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Beschäftigung - Was ist das?
Unterstützte Beschäftigung - Was ist das?
Unterstützte Beschäftigung ...
- ist ein integratives Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Es umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die
Arbeitsplatzbeschaffung und Vermittlung, die Qualifizierung im
Betrieb (Job Coaching) und die langfristige Stabilisierung des
Arbeitsverhältnisses.
- zielt auf dauerhafte und bezahlte Arbeit in Betrieben des
allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein
sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht
werden kann.
- orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten sowie
den konkreten Anforderungen von Arbeitsplätzen.
- greift auf, dass für eine langfristige Integration die
Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit ganzheitlich zu
berücksichtigen sind.
Unterstützte Beschäftigung hat zum Ziel, Wahlmöglichkeiten
und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu sichern und
ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu
ermöglichen.
Der Begriff Unterstützte Beschäftigung ist die Übersetzung der
amerikanischen Bezeichnung Supported Employment und hat auch
europaweite Verbreitung gefunden.
Das Konzept Unterstützte Beschäftigung basiert auf
europaweit vereinbarten Standards und setzt die Ziele der
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.
Unterstützte Beschäftigung bzw. einzelne Bausteine daraus werden
zunehmend im gesamten Angebot von Schule (Berufsvorbereitung und
Berufsorientierung) über betriebliche Qualifizierung bis hin zur
Berufsbegleitung genutzt.
Ein Teilbereich der Unterstützten Beschäftigung ist seit 2009
in § 38a SGB IX bundesweit gesetzlich geregelt. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter
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