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Initiativprogramm »Job4000«

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GESAMTBETREUUNG »Job4000«

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»Job4000«

Ein Programm zur besseren beruflichen Integration
besonders betroffener schwerbehinderter Menschen

Das Programm »Job4000« ist Teil der erfolgreichen Initiative »job – Jobs ohne Barrieren«

Mit der wissenschaftlichen Begleitung und Gesamtbetreuung des Programms „Job4000“ wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt:
FAF
(Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH),
BAG BBW
(Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke) und
BAG UB
(Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung).

Zielsetzung

  • Mit dem Programm „Job4000“ soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen vorangetrieben werden. Zugleich soll die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung unterstützt werden.
  • Chancen auf dem Arbeitsmarkt setzen vor allem Arbeitsplätze und — für junge behinderte Menschen — Ausbildungsplätze voraus. Außerdem bedarf es häufig einer zielgerichteten Unterstützung beim Übergang schwerbehinderter Jugendlicher von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daher gründet das Programm auf den drei Säulen Arbeit, Ausbildung und Unterstützung.
  • Mit dem Programm wird zugleich die Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 umgesetzt, wonach die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung intensiviert und mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen werden sollen.
  • Nachdem mit der Initiative „job — Jobs ohne Barrieren“ ein breites Bewusstsein für die besondere Situation behinderter Menschen bei den Arbeitgebern geschaffen worden ist, um die Beschäftigungssituation behinderter Menschen generell zu verbessern, zielt dieses Programm auf eine individuelle Förderung der Personen ab, die besondere Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dies sind schwerbehinderte Menschen sowie schwerbehinderte Jugendliche und Schulabgänger.

Beschäftigung

- Neue Arbeitsplätze für schwerbehindert Menschen

  • Es sollen mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen im Sinne von § 72 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) geschaffen werden.
  • Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten eine arbeitsplatzbezogene Förderung über die Dauer von bis zu fünf Jahren. Je Arbeitsplatz werden höchstens 36.000 Euro (bis zu 600 Euro monatlich) gezahlt. Art und Höhe der Förderung werden einzelfallbezogen festgelegt.
  • Mit der Förderung soll erreicht werden, dass ein geförderter Arbeitsplatz auch nach Ablauf der Förderung dauerhaft bestehen bleibt und die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen in dem Betrieb durch den geförderten Arbeitsplatz steigt.
  • Zur Zielgruppe gehören beispielsweise schwerbehinderte Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit einer geistigen oder seelischen Behinderung.

Ausbildung

- Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Jugendliche

  • Für schwerbehinderte Jugendliche werden mindestens 500 neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen.
  • Arbeitgeber, die neue betriebliche Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten pro Ausbildungsplatz eine Prämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000 Euro nach Abschluss der Ausbildung und gleichzeitiger Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Bei Übernahme in ein befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden bis zu 2.500 Euro gezahlt.
  • Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis erfolgt und die Gesamtzahl der Auszubildenden in dem Betrieb durch den geförderten Platz steigt. Eine Prämie bei Übernahme wird nur gezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt mindestens 15 Stunden beträgt.
  • Im Rahmen des Programms sollen gezielt die Möglichkeiten der §§ 64 ff. des Berufsbildungsgesetzes genutzt werden.

Unterstützung

- Integrationsfachdienste unterstützen schwerbehinderte Menschen

  • Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 109 Abs. 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen mit Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden (Ausbildung und Beschäftigung). Die Integrationsfachdienste sollen die Möglichkeit haben, sich bereits in der Berufsorientierungsphase zu beteiligen.
  • Die Integrationsfachdienste erhalten bis zu 250 Euro monatlich für jeden Unterstützungsfall für eine Dauer von bis zu 18 Monaten.
  • Mit der Förderung soll eine dauerhafte berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.

Finanzierung und Durchführung

  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt Mittel in Höhe von rund 30 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Die Länder stellen zusätzlich rund 20 Mio. Euro bereit. Die Bundesagentur für Arbeit wird das Programm durch ihre Fördermöglichkeiten nach dem SGB III zielgerichtet und wirkungsorientiert unterstützen.
  • Die Länder führen das Programm »Job4000« verantwortlich durch. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsämter.

Zeitraum

  • Das Initiativprogramm „Job4000“ beginnt am 1. Januar 2007. Die einzelnen Maßnahmen sollen am 31. Dezember 2013 beendet sein.

Gesamtbetreuung

  • Das Programm wird verantwortlich von einem Projektträger betreut und evaluiert. [beauftragt wurden: FAF (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH), BAG BBW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke) und BAG UB (Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung)]
  • Zu den Aufgaben der Gesamtbetreuung gehören insbesondere die Dokumentation der geförderten Maßnahmen und deren Nachhaltigkeit, die Organisation von Öffentlichkeitsarbeit, die Erstellung Berichten, sowie in Zusammenarbeit mit den Ländern, Integrationsämtern und Arbeitsagenturen die Organisation von Regionalkonferenzen und Netzwerken für Erfahrungsaustausch, Benchmarking und Monitoring sowie die Ausarbeitung von Vorschlägen zu möglichem gesetzlichem Änderungsbedarf, insbesondere in den Bereichen Integrationsfachdienste und Übergang Schule/Beruf.
  • Der Projektträger unterstützt die Länder insbesondere, indem er dazu beiträgt, dass sich die an dem Projekt beteiligten regionalen Akteure, vor allem die Schulen, Arbeitsagenturen und Integrationsfachdienste, vernetzen, um tragfähige Strukturen aufzubauen.

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