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Beschäftigung - Gemeinsame Empfehlung
Unterstützte Beschäftigung - Gemeinsame Empfehlung
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
GEMEINSAME EMPFEHLUNG nach § 38 a Abs. 6 SGB IX
„Unterstützte Beschäftigung“ vom 1. Dezember 2010
Unterstützte Beschäftigung ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung
des gleichen Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderung nach Artikel
27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention. Es erweitert für
behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf die
Möglichkeiten, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in
einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen
zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder
angenommen werden kann. Durch die Gemeinsame Empfehlung sollen
einheitliche und verbindliche Kriterien für die Qualitätsanforderungen
und zu den Leistungsinhalten festgelegt und die Zusammenarbeit der
Beteiligten geregelt werden.
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Gemeinsame Empfehlung der BAR
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und
Hauptfürsorgestellen

Empfehlungen der BIH für die Erbringung von Leistungen für eine
Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung nach § 38a
SGB IX
Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben
die Rehabilitations-träger und die Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) eine Gemeinsame
Empfehlung nach § 38a Abs. 6 SGB IX „Unterstützte Beschäftigung“ (Stand
01.12.2010) vereinbart. Diese enthält Regelungen zu den Zielen,
Qualitätsanforderun-gen, Leistungsinhalten und zur Zusammenarbeit der
Beteiligten. Die nachfolgende Empfehlung der BIH ergänzt diese
Gemeinsame Empfehlung und enthält für den Zuständigkeitsbereich der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen weitere Hinweise, wie
insbesondere § 5 der Gemeinsamen Empfehlung (Berufsbegleitung) im
Einzelfall umgesetzt werden kann. Für den Bereich der
Hauptfürsorgestellen als Rehabilitationsträger gelten weiter die als
Anlage beigefügten besonderen Regelungen.
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Empfehlung der BIH
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Empfehlung der BIH Anlage
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