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Unterstützte Beschäftigung - Was ist das?Grafik: BAG UB - Das Original

Unterstützte Beschäftigung ...

  • ist ein integratives Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Arbeitsplatzbeschaffung und Vermittlung, die Qualifizierung im Betrieb (Job Coaching) und die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.
  • zielt auf dauerhafte und bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht erreicht werden kann.
  • orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten sowie den konkreten Anforderungen von Arbeitsplätzen.
  • greift auf, dass für eine langfristige Integration die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit ganzheitlich zu berücksichtigen sind.

Unterstützte Beschäftigung hat zum Ziel, Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu sichern und ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Der Begriff Unterstützte Beschäftigung ist die Übersetzung der amerikanischen Bezeichnung Supported Employment und hat auch europaweite Verbreitung gefunden.

Das Konzept Unterstützte Beschäftigung basiert auf europaweit vereinbarten Standards und setzt die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.

Unterstützte Beschäftigung bzw. einzelne Bausteine daraus werden zunehmend im gesamten Angebot von Schule (Berufsvorbereitung und Berufsorientierung) über betriebliche Qualifizierung bis hin zur Berufsbegleitung genutzt.

Ein Teilbereich der Unterstützten Beschäftigung ist seit 2009 in § 38a SGB IX bundesweit gesetzlich geregelt.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter

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