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Der Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz

Menschen mit Behinderungen haben seit Oktober 2000 einen persönlichen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz. Damit besteht die Möglichkeit einer regelmäßigen personalen Unterstützung am Arbeitsplatz – unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.

Arbeitsassistenz ist ein entscheidender Baustein der beruflichen Rehabilitation und Integration Schwerbehinderter und von großer Bedeutung beim Übergang behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie ist unverzichtbar bei der Durchsetzung von Selbstbestimmung und gesellschaftlicher Teilhabe behinderter Menschen, den zentralen Forderungen des Sozialgesetzbuch IX.

Unsere Angebote für Mitglieder der BAG UB im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts „Arbeitsassistenz“:

  • Informationen zur Beantragung, zur Organisation und/oder praktischen Nutzung von Arbeitsassistenz
  • Herstellung von Kontakten
  • Förderung des Austausch
  • Sammlung von Erfahrungsberichten und ggf. Weiterleitung von Fallbeispielen an die zuständigen Stellen

Unser Angebot richtet sich an:

  • NutzerInnen von Arbeitsassistenz
  • MitarbeiterInnen von Fachdiensten und Reha-Einrichtungen
  • MitarbeiterInnen sonstiger Einrichtungen, Vereine und Verbände der Behinderten(selbst)hilfe
  • MitarbeiterInnen der zuständigen Rehabilitationsträger und von Integrationsämtern
  • AssistentInnen
  • ArbeitgeberInnen

Die Projekte Arbeitsassistenz der BAG UB wurden gefördert durch die

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