Nachricht für Benutzer von Screenreadern

Willkommen! Sofern Sie einen Screenreader benutzen, empfehlen wir Ihnen den Modus "Vollzugriff". Dieser Modus ist für alternatives Navigieren gedacht.

  • Jede Seite ist in Abschnitte unterteilt und jeder Abschnitt wird durch einen Titel beschrieben (Titelbasierte Navigation).
  • Die wichtigsten Abschnitte sind einer Rolle zugeordnet (Orientierungsbasierte Navigation).
  • Am Anfang jeder Seite befindet sich das Schnellzugriffsmenü (Verknüpfungsbasierte Navigation).
  • Jede Verknüpfung ist einer Taste zugeordnet (Tastenbasierte Navigation).

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Mobil . Zur mobilen Seite wechseln.
Nacht-Modus. Nacht-Modus: Dieser Modus hat eine niedrigere Lichtintensität. Es erhöht die Lesbarkeit in dunklen Umgebungen. Er ist auch nützlich für einige Personen mit Lesebehinderungen wie Legasthenie.

Layout:

  • Standardlayout . Das ist der Standardmodus.
  • Vollzugriff . Dieses Layout eignet sich für Screenreader, veraltete Browser sowie für die Tastatursteuerung.
  • Hoher Kontrast . Dieses Layout ist für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen geeignet.

Schriftgröße:

Lesbarkeit:

  • Normale Lesbarkeit . Das ist der Standardmodus.
  • Beste Lesbarkeit . In diesem Modus wird der Kontrast verstärkt und es werden die aktiven Elemente hervorgehoben. Er ist geeignet für Menschen mit Sehbehinderung sowie für Anwender, die auf kognitive Unterstützung angewiesen sind..

Layoutbreite:

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BAG UB
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Fon: +49 (0)40 / 432 53 123
Fax: +49 (0)40 / 432 53 125

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Aktuelles

Die Ergebnisse der 5. bundesweiten Umfrage zur Umsetzung der Maßnahme „Unterstützte Beschäftigung“ nach § 38a SGB IX für das Jahr 2016 sind ausgewertet und stehen zum Download zur Verfügung. 


Ab sofort finden Sie die Dokumentation zur Fachtagung der BAG UB 2017 hier.


Hinweis:
Durch die Novellierung des SGB IX haben sich viele Paragraphen geändert. Daher wurden die Angaben gesetzlicher Grundlagen auf dieser Website überarbeitet.
Achtung: Ältere Texte und Dateien werden jedoch nicht geändert!
Sie finden eine vollständige Gegenüberstellung der neuen und alten Fassung des SGB IX hier: Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX): Alte und neue Fassung

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