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Das Persönliche Budget – neue Chancen durch eine neue Leistungsform

Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungserbringung, die das Wunsch- und Wahlrecht stärkt und auch im Bereich der beruflichen Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung neue Teilhabechancen eröffnet. Das Persönliche Budget wurde in Deutschland 2001 mit dem Sozialgesetzbuch IX in das deutsche Behindertenrecht eingeführt und nach einer mehrjährigen Erprobungsphase im Januar 2008 als Rechtsanspruch festgeschrieben.
In leichter Sprache wird das Persönliche Budget „persönliches Geld“ genannt. Es ist ein Betrag, den die Leistungsberechtigten anstelle der üblichen Sachleistung erhalten. Mit diesem Geld können sie die Unterstützungsleistungen selbst auswählen und einkaufen, die auf ihren Unterstützungsbedarf und ihre Teilhabewünschen abgestimmt sind. Menschen mit Behinderung treten damit – im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit der individuell erforderlichen Unterstützung – als kompetente „Experten in eigener Sache“ auf und rücken damit konsequenter als bisher in das Zentrum der Hilfeplanung. Teilhabeleistungen können so passgenauer ausgewählt werden, und für behinderte Menschen können neue Wahlmöglichkeiten zwischen Teilhabeangeboten in den verschiedenen Bereichen des Lebens entstehen.

Persönliches Budget für berufliche Teilhabe

Auch im Bereich der beruflichen Teilhabe werden in zunehmendem Maße personenzentrierte, integrative Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung nachgefragt, die darauf abzielen, ein Leben „mitten in der Gesellschaft“ möglichst umfassend zu ermöglichen. Das Persönliche Budget bietet neue Möglichkeiten, solche individuellen und integrativen Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen und weiterzuentwickeln. Denn die neue Leistungsform stärkt das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen, die einen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, und ermöglicht es ihnen, sich für ihre beruflichen Qualifizierung, ihre Arbeitsuche oder für das Berufsleben genau die Unterstützung und Begleitung zu organisieren, die sie benötigen.
Neue Chancen entstehen dabei vor allem für leistungsberechtigte Personen, die nach neuen, ambulanten bzw. betrieblich verankerten Unterstützungsleistungen zur beruflichen Teilhabe suchen. Das Persönliche Budget bietet aber auch neue Spielräume für Leistungsanbieter, die innovative, betrieblich verankerte Unterstützungsleistungen anbieten und dabei möglichst kundenorientiert vorgehen wollen.

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