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Position: Home -> Integrationsfachdienste -> IFD Stellungnahmen Hamburg, Mai 2002 Aktuelle Information zu IFD! Liebe KollegInnen, die BAG UB setzt/e sich vor und nach der Novellierung des Schwerbehindertenrechts für eine fachlich umfassende Aufgabenbeschreibung und verbesserte Rahmenbedingungen der IFD ein. Durch die gesetzlichen Regelungen in den §§ 109 bis 115 SGB IX ist dann auch eine richtungsweisende Grundlage geschaffen worden. In der aktuellen Praxis müssen wir jedoch eine Reihe von Hemmnissen feststellen, auf die wir in unserer Stellungnahme zur "Situation der IFD" bereits im Juni 2001 differenziert eingegangen sind (siehe aktuelle Fassung vom Februar 2002 unter www.bag-ub.de: IFD & Interessenvertretung). Unsere Bemühungen um verbesserte Rahmenbedingungen für IFD finden auch darin ihren Ausdruck, dass die BAG UB auf Konferenzen, Tagungen und anderen Veranstaltungen im Austausch mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), aber auch mit Vertretern der Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften steht. Insbesondere letztere zeigen uns gegenüber immer häufiger einen Informationsbedarf zu den Leistungen der IFD an. Daher stehen wir im Kontakt mit IFD, die über erste Erfahrungen mit der Beauftragung durch diese Reha-Träger verfügen. Die BAG UB beabsichtigt den Informationsaustausch und die Kooperation zwischen den Reha-Trägern und IFD bundesweit zu strukturieren. Eine wichtige Vermittlungsfunktion könnte hierbei die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) übernehmen. Außerdem war vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) am 19.04.2002 ein Treffen angesetzt worden, in dem es u.a. um die Zusammenarbeit zwischen Reha-Trägern und IFD ging. Hier wurde von Seiten des BMA darauf hingewiesen, dass auch die Reha-Träger die IFD beauftragen können. Außerdem sollten die Reha-Träger sowohl Trainingsmaßnahmen als auch Probearbeitsverhältnisse als Maßnahmen der beruflichen Eingliederung gewähren. Im August 2001 gab es auf Initiative der BAG UB ein erstes Treffen mit VertreterInnen aus verschiedenen IFD in der Bundesrepublik bei der BA in Nürnberg, bei dem auch die BIH vertreten war. Hintergrund des Treffens waren die nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen der IFD. Die BA trat nun Anfang 2002 an die BAG UB heran und regte einen erneuten Austausch an. Dieses Angebot nahmen wir gerne auf, verbunden mit dem Vorschlag, diesmal pro Bundesland eine IFD-Vertretung einzuladen. Damit soll ein umfassender Austausch zur Situation der IFD bundesweit ermöglicht werden. Außerdem regten wir an, diese Treffen regelmäßig, d.h. 1-2mal pro Jahr stattfinden zu lassen. Sowohl die BA als auch die BIH nahmen diesen Vorschlag interessiert auf und man einigte sich auf den 10.04.2002 als ersten bundesweiten Termin. Die BAG UB übernahm in Abstimmung mit der BA und BIH die Einladung zu diesem Treffen und wandte sich i.d.R. an einzelne Mitglied-IFD in den jeweiligen Bundesländern. Ziel ist, dass die Länder zukünftig die Wahl ihrer Vertretungen selbst organisieren (max. eine Person). Dadurch soll auch der Auf- und Ausbau funktionsfähiger Länderstrukturen unterstützt und der landesweite Austausch gefördert werden. Dazu gibt es bereits verschiedene Zusammenschlüsse wie z.B. in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen. Im Mittelpunkt der Treffen stehen die Darstellung und Analyse der Situation der IFD in den Bundesländern. Dabei sollen sowohl erfolgreiche und vorbildliche Beispiele als auch bestehende Missstände und Hindernisse aufgezeigt werden. Darauf aufbauend soll über konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der IFD beraten werden. Ziel ist es sicher zu stellen, dass die Dienste ihrem gesetzlichen Auftrag, nämlich der "Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung" im vollem Umfang und für alle genannten Zielgruppen mit einem "besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung" nachkommen können. Über die Ergebnisse des ersten bundesweiten Treffens am 10. April werden wir Sie demnächst per e-mail-Rundbrief und in der impulse-Ausgabe im Sommer 2002 informieren. Übrigens: Ab Mitte Mai finden Sie eine aktuelle Adressenliste der IFD auf unserer Homepage. IFD’s, die sich dort nicht wiederfinden, senden uns Ihre Adressangaben möglichst bald zu. Aus Sicht der BAG UB ist es unbedingt erforderlich, dass zur Verbesserung von Strukturen und Rahmenbedingungen zur Teilhabe am Arbeitsleben regionale, länderspezifische und bundesweite Aktivitäten und Maßnahmen eng ineinandergreifen. Die BAG UB versteht sich diesbezüglich als Plattform, die einen entsprechenden Austausch und ein abgestimmtes Vorgehen koordiniert. Ergebnisse wie das nebenstehend beschriebene Treffen von IFD-Ländervertretungen verweisen auf die Chancen, die mit einer fachlich orientierten Kooperation verbunden sein können. Hier noch ein wichtiger Hinweis zur Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der IFD: Aufgrund einer kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. I. Seifert, Dr. K. Grehn, Dr. H. Knake-Werner, P. Maier und der Fraktion der PDS zu den Auswirkungen der Novellierung des Schwerbehindertenrechts, antwortete die Bundesregierung mit der Drucksache 14/8441 vom 5.3.02 (siehe www.bundestag.de: Datenbanken/Drucksachen; als pdf-Datei). In den Antworten zu den Fragen 17a)-f) wird differenzierter als in bisherigen Veröffentlichungen zu den IFD Stellung bezogen. Dieser Auszug ist im Folgenden wiedergegeben: Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Erfahrungen und Ergebnisse in der bisherigen Arbeit der Integrationsfachdienste (IFD) vor? Der Bundesregierung liegen Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Teilnahme an verschiedenen Fachtagungen und Veranstaltungen mit der BA, der Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) vor. Weitere Erkenntnisse erwartet sie von der wissenschaftlichen Begleitforschung durch die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg, Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen (Prof. Rainer Trost) zu den Modellprojekten des BMA, die bis zum 31. März 2002 läuft und auch wichtige Erkenntnisse über sonstige Integrationsfachdienste erbringen soll. Dieser Bericht wird vom BMA zusammen mit den anderen Beteiligten auszuwerten sein. Von diesen Ergebnissen und den in der Praxis gemachten Erfahrungen wird es abhängig sein, ob eine Rechtsverordnung nach § 115 SGB IX mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen sein wird, die noch Näheres über den Begriff und die Aufgaben des Integrationsfachdienstes sowie die für sie geltenden fachlichen Anforderungen und die finanziellen Leistungen regelt. a) Wie viele IFD existieren und wie viele wurden seit Inkrafttreten des SchwBAG neu geschaffen?Seit Inkrafttreten des SchwbBAG bis Ende 2001 konnten bundesweit 172 Integrationsfachdienste eingerichtet und vertraglich gebunden werden. Hinzu kommt ein Teil der 16 vom BMA eingerichteten aus dem Ausgleichsfonds modellhaft geförderten Integrationsfachdienste. Die Gespräche der Arbeitsämter mit diesen IFD zur Fortführung ab dem 1. Januar 2002 unter Geltung des neuen Rechts §§ 109 ff. SGB IX stehen kurz vor dem Abschluss. Damit werden 183 Integrationsfachdienste bundesweit tätig sein; in zwei Städten sind zwei IFD’s beauftragt. Der gesetzliche Auftrag (§ 111 Abs. 5 SGB IX), in jedem Arbeitsamtsbezirk einen Integrationsfachdienst einzurichten, ist damit erfüllt. Darüber hinaus haben die Integrationsämter weitere psychosoziale und berufsbegleitende Dienste eingesetzt, die noch nicht alle in die Integrationsfachdienste integriert worden sind. Konkrete Erkenntnisse zur Zahl der Dienste werden erst nach Vorliegen der von der Arbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen angekündigten Erhebungsdaten verfügbar sein. b) Mit welchen Institutionen arbeiten die Fachdienste (nach § 111 SGB IX) mit welchem Erfolg zusammen?Die Integrationsfachdienste arbeiten mit den im § 111 Abs. 3 SGB IX genannten Institutionen, insbesondere mit den Arbeitsämtern, den Integrationsämtern, den Rehabilitationsträgern sowie auch mit regionalen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die sie bei ihren Aufgaben nach § 110 SGB IX unterstützen können, eng zusammen. Die Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern ist bisher noch nicht sehr ausgeprägt. Ein Gespräch des BMA mit den Rehabilitationsträgern über die Intensivierung der Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste durch die Rehabilitationsträger wird in Kürze stattfinden. Die Nutzung der regionalen Unterstützungsstruktur ist in allen Bundesländern ein wesentlicher Bestandteil in der Arbeit der regional tätigen Integrationsfachdienste. c) Welche Ergebnisse nach § 114 SGB IX (Ergebnisbeobachtung) liegen der Bundesregierung derzeit vor bzw. wie will sich die Bundesregierung einen Überblick über die erfolgten Eingliederungsbemühungen verschaffen?Nach § 114 SGB IX dokumentieren die Integrationsfachdienste Verlauf und Ergebnis ihrer jeweiligen Bemühungen um die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben. Sie erstellen jährlich – erstmals für 2001 – eine zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse und legen diese den Auftraggebern nach deren näherer gemeinsamer Maßgabe vor. Dies erfolgt durch die Integrationsfachdienste erstmals zum 31. März 2002 an die Arbeitsämter. Die Meldungen an die Hauptstelle der BA in Nürnberg sind zum 31. Mai 2002 vorgesehen. Die BA hat angekündigt, die Ergebnisdarstellungen zeitnah auszuwerten. Die Ergebnisse werden dann, mit den Integrationsfachdiensten, deren Verbänden (z.B. Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung) und anderen Beteiligten zu erörtern sein. Ziel ist, die Zusammenarbeit mit den Integrationsfachdiensten und ihr Mitwirken an einer verbesserten Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben weiterzuentwickeln und zu optimieren. Eine Übersicht zu den zu erhebenden Merkmalen ist als Anlage 3 beigefügt. Schon jetzt kann aus der fachlichen Beobachtung festgestellt werden, dass anfängliche Unsicherheiten in der Zusammenarbeit der Arbeitsämter mit den Integrationsfachdiensten rasch überwunden werden konnten und sich die Qualität dieser Zusammenarbeit und das gegenseitige Verstehen kontinuierlich positiv entwickelt haben. d) Wie viele schwerbehinderte und wie viele nicht schwerbehinderte Menschen wurden durch das Wirken der IFD insgesamt bzw. zusätzlich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt?Die Integrationsfachdienste wurden nach der Statistik der BA im Jahresverlauf 2001 bei insgesamt 30 248 Personen beauftragt, darunter waren 520 behinderte Menschen. Nach dieser Statistik wurde 4 079 schwerbehinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt, darunter 188 in Integrationsprojekte, die als Sonderformen ebenfalls dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzuordnen sind. In Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen bzw. Strukturanpassungsmaßnahmen sind 659 Personen vermittelt worden. Darunterzahlen zu den Abgängen in Beschäftigung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von nicht schwerbehinderten (behinderten) Menschen liegen noch nicht vor. e) Wie viele Mittel der Ausgleichsabgabe aus dem Ausgleichsfonds wurden den IFD bisher zur Verfügung gestellt und wie wurden diese verwandt?Der Ausgleichsfonds hat der BA schon seit dem Jahr 2000 Mittel nach § 41 Schwerbehinderten-Ausgleichs-Abgabeverordnung (SchwbAV) zum Aufbau und zur Förderung der Integrationsfachdienste zur Verfügung gestellt, im Jahr 2000 den Betrag von 4,0 Mio. DM, für das Jahr 2001 rd. 88 Mio. DM. Für das Jahr 2002 sind 100 Mio. DM (51 Mio. Euro) vorgesehen. Nach Angaben der BA sind im Jahr 2000, in der Anlaufphase von Oktober bis Dezember, nach Inkrafttreten der maßgeblichen Regelungen des SchwbBAG zum 1. Oktober 2000 noch keine Ausgaben angefallen. Im Jahr 2001 beliefen sich die Ausgaben der BA für die Beauftragung von Integrationsfachdiensten auf rd. 45,8 Mio. DM. Es wurden auf der Grundlage der Mustervereinbarung mit den Integrationsfachdiensten Vereinbarungen getroffen, so auch über Platzkapazitäten. Für diese Plätze sind nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung Vergütungen für die Betreuung sowie Honorare für die erfolgreiche Vermittlung und bei Beständigkeit dieser Vermittlungen über die Probezeit hinaus ein Erfolgshonorar gezahlt worden. Für die Betreuung ist je Platz eine Vergütung von i. d. R. bis zu 300,00 DM pro Monat, für die erfolgreiche Vermittlung 1 000,00 DM und bei entsprechender Beständigkeit ein Erfolgshonorar von zwischenzeitlich 1 500,00 DM vorgesehen. Differenziertere Angaben zur Vergütung liegen von der BA nicht vor. f) Wie wird die Kompetenz von Schwerbehinderten in die Tätigkeit der IFD einbezogen (z. B. Beschäftigungsanteil schwerbehinderter Menschen in den IFD)?Die bisher nach §§ 109 ff. SGB IX beauftragten Integrationsfachdienste beschäftigen insgesamt 805 Personen, davon 464 Frauen; 77 Beschäftigte sind schwerbehinderte Menschen, davon 40 Frauen. Sie bringen ihre besonderen Kenntnisse und Erfahrungen als schwerbehinderte Menschen in die Arbeit der Integrationsfachdienste ein. Die Nutzung der behinderungsspezifischen Kompetenzen von Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden wird durch eine enge Zusammenarbeit vor Ort sichergestellt." Soweit der Auszug zu IFD. Die Fragen Nr. 23-28 beschäftigen sich mit dem Thema Arbeitsassistenz. Die übrigen Fragen behandeln die Werkstatt für behinderte Menschen und anderer Themen im Zusammenhang mit dem SGB IX. Sollten Sie Anmerkungen zu der IFD-Stellungnahme der Bundesregierung aufgrund Ihrer Erfahrungen vor Ort haben, senden Sie uns diese bitte kurz zu! Mit freundlichen Grüßen Jörg Bungart |
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