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Position: Home -> Persönliches Budget für berufliche Teilhabe In diesem Bereich unserer Homepage finden Sie
Das Persönliche Budget – neue Chancen durch eine neue LeistungsformDas Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungserbringung,
die das Wunsch- und Wahlrecht stärkt und auch im Bereich der beruflichen
Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung neue Teilhabechancen
eröffnet. Das Persönliche Budget wurde in Deutschland 2001 mit dem
Sozialgesetzbuch IX in das deutsche Behindertenrecht eingeführt und nach
einer mehrjährigen Erprobungsphase im Januar 2008 als Rechtsanspruch
festgeschrieben. Persönliches Budget für berufliche TeilhabeAuch im Bereich der beruflichen Teilhabe werden in zunehmendem Maße
personenzentrierte, integrative Unterstützungsangebote für Menschen mit
Behinderung nachgefragt, die darauf abzielen, ein Leben „mitten in der
Gesellschaft“ möglichst umfassend zu ermöglichen. Das Persönliche Budget
bietet neue Möglichkeiten, solche individuellen und integrativen
Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen und weiterzuentwickeln.
Denn die neue Leistungsform stärkt das Wunsch- und Wahlrecht der
Menschen, die einen Anspruch auf Teilhabeleistungen haben, und
ermöglicht es ihnen, sich für ihre beruflichen Qualifizierung, ihre
Arbeitsuche oder für das Berufsleben genau die Unterstützung und
Begleitung zu organisieren, die sie benötigen. |
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09.12.2012
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