budgets für Arbeit ausgezahlt zu bekommen. In diesem Workshop wird über die bisherigen Erfahrungen mit dem Budget berichtet. Die Inanspruchnahme des „Budgets für Arbeit“ wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der WfbM in Vechta und dem Büro des Landesbeauftragen für Menschen mit Behinderungen, in den letzten zwei Jahren kritisch begleitet und beobachtet. Die Ergebnisse und Empfehlungen werden anhand praktischer Beispiele vorgestellt.

    Volkhard Scharrelmann (Fachkraft für berufliche Integration im Andreaswerk, Vechta)
     
  5. Projekt RouterP – inklusive Beschäftigung für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
    Das Projekt "RouterP" öffnet das bestehende Angebot der Füngeling Router gem. GmbH Köln für den Personenkreis der Menschen mit psychischen Behinderungen. Die GmbH bietet den MitarbeiterInnen mit Behinderung verschiedene Module der Beschäftigung an. Diese Module bieten Beschäftigung je nach Leistungsvermögen im Übergangsfeld Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt. Die Beschäftigung findet ausschließlich auf Einzel-Arbeitsplätzen in normalen Unternehmen statt. Die GmbH leistet für Mitarbeiter und Unternehmen die erforderliche Unterstützung am Arbeitsplatz und „darum herum“. Diese Assistenz leisten Arbeitstrainer, die ihre individuell auf die Mitarbeiter und den Arbeitsplatz ausrichten. Seit 7 Jahren werden von der gem. GmbH junge Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung beschäftigt. Mit Hilfe der Aktion Mensch kann nun auch der Personenkreis der Menschen mit psychischen Behinderungen einbezogen werden. Dies geschieht bundesweit erstmals in dieser Form. Hierfür müssen entsprechende Fachkräfte gewonnen und deren Assistenz-Tätigkeit gemeinsam mit den behinderten Mitarbeitern und den Unternehmen entwickelt werden. Ziel ist innerhalb von 5 Jahren die reguläre Beschäftigung von etwa 30 Menschen aufzubauen.
    Im Laufe des ersten Projektjahres (ab 1.2.2010) sind 4 Personen in die Unterstütze Beschäftigung UB einbezogen worden. Für 5 wurde eine individuelle betriebliche Einstiegsqualifizierung vereinbart. Weitere 5 Beschäftigungsverhältnisse wurden im Rahmen der integrativen Arbeitnehmerüberlassung bei verschiedenen Partnerunternehmen eingerichtet.

    Manfred Becker (Füngeling Router gem. GmbH Köln)
     
  6. "Experten zu Mentoren - Wissen weitergeben - gemeinsam wachsen" – Ein Projekt im Sinn von Empowerment von unterstützten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Hamburger Arbeitsassistenz
    Seit Herbst 2009 trifft sich eine Gruppe von (ehemals) unterstützten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen regelmäßig. Neben ihrer beruflichen Tätigkeit gewähren sie als Experten für den eigenen beruflichen Weg jungen Schulabgängern, Praktikanten in der beruflichen Qualifizierung und Fachkräften in Gesprächen einen Einblick in ihren beruflichen Werdegang. Am Arbeitsplatz zeigen sie ihnen die Tätigkeiten in ihren Aufgabenbereichen. So erhalten die Gesprächspartner einen Einblick in mögliche Arbeitsfelder aus Sicht der unterstützten Arbeitnehmer. In der Gruppe erarbeiten und vertiefen sie gemeinsam ihre Kenntnisse zu Fragen der Präsentation und Gesprächsführung und gehen in den Erfahrungsaustausch über den Arbeitsalltag und die Expertengespräche.
    In diesem Workshop stellen sie mit einer Arbeitsassistentin ihre persönlichen und beruflichen Erfahrungen unter den Aspekt Selbständig sein und unabhängig werden mit Assistenz für die Bereiche Freizeit, Arbeit und Experte sein vor.

    Eveline Herman (Job Coach),
    N.N. (unterstützte Arbeitnehmer/innen), Hamburger Arbeitsassistenz
     
  7. Berufsausbildung auf dem Weg zur Inklusion: Mit Ausbildungsbausteinen individuelle Lernwege schaffen und neue Ausbildungsbetriebe gewinnen - das Projekt TrialNet
    In den letzten Jahren sind die Chancen für Jugendliche mit Behinderung auf einen regulären betrieblichen Ausbildungsplatz geringer geworden. Ob sinkende Schülerzahlen und der bisher eher punktuelle Fachkräftemangel auch für Jugendliche mit Behinderung deutlich bessere Möglichkeiten auf dem Ausbildungsmarkt eröffnen werden, bleibt abzuwarten. Um dem Ziel eines inklusiven Bildungssystems näher zu kommen, sind in jedem Fall Verbesserungen an der ersten Schwelle und bei der Ausbildung selbst nötig. Vor allem die Wirtschaftsnähe der Ausbildung spielt eine große Rolle beim Übergang von Ausbildung in Beschäftigung.
    Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderte Projekt TrialNet stellt sich dieser Problematik und versucht, durch verschiedene Konzepte (Ausbildungsbausteine, Kooperation von Bildungsträgern mit Berufsbildungswerken, Kooperation mit Betrieben) die meist außerbetriebliche Ausbildung von Jugendlichen mit Behinderung betriebsnäher und flexibler zu gestalten.
    Gegenstand der Präsentation ist das Projekt TrialNet vor dem Hintergrund der Lage von Jugendlichen mit Behinderung auf dem Ausbildungsmarkt. Diskutiert werden sollen die Potenziale von modularen Ansätzen für die Qualifizierung von Menschen mit Behinderung und die Erfahrungen mit betriebsnaher Ausbildung.

    Dr. Lutz Galiläer (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung gemeinnützige GmbH, Nürnberg)
     
  8. Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Bildung behinderter Menschen am Beispiel des Modellprojekts „FachpraktikerIn in sozialen Einrichtungen“
    Der Workshop besteht aus zwei thematisch verbundenen Beiträgen: Im ersten skizziert Kirsten Vollmer die rechtlichen Rahmenbedingungen beruflicher Bildung behinderter Menschen in Deutschland. Sie beleuchtet dabei insbesondere die duale Ausbildung mit ihrem gesetzlichen Dreiklang aus Ausbildung in „regulären“ anerkannten Ausbildungsberufen, Nachteilsausgleich und dem Instrument Ausbildungsregelungen. Daran schließt sie eine Darstellung aktueller Entwicklungen im Bereich bundesweiter Orientierungsmarken für Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen (in der Regel Kammern). Im zweiten Teil stellt Herr Hass-Tjaden die theoriereduzierte Ausbildung zum Fachpraktiker in sozialen Einrichtungen, vom Projekt zur Regelausbildung, vor. Im Anschluss an die beiden Beiträge können Fragen und Anmerkungen diskutiert werden.

    Kirsten Vollmer (Bundesinstitut für Berufsbildung),
    Jörg Hass-Tjaden (Gesellschaft zur Förderung nachhaltiger Lebensqualität e.V.)
     
  9. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Einführung und Umsetzung im Betrieb
    Der Workshop gibt anhand von Fallbeispielen Antworten auf die Fragen:
    • Wie werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und ein vertrauensvolles BEM gestaltet?
    • Wie wird das Spektrum der Maßnahmen für die Betroffenen - auch bei psychischen Beeinträchtigungen - einbezogen?
    • Was sind Eckpunkte des BEM´s in mittelständischen und großen Betrieben?
    • Wie sollte die Kooperation mit externen Partnern wie zum Beispiel IFD erfolgen?
    • Was sind Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung?

    Friedmut Dreher (Integrationsfachdienst Mitte Berufsbegleitung),
    Wolfgang Jungen-Kalisch (tbs berlin GmbH)

ca. 19.30 Uhr: Abendessen

ca. 22.00 Uhr: „Unterhaltungsprogramm / Disco!“
 

„Vision und Wirklichkeit“
Zielsetzung und Standortbestimmung
im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG UB Fachtagung 2011 in Suhl (Thüringen)

4Download Programm mit Anmeldeformular

Hauptkonferenz Freitag 25.11.2011

09.00 – 10.30 Uhr: Präsentation und Diskussion

  1. Workshop für unterstützte ArbeitnehmerInnen III
    Unterstützt durch ModeratorInnen setzen sich die Teilnehmenden eigene Schwerpunkte wie z.B. „Wer bin ich und wie wirke ich auf andere?“ – Ein Workshop zu den Themen Selbstbild, Selbst- und Fremdwahrnehmung. Daneben sollen kurze Werbefilme zum Thema „Inklusion - Nichts ist unmöglich!“ an allen drei Fachtagen gedreht werden: Seit 2 Jahren gilt in Deutschland der Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderung. In dem Vertrag wird viel von Inklusion gesprochen. Das bedeutet: Alles soll so verändert werden, dass niemand ausgeschlossen wird. Das geht nur, wenn möglichst viele Menschen bei den Veränderungen mitmachen wollen. Wie können wir Menschen dafür gewinnen? Zum Beispiel mit guter Werbung. Wir wollen in diesem Workshop kurze Werbefilme für Inklusion drehen. Damit wollen wir andere Menschen begeistern: Für eine Welt, in der niemand ausgeschlossen ist. Weiterhin stehen die übrigen Themen auf der Tagung im Mittelpunkt, je nach Bedarf und Wunsch. Fachkräfte und Unterstützer/innen von Menschen mit Behinderung sind herzlich eingeladen!

    Doris Haake u. Hans-Jürgen Behrens (People First, Hamburg), Unterstützer/innen: Angelika Thielicke (spectrum e.V./ BAG UB),
    Claus Sasse (BAG UB),
    Sabrina Friess, Robert Kruschel (Universität Halle-Wittenberg),
    Kristin Grosskopf, Katharina Eckert u. Thomas Dirr (ACCESS-Integrationsbegleitung)
     
  2. Personenzentriertes Handeln für die Praxis in IFDs, UBs, Schulen etc. - Erfolgreiche individuelle Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf
    Mit Hilfe der Methoden des personenzentrierten Handelns werden Wege aufgezeigt, wie Menschen mit Behinderungen so unterstützt werden können, dass die Unterstützung genau passt und langfristig erfolgreich ist. Das Personenzentrierte Denken erfordert dabei einen individuellen und wertschätzenden Blick auf den Mensch mit seiner Behinderung in seiner Situation. Was ist der Person und seinem Umfeld wichtig, was wird an der Person geschätzt, wie kann die Person gut unterstützt werden und was braucht sie um gesund zu sein und sich sicher zu fühlen. Es werden viele praktische Methoden und Ideen für die Praxis kennengelernt und ausprobiert.

    Ulla Sievers (Integrationsfachdienst Lüneburg)
     
  3. Landwirtschaft für Menschen mit und ohne Behinderung – Arbeitsplatzqualifizierung als Antwort auf das Recht auf Ausbildung?
    Erfahrungen aus einem Modellprojekt
    Kühe und Schweine versorgen, Pflanzkulturen pflegen und Nahrungsmittel produzieren: Die Arbeit in der Landwirtschaft ist für viele Menschen mit oder ohne Behinderung motivierend, sinnstiftend und bietet die Gelegenheit, die eigene Tätigkeit als nutzbringend zu erleben.
    Das Netzwerk „alma - arbeitsfeld landwirtschaft mit allen“ will Menschen mit Behinderung die Chance geben, an speziell auf sie zugeschnittenen Arbeitsplätzen im Stall, auf dem Acker oder etwa in der Bäckerei mit anzupacken. Zugleich ermutigen wir Landwirte und Gärtner, mit Menschen mit Behinderung zusammenzuarbeiten - als Erfolgsmodell für beide Seiten. Konzeption, Arbeitsweise, Erfahrungen sowie das Ziel einer bundesweit anerkannten Arbeitsplatzqualifizierung werden vorgestellt.

    Rebecca Kleinheitz (FiBL - Forschungsinstitut für biologischen Landbau e.V.),
    Peter Linz (Antoniushof Fulda, angefragt)
     
  4. Autismus und Arbeitsmarkt – wie geht das? MAASarbeit – Pilotprojekt zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit hochfunktionalem Autismus und Asperger-Syndrom
    Seit Mai 2010 führen die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben – gemeinsam lernen Hessen e.V. und die Lebenshilfe Gießen ein Modellprojekt zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit hochfunktionalem Autismus und Asperger-Syndrom (HFA/AS) in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes durch. Im Rahmen des Projektes werden sowohl Menschen mit HFA/AS ausführlich beraten und auf den Kontakt mit Betrieben vorbereitet als auch Betriebe auf die Ressourcen der potentiellen Mitarbeiter hingewiesen und beim Zustandekommen eines Praktikums- oder Arbeitsverhältnisses betreut.
    Es werden die bisherigen Erfahrungen des Projektes und das methodische Vorgehen vorgestellt. Weiterhin wird auf die Erscheinungsformen und Auswirkungen von HFA/AS in der Arbeitswelt eingegangen. Gemeinsam mit den Workshop-Teilnehmenden werden notwendige Rahmenbedingungen diskutiert und Lösungsansätze herausgearbeitet.

    Ina Blodig u. Swetlana Nowakowski (MAASarbeit, Lebenshilfe Gießen e.V.),
    Christian Drosdeck (LAG Hessen Gemeinsam leben-gemeinsam lernen e.V.)
     
  5. Neue Wege in der Qualifizierung/Ausbildung von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf
    Modulare Qualifizierungsangebote für Menschen mit Behinderung am Beispiel der Ausbildung/Qualifizierung zum/zur Alltagsbetreuer/in bei der GWW GmbH. Durch das Projekt werden neue Arbeitsfelder für Menschen mit Behinderung im Umfeld von Pflege und Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarfen erschlossen. Nach dem Motto "Betroffene helfen Betroffenen" wollen wir neue Wege der Qualifizierung von Menschen mit Behinderung gehen und damit die Teilhabe- und Integrationsmöglichkeiten auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt vorantreiben.

    Markus Metz (GWW - Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH)
     
  6. STAR – Schule trifft Arbeitswelt – zur Integration (schwer-)behinderter Jugendlicher in NRW
    Grundsätzliches Ziel des landesweiten Vorhabens STAR ist es, auf der Basis eines beruflichen Orientierungsverfahrens schon in den letzten 3 Schulbesuchsjahren anzustreben, mehr Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Sprache in betriebliche Beschäftigung / Ausbildung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen. Auf der individuellen Ebene werden in zunächst 4 Modellregionen Schülerinnen und Schülerinnen im Rahmen einer individuellen Berufswegeplanung begleitet. Auf der strukturellen Ebene soll der landesweite Aufbau systematischer Kooperationsstrukturen zur Verbesserung der Integration und der Berufswegeplanung erreicht werden. Es wird zum einen auf die ersten Zwischenergebnisse eingegangen; hier insbesondere auf eine sehr umfangreiche Bestands- und Bedarfsanalyse an o.g. Zielschulen sowie auf die erstmalig in NRW erhobenen Daten über den Verbleib von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Darüber hinaus wird erläutert, welche Rolle STAR im Kontext der bundes- und landesweiten Entwicklung zum Aufbau eines zielgruppenübergreifenden Übergangssystems einnimmt.

    Norbert Wosnitzka (Landschaftsverband Rheinland, Projektleitung STAR)
     
  7. Die ICF in der beruflichen Rehabilitation
    Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschreibt die berufliche Rehabilitation in Art. 26 als Querschnittsaufgabe zur Unterstützung einer inklusiven Gesellschaft. Entsprechend ist auch in Deutschland die berufliche Rehabilitation inhaltlich im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) verankert. UN-Konvention und SGB IX definieren Behinderung bereits heute in Anlehnung an die International Classification for Functioning, Disability and Health (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Der ICF konzentriert in besonderem Maße auf die Kompetenzen des Einzelnen und setzt diese in Bezug zum individuellen Teilhabeziel. Um den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen und den drohenden Fachkräftemangel für die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu nutzen, ist die berufliche Rehabilitation darauf angewiesen, ihre Leistungen zu individualisieren und zu flexibilisieren. An dieser Stelle kann die ICF einen wichtigen Beitrag leisten. Kompetenzprofile sind darüber hinaus eine wichtige Grundlage für die Wirtschaft, existierende Vorurteile gegenüber der Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung abzubauen. Als „gemeinsame Sprache“ bietet die ICF eine gute Basis, Schnittstellenprobleme im gegliederten System der beruflichen Rehabilitation zu bewältigen. Der ICF kann zudem einen Beitrag zur Qualitätssicherung unter Einbeziehung der Menschen mit Behinderung leisten kann. Der Beitrag wird die Potentiale der ICF für die berufliche Rehabilitation beleuchten, Entwicklungserfordernisse aufzeigen und sich der Frage stellen, wie auf der Grundlage eines ICF-basierten Systems Individualisierung, Flexibilisierung, Betriebsnähe und Qualitätssicherung in der beruflichen Rehabilitation zur Umsetzung der UN-Konvention weiterentwickelt werden können.

    Rainer Lentz (Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke)
     
  8. IFD und die Kooperation mit Kammern und Arbeitgeberverbänden - „Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2011-2013“
    Im Rahmen der „Bremer Vereinbarung“ ist der IFD Bremen seit Sommer 2009 mit der Schaffung einer zentralen wirtschaftsnahen Anlaufstelle zur Beratung von Betrieben zur Beschäftigungsförderung von schwerbehinderten Menschen beauftragt. Diese ist räumlich in der Handwerkskammer angebunden, das Personal wird vom IFD gestellt. Das Beratungsangebot wird von der Handelskammer Bremen, der Hand-werkskammer Bremen und den Unternehmensverbänden im Lande Bremen e.V. unterstützt. Es wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe durch das Integrationsamt Bremen finanziert. In diesem Workshop berichten Praktiker über Erfahrungen, Hürden und Erfolge der Umsetzung.

    Iris Sauerberg / Integrationsberatung u. Bernhard Havermann / Geschäftsführer (IFD Bremen gGmbH)
     
  9. Unterstützte Beschäftigung nach § 38a SGB IX – Aktueller Stand und zukünftige Erfordernisse
    Der Start der ersten Maßnahmen „Unterstützte Beschäftigung“ (UB) im Mai 2009 liegt 2,5 Jahre zurück. Erste Erfolge lassen sich belegen und mehrere auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechselnde Personen bewähren sich bereits seit einiger Zeit in „ihrem“ Betrieb. Um das Arbeitsverhältnis zu sichern, können ein Eingliederungszuschuss und/oder eine mittel- bzw. längerfristige Unterstützung mittels UB-Berufsbegleitung erforderlich sein. Die BAG UB befragt ihre Mitglieder regelmäßig zur Umsetzung und führt seit Januar 2011 das Projekt „Fachkompetenz in UB“, gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, durch. Die vorliegenden Erfahrungen guter Praxis sowie erforderlicher Verbesserungen werden dargestellt und in der Diskussion erörtert.

    Dr. Peter Mozet (Bundesministerium für Arbeit und Soziales),
    Jens Hansen (Bundesagentur für Arbeit),
    Dr. Helga Seel (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, angefragt),
    Jörg Bungart (BAG UB)

10.30 Uhr – 11.00 Uhr: Pause

11.00 Uhr – 13.00 Uhr: Zukunftsforum

„Erweiterte Teilhabeleistungen – Mehr Wahlmöglichkeiten!?“
Fachaustausch zu den Schwerpunkten Berufliches Orientierungsverfahren, Öffnung von WfbM-Leistungen und dauerhafter Minderleistungsausgleich

Mit Einführungsbeiträgen von:
Dr. Peter Mozet (Bundesministerium für Arbeit und Soziales),
Jürgen Dusel (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Brandenburg),
Thekla Schlör (Bundesagentur für Arbeit),
Dr. Helga Seel (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, angefragt),
Eleonore Frölich (Comeniusschule Schwetzingen),
Andreas Backhaus (IFD Mittelfranken, Nürnberg), Magnus Schneider (Lebenshilfe Gießen)

Die Teilhabeleistungen wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen des SGB IX nach und nach ausgebaut. Aktuell sind weitere Leistungen in der Diskussion, wie das berufliche Orientierungsverfahren im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten und von den Bundesländern sowie der Bundesagentur für Arbeit umgesetzten Projekts „Initiative Inklusion“. In den Jahren 2011-2013 sollen 20.000 schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler in der Regel innerhalb der letzten beiden Schuljahre unterstützt werden. Zudem wird zwischen Bund und Ländern zur „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ u.a. eine Öffnung von Werkstattleistungen auch für Anbieter außerhalb der WfbM und ein dauerhafter Minderleistungsausgleich diskutiert. Bis Ende 2011 soll dazu ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden. Wie ist der aktuelle Stand und welche konkreten Wahlmöglichkeiten entstehen tatsächlich? Welche Sichtweise haben die verschiedenen Beteiligten?

Moderation: Burkhard Plemper, Journalist, Hamburg

13.00 Uhr – 14.00 Uhr: Mittagsimbiss

14.00 Uhr: Ende der Fachtagung

„Vision und Wirklichkeit“
Zielsetzung und Standortbestimmung
im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention
BAG UB Fachtagung 2011 in Suhl (Thüringen)

4Download Programm mit Anmeldeformular

 

  Home   |   Letzte Seite   |   Seitenanfang   |    Stand: 11.12.2011
 © 2005 - 2011 Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung