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Teilhabe
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Das Persönliche Budget – neue Chancen durch eine neue Leistungsform
Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungserbringung,
die das Wunsch- und Wahlrecht stärkt und auch im Bereich der beruflichen
Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung neue Teilhabechancen
eröffnet. Das Persönliche Budget wurde in Deutschland 2001 mit dem
Sozialgesetzbuch IX in das deutsche Behindertenrecht eingeführt und nach
einer mehrjährigen Erprobungsphase im Januar 2008 als Rechtsanspruch
festgeschrieben.
In leichter Sprache wird das Persönliche Budget „persönliches Geld“
genannt. Es ist ein Betrag, den die Leistungsberechtigten anstelle der
üblichen Sachleistung erhalten. Mit diesem Geld können sie die
Unterstützungsleistungen selbst auswählen und einkaufen, die auf ihren
Unterstützungsbedarf und ihre Teilhabewünschen abgestimmt sind. Menschen
mit Behinderung treten damit – im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit der
individuell erforderlichen Unterstützung – als kompetente „Experten in
eigener Sache“ auf und rücken damit konsequenter als bisher in das
Zentrum der Hilfeplanung. Teilhabeleistungen können so passgenauer
ausgewählt werden, und für behinderte Menschen können neue
Wahlmöglichkeiten zwischen Teilhabeangeboten in den verschiedenen
Bereichen des Lebens entstehen.
Persönliches Budget für berufliche Teilhabe
Auch im Bereich der beruflichen Teilhabe werden in zunehmendem Maße
personenzentrierte, integrative Unterstützungsangebote für Menschen mit
Behinderung nachgefragt, die darauf abzielen, ein Leben „mitten in der
Gesellschaft“ möglichst umfassend zu ermöglichen. Das Persönliche Budget
bietet neue Möglichkeiten, solche individuellen und integrativen
Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen und weiterzuentwickeln.
Denn die neue Leistungsform stärkt das Wunsch- und Wahlrecht der
Menschen, die einen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, und
ermöglicht es ihnen, sich für ihre beruflichen Qualifizierung, ihre
Arbeitsuche oder für das Berufsleben genau die Unterstützung und
Begleitung zu organisieren, die sie benötigen.
Neue Chancen entstehen dabei vor allem für leistungsberechtigte
Personen, die nach neuen, ambulanten bzw. betrieblich verankerten
Unterstützungsleistungen zur beruflichen Teilhabe suchen. Das
Persönliche Budget bietet aber auch neue Spielräume für
Leistungsanbieter, die innovative, betrieblich verankerte
Unterstützungsleistungen anbieten und dabei möglichst kundenorientiert
vorgehen wollen.
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Suchen Sie nach Beratungsangeboten zum Thema
‚Persönliches Budget
für berufliche Teilhabe’?
- Beratung für Budgetnehmer/innen und interessierte
Einzelpersonen
Auf der Homepage des Kompetenzzentrums Persönliches Budget
finden Sie eine
4Liste
bundesweit vorhandener Budget-Beratungsstellen. Die Beratungsstellen
sind nach Postleitzahlen geordnet. Wenn Sie nicht sicher sind,
welche Beratungsstelle für Sie in Frage kommt, können Sie sich gern
an uns wenden. Die BAG UB selbst hat jedoch derzeit leider nicht die
Möglichkeit Einzelberatung anzubieten.
- Beratung, Information und Fortbildung für
Budgetberatungsstellen
Wenn Sie Mitarbeiter/in einer Beratungsstelle sind,
Budgetberatung für Menschen mit Behinderung zum Thema berufliche
Teilhabe durchführen (wollen) und in diesem Bereich
Informations- oder Fortbildungsbedarf haben, können Sie sich gern an
uns wenden. Die BAG UB bietet seit Januar 2009 bis Dezember 2010 im
Rahmen eines
Projekts Information und Fortbildung für Budgetberatungsstellen an.
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