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Programmbeschreibung
Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
Initiativprogramm »Job4000« |
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GESAMTBETREUUNG »Job4000« |
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»Job4000«
Ein Programm zur besseren beruflichen Integration
besonders betroffener schwerbehinderter Menschen
Das Programm
»Job4000« ist Teil der erfolgreichen Initiative
»job – Jobs ohne Barrieren«
Mit der wissenschaftlichen Begleitung und Gesamtbetreuung des
Programms „Job4000“ wurden vom Bundesministerium für Arbeit und
Soziales beauftragt:
FAF (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH),
BAG BBW (Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke) und
BAG UB (Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung).
Zielsetzung
- Mit dem Programm „Job4000“ soll die berufliche Integration
schwerbehinderter Menschen vorangetrieben werden. Zugleich soll die
Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung ihrer gesetzlichen
Aufgaben im Rahmen der beruflichen Integration von Menschen mit
Behinderung unterstützt werden.
- Chancen auf dem Arbeitsmarkt setzen vor allem Arbeitsplätze und
— für junge behinderte Menschen — Ausbildungsplätze voraus. Außerdem
bedarf es häufig einer zielgerichteten Unterstützung beim Übergang
schwerbehinderter Jugendlicher von der Schule auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt. Daher gründet das Programm auf den drei Säulen Arbeit,
Ausbildung und Unterstützung.
- Mit dem Programm wird zugleich die Ankündigung der
Bundesregierung im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005
umgesetzt, wonach die berufliche Integration von Menschen mit
Behinderung intensiviert und mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von
Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen werden sollen.
- Nachdem mit der Initiative „job — Jobs ohne Barrieren“ ein
breites Bewusstsein für die besondere Situation behinderter Menschen
bei den Arbeitgebern geschaffen worden ist, um die
Beschäftigungssituation behinderter Menschen generell zu verbessern,
zielt dieses Programm auf eine individuelle Förderung der Personen
ab, die besondere Schwierigkeiten haben, auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Dies sind schwerbehinderte Menschen
sowie schwerbehinderte Jugendliche und Schulabgänger.
Beschäftigung
- Neue Arbeitsplätze für schwerbehindert
Menschen
-
Es sollen mindestens 1.000 neue Arbeitsplätze
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen im
Sinne von § 72 Abs. 1 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB
IX) geschaffen werden.
-
Arbeitgeber, die neue Arbeitsplätze für
schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten eine arbeitsplatzbezogene
Förderung über die Dauer von bis zu fünf Jahren. Je Arbeitsplatz werden
höchstens 36.000 Euro (bis zu 600 Euro monatlich) gezahlt. Art und Höhe
der Förderung werden einzelfallbezogen festgelegt.
-
Mit der Förderung soll erreicht werden, dass ein
geförderter Arbeitsplatz auch nach Ablauf der Förderung dauerhaft
bestehen bleibt und die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten
Menschen in dem Betrieb durch den geförderten Arbeitsplatz steigt.
-
Zur Zielgruppe gehören beispielsweise schwerbehinderte
Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung oder mit einer geistigen oder
seelischen Behinderung.
Ausbildung
- Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte
Jugendliche
-
Für schwerbehinderte Jugendliche werden mindestens 500
neue betriebliche Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
geschaffen.
-
Arbeitgeber, die neue betriebliche Ausbildungsplätze für
schwerbehinderte Menschen schaffen, erhalten pro Ausbildungsplatz eine Prämie in
Höhe von bis zu 3.000 Euro zu Beginn der Ausbildung und bis zu 5.000 Euro nach
Abschluss der Ausbildung und gleichzeitiger Übernahme in ein unbefristetes
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Bei Übernahme in ein
befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis werden bis
zu 2.500 Euro gezahlt.
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Mit der Förderung soll erreicht werden, dass die Übernahme
in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis erfolgt und die Gesamtzahl der
Auszubildenden in dem Betrieb durch den geförderten Platz steigt. Eine Prämie
bei Übernahme wird nur gezahlt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit im
Jahresdurchschnitt mindestens 15 Stunden beträgt.
-
Im Rahmen des Programms sollen gezielt die Möglichkeiten
der §§ 64 ff. des Berufsbildungsgesetzes genutzt werden.
Unterstützung
- Integrationsfachdienste unterstützen schwerbehinderte
Menschen
-
Mindestens 2.500 schwerbehinderte Menschen im Sinne des
§ 109 Abs. 2 SGB IX, insbesondere schwerbehinderte Schulabgänger, sollen mit
Hilfe der Integrationsfachdienste in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert
werden (Ausbildung und Beschäftigung). Die Integrationsfachdienste sollen
die Möglichkeit haben, sich bereits in der Berufsorientierungsphase zu
beteiligen.
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Die Integrationsfachdienste erhalten bis zu 250 Euro
monatlich für jeden Unterstützungsfall für eine Dauer von bis zu 18 Monaten.
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Mit der Förderung soll eine dauerhafte berufliche
Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden.
Finanzierung und Durchführung
-
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt
Mittel in Höhe von rund 30 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung.
Die Länder stellen zusätzlich rund 20 Mio. Euro bereit. Die Bundesagentur
für Arbeit wird das Programm durch ihre Fördermöglichkeiten nach dem SGB III
zielgerichtet und wirkungsorientiert unterstützen.
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Die Länder führen das Programm »Job4000« verantwortlich
durch. Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsämter.
Zeitraum
-
Das Initiativprogramm „Job4000“ beginnt am 1. Januar
2007. Die einzelnen Maßnahmen sollen am 31. Dezember 2013 beendet sein.
Gesamtbetreuung
-
Das Programm wird verantwortlich von einem
Projektträger betreut und evaluiert. [beauftragt wurden: FAF
(Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH), BAG BBW
(Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke) und BAG UB
(Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung)]
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Zu den Aufgaben der Gesamtbetreuung gehören insbesondere
die Dokumentation der geförderten Maßnahmen und deren Nachhaltigkeit, die
Organisation von Öffentlichkeitsarbeit, die Erstellung Berichten, sowie in
Zusammenarbeit mit den Ländern, Integrationsämtern und Arbeitsagenturen die
Organisation von Regionalkonferenzen und Netzwerken für Erfahrungsaustausch,
Benchmarking und Monitoring sowie die Ausarbeitung von Vorschlägen zu möglichem
gesetzlichem Änderungsbedarf, insbesondere in den Bereichen
Integrationsfachdienste und Übergang Schule/Beruf.
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Der Projektträger unterstützt die Länder insbesondere,
indem er dazu beiträgt, dass sich die an dem Projekt beteiligten regionalen
Akteure, vor allem die Schulen, Arbeitsagenturen und Integrationsfachdienste,
vernetzen, um tragfähige Strukturen aufzubauen.
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